leider konnte ich bisher mit der Suchfunktion hier im Forum und Internetrecherche die Frage bisher nicht zuverlässig klären, ob es für einen Leaf Baujahr 8/2013 bei neuen Reifen (z.B. Wechsel auf neue Winterreifen) eine Pflicht gibt, diese mit Reifendrucksensoren auszustatten?
Zum Einen heißt es, dass es für Neuwagen, die nach dem 1.11.2014 zugelassen werden, eine Ausstattungspflicht gibt. Zum Anderen stoße ich im Internet immer wieder auf Formulierungen wie
In meinem Fahrzeugschein ist unter der Ziffer 6 das Datum 25.2.2013 eingetragen.Bei der Einführung neuer Fahrzeugtypen gilt die Ausstattungspflicht übrigens schon seit 2012. Entscheidend ist das Datum der Typgenehmigung, zu finden unter Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung. Ist dort ein Datum nach dem 1. November 2012 eingetragen, ist der Wagen ausrüstungspflichtig."
Somit bestünde also eine Pflicht?!?
Die Räder die momentan drauf sind (wohl die Originalen) haben definitiv kein RDKS.
Meine Nissan-Werkstatt meint, dass nicht nachgerüstet werden müsse, wenn bei der Auslieferung keine verbaut waren.
Somit bestünde also keine Pflicht?!?
Ich bin mir nicht mal sicher, ob mein Leaf was mit den Signalen der Reifendruck-Sensoren anfangen könnte? im Handbuch habe ich auch nichts zu diesem Thema gefunden (von wegen Kontrolleuchte o.ä.)
Weiß jemand mehr dazu?