Natürlich ist die Gesetzeslage wie beschrieben (d.h. auch E-Fahrzeuge benötigen eine Plakette). Logisch ist das aber nicht.
Begründung aus dem Verkehrsministerium:
Also muss es ein E-Fahrzeug (BEV) geben, dass keine grüne Plakette bekommt oder ein Plugin mit mehr als 40 km elektrischer Reichweite bzw. unter 50g CO2 der keine grüne Plakette erhält. Ich glaube nicht, dass es das gibt.... Daher kann es durchaus sein, dass ein Fahrzeug keine Schadstoff-Plakette aber ein E-Kennzeichen auf Grundlage des EmoG hat oder umgekehrt....
Die Schlußfolgerung wäre, dass Fahzeuge mit E-Kennzeichen immer eine grüne Plakette bekommen würden. Somit stimmt die Begründung für die Differenzierung nicht.
Es ist eben schade, wenn der Gesetzgeber sich nicht erkundigt was denn in der realen Welt passiert.
Übrigens: Das H-Kennzeichen ist von der Feinstaubplakette ausgenommen.