endurance hat geschrieben:Wenn ich aber gar nichts mit Steuern am Hut habe...
Meine Schlussfolgerung immer selber durchrechnen
- Regelversteuerung
- KUR (das hebt nur die UST auf, EÜR und "Ertragssteuer" bleibt)
- Komplett ohne Finanzamt - ja das sollte gehen, heisst aber auch Einspeisen verboten/technisch verhindern. Muss nicht zwingend eine Inselanlage sein aber den Netzbetreiber zu überzeugen, dass keine Einspeisung vorliegt kann schwierig werden. Mit einem Zweirichtungszähler sollte man es aber nachweisen können.
Machen wir doch mal ein Rechenbeispiel:
10kWp im Süden also 200.000kWh Ertrag in 20Jahren kostet ca. 13k€
12Cent Einspeisung macht bei Volleinspeisung: 24k€ in 20Jahren.
Ich habe aber in der selben Zeit meine Anlage abgeschrieben und zwar mit 13k€. D.h. 11k€ Gewinn gemacht von denen ich 40% ans FA abführe. Das sind 4.4k€.
Also kostet mich die kWh 13+4,4=17,4k€ das durch die produzierten 200.000 -> 9 Cent.
hmm habe hier wohl die UST auf die EInspeisung vergessen also nochmals 19% auf die 24k€ 4,56k€
-> 13+4,4+4,56=21,96 -> 11 cent
Bei 100EV verdiene ich nix kann aber auch nicht abschreiben -> Liebhaberrei also auch kein FA. Dann kosten mich der Spaß
13+19%=15,47k€ dass durch die 200.000 ergibt 8Cent/kWh ok evtl. will der Netzbetreiber die Messstellengebühr aber das wird es nicht groß ändern.
Das sind jetzt zwei Extrembeispiele deswegen ruhig mal den eigenen Fall durchrechnen. Fehler sind nicht ausgeschlossen aber deswegen diskutieren wir hier ja.
Oh, Oh , oh, machst Du Dir die Welt einfach/kompliziert - weiß nicht, Die Sache kannst Du so nicht rechnen.
Bei Volleinspeisung kannst Du nicht sagen, was Dich die KWh rechnet. Du nutzt ja keine einzige.
Bei 100% Eigenverbrauch..... Das geht nicht.
Du musst das so rechnen:
1. rEchnung aufmachen mit z.B. 1000KWh Eigenverbrauch, über 20 Jahre, mit Zusatzkosten (Steuerberater, Versicherung)
2. Rechnung aufmachen mit 2000KWh Eigenverbrauch....
Dann die Differenz betrachten und durch 1000KWh teilen.