Michael_Ohl hat geschrieben:Einfache Anhänger wiegen kein 200Kg sondern sind so leicht, das man sie tragen kann. Zusätzlich zu den erlaubten 333 bzw. 356Kg beim Kangoo kommen noch die erlaubten 75kg Stützlast. So ist es möglich einen 400kg schweren Anhänger dranzuhängen. Das ist weit weg von gut aber für mich besser als nichts. Es gibt eine Bude die eine Anhängelasterhöhung für den Kangoo auf 1800 Kg mit Kupplung (D Wert 12) anbietet mal sehen ob da was beim Kangoo geht.
mfG
Michael
Den Anhänger würde ich gerne sehen, den mann tragen kann.
Der Anhänger darf aber natürlich nur so schwer sein, wie sein zul. Ges.Gew., nicht etwa + Stützlast.
Man muß bei den Auflastungen auch im Auge behalten, ob das Zugfahrzeug auch dafür geeignet ist. Ich hatte mehrere NV200 mit der aufgelasteten AHK ausgerüstet, aber ich muß ehrlich sagen, daß manche Autos nicht für 2t Anhängelast geeignet sind, dazu gehört auch der NV 200, zumal sich die vom Hersteller vorgegebene Stützlast nicht legal verändern läßt.
Einzeleintragungen sind sicher möglich, aber man verliert ggf. die Garantie aufs Fahrzeug, ich würde das nicht riskieren wollen, auch wenn ich es völlig daneben finde, keine AHK am e-NV benutzen zu dürfen.
Thomas