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Wow - muss ich mir das gefallen lassen?!

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Re: Wow - muss ich mir das gefallen lassen?!

Anonymous
06.08.2018 10:42
In Osteuropa ists genau umgekehrt - da wird fast generell weitergefahren und die Fußgänger schauen einen ungläubig und unsicher an, wenn man anhält. In Belarus gibt es sogar auf Autobahnen Zebrastreifen. Ehrlich gesagt frage ich mich da auch jedesmal, ob ich auf der Autobahn anhalten muss oder ob dort die Streifen eher eine Warnfunktion haben und Fußgänger wartepflichtig sind.
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Re: Wow - muss ich mir das gefallen lassen?!

kirovchanin
06.08.2018 11:20
TeeKay, da musst du anhalten, e sei denn, die sind zusätzlich mit einer Ampel ausgestattet.
Generell mache ich es in Russland immer so, dass ich am Zebrastreifen warte, bis ein Auto anhält, und dann sehr zügig rüberlaufe. Trödelnde Fußgänger werden da nicht gerne gesehen, und wenn jemand schon so nett ist und anhält...

Probleme gibts da aber auch in Westeuropa. Für Luxemburg gibt es sogar eine Warnung des Auswärtigen Amtes:
http://www.lessentiel.lu/de/luxemburg/s ... n-21976580

Re: Wow - muss ich mir das gefallen lassen?!

Alex1
06.08.2018 15:00
Es hilft meistens, wenn man festen Schrittes auf den Zebrastreifen zueilt, ohne ein Zögern erkennen zu lassen. Natürlich mit Blickkontakt.

Aber dabei immer im Hinterkopf zu haben, dass man eine Vollbremsung hinlegt, wenn der Autofahrer trotzdem nicht spurt.

Eine Aktentasche in der Hand ist nie schlecht, hie haut´s beim Bremsen vor, was leicht zu einer Kollision mit dem "heilix Blechle" führt, auch wenn man selbst schon steht... Eine alte, aber robuste Aktentasche versteht sich

Aber das ist schon fast Stadtguerilla...
Not-wendig: www.bzfe.de/inhalt/planetary-health-diet-33656.html

Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/

Herzliche Grüße
Alex

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Re: Wow - muss ich mir das gefallen lassen?!

Anmar
06.08.2018 18:35
Hier ist der Text aus der STVO .
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__26.html
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.

Re: Wow - muss ich mir das gefallen lassen?!

Ollinord
07.08.2018 07:02
Übrigens denken viele Radfahrer, dass auch Sie am Zebrastreifen vorfahrtsberechtigt sind. Sind sie nicht! Es sein denn sie steigen ab und schieben.
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Re: Wow - muss ich mir das gefallen lassen?!

mobafan
07.08.2018 09:02
Ollinord hat geschrieben:Übrigens denken viele Radfahrer, dass auch Sie am Zebrastreifen vorfahrtsberechtigt sind. Sind sie nicht! Es sein denn sie steigen ab und schieben.
Oder wenn eine Radwegfurt markiert ist (inzwischen oft auch farblich hervorgehoben, der besseren Sichtbarkeit wegen).
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Re: Wow - muss ich mir das gefallen lassen?!

Ollinord
07.08.2018 10:53
mobafan hat geschrieben:
Ollinord hat geschrieben:Übrigens denken viele Radfahrer, dass auch Sie am Zebrastreifen vorfahrtsberechtigt sind. Sind sie nicht! Es sein denn sie steigen ab und schieben.
Oder wenn eine Radwegfurt markiert ist (inzwischen oft auch farblich hervorgehoben, der besseren Sichtbarkeit wegen).
Kenne ich nicht, hast n Bild?
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Re: Wow - muss ich mir das gefallen lassen?!

OlafSt
07.08.2018 11:26
Sieht man in vielen Kreisverkehren. Meist mit so einem blassen Rot angepinselt.

Re: Wow - muss ich mir das gefallen lassen?!

mobafan
07.08.2018 12:45
Mal so als Beispiel: https://www.google.de/maps/@52.103701,9 ... a=!3m1!1e3
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Re: Wow - muss ich mir das gefallen lassen?!

c2j2
07.08.2018 15:06
Um wieder zum Thema des Posters zurückzukommen...

Ich würde die Anzeige machen, ohne Wenn und Aber. Natürlich wird sie eingestellt, aber zumindest geht ein Polizist zu dem Beklagten und redet mit ihm, dazu ist er verpflichtet - das kann schon mal Wunder wirken.

Danach wird die Sache eingestellt, stimmt. Aber man hat immerhin erreicht, dass mal die Polizei bei dem Typen auftaucht und ihm die Klage erläutert und seine Antwort anhört und ggf. kommentiert oder korrigiert.
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