Ja, schon aufgrund des Zusatzes frei beim E-Mobil-Symbol. Übrigens ist das aber schon ein extrem toller Vorteil, den sich die Gemeinde hier (welche ist das?) ausgedacht hatMajor Tom hat geschrieben: Ich interpretiere es so, dass für Elektrofahrzeuge die Parkscheibenbeschränkung entfällt, dort also länger als zwei Stunden geparkt werden darf (und keine Parkscheibe benötigt wird).
Hätte die Parkmöglichkeit nur für E-Mobile, dann aber mit Parkscheibe gelten sollen, müssten die Zusatzschilder umgedreht sein und das mit dem E-Mobil-Symbol ohne frei.
Ergibt sich eindeutig aus der aktuellen Fassung der STVO §39 (10): "Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach §9a Fahrzeugzulassungsverordnung ... gekennzeichneten Fahrzeuge"Major Tom hat geschrieben:Die Frage ist nur ob das für Elektrofahrzeuge gilt oder nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen?