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Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplung

27 Beiträge - Seite 3 von 3

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

spark-ed
04.10.2015 16:52
Maverick78 hat geschrieben:Selbst wenn ich nur den kleinen Anhänger nehme, hat der 1300kg Die weiteste Strecke die er 1x im Jahr fährt sind 70km und 1-2 mal im Monat ~10km und dafür halt ich mir einen Verbrenner
Bei nicht mehr als 1x70km und 20x 10km/ Jahr darf man die zulässige Anhängelast doch auch um den Faktor 2-3 überschreiten , oder habe ich da bei meinem Jimny jahrelang was falsch gemacht...
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Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Michael_Ohl
04.10.2015 17:29
Ganz so groß ist der Toleranzbereich bei der Rennleitung nicht aber bei 100kg hält sich der Spendenbescheid noch in Grenzen.

mfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

zooom
04.10.2015 17:34
Michael_Ohl hat geschrieben:Einfache Anhänger wiegen kein 200Kg sondern sind so leicht, das man sie tragen kann. Zusätzlich zu den erlaubten 333 bzw. 356Kg beim Kangoo kommen noch die erlaubten 75kg Stützlast. So ist es möglich einen 400kg schweren Anhänger dranzuhängen. Das ist weit weg von gut aber für mich besser als nichts. Es gibt eine Bude die eine Anhängelasterhöhung für den Kangoo auf 1800 Kg mit Kupplung (D Wert 12) anbietet mal sehen ob da was beim Kangoo geht.

mfG
Michael
Den Anhänger würde ich gerne sehen, den mann tragen kann.
Der Anhänger darf aber natürlich nur so schwer sein, wie sein zul. Ges.Gew., nicht etwa + Stützlast.
Man muß bei den Auflastungen auch im Auge behalten, ob das Zugfahrzeug auch dafür geeignet ist. Ich hatte mehrere NV200 mit der aufgelasteten AHK ausgerüstet, aber ich muß ehrlich sagen, daß manche Autos nicht für 2t Anhängelast geeignet sind, dazu gehört auch der NV 200, zumal sich die vom Hersteller vorgegebene Stützlast nicht legal verändern läßt.
Einzeleintragungen sind sicher möglich, aber man verliert ggf. die Garantie aufs Fahrzeug, ich würde das nicht riskieren wollen, auch wenn ich es völlig daneben finde, keine AHK am e-NV benutzen zu dürfen.

Thomas
Gruß Thomas


PV 102kWp, 23,44kWh Speicher
MG ZS LR rot 01/2022
Smart fortwo Exclusive EQ 10/2021 mit 22kW Lader

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Anonymous
04.10.2015 20:34
Karlsson hat geschrieben:
Maverick78 hat geschrieben:Das gleiche Problem habe ich auch. Selbst wenn ich nur den kleinen Anhänger nehme, hat der 1300kg
Ziehst Du wirklich 1300kg?
Das Zuggfahrzeug muss doch nur so viel ziehen dürfen, wie auch wirklich gezogen wird und nicht was theoretisch laut Hänger ginge. Oder liege ich da falsch? Dann bin ich mit meinem Hänger immer illegal gefahren
War aber auch nur 60kg Fluggerät drauf und selten >5km.
Ich ziehe sogar ab und an mehr. Auf den 1300 er gehen auch schon mal für die 2km vom nächsten erdhaufendealer mal 1.5t drauf der grosse 2t hänger steht fast nur noch rum. Mit dem ist der a3 leicht überfordert.

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Michael_Ohl
04.10.2015 21:21
Anhänger zum Wegtragen sind z.B. Heku B350 mit 275kg Nutzlast. Als Bootstrailer zwar sehr unhandlich aber meiner wiegt geschäzt keine 50kg. Kleine Saris Blechdinger kann ich auch leicht Hochebene wenn auch nicht damit Spazierengehen.

mfg
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km
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Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

mlie
04.10.2015 21:24
Nimm doch den eGolf, der kann wohl - rein technisch - 2Tonnen problemlos ziehen, wenn auch auf Kosten der Spritzigkeit. Wundert mich, dass du als VW-Fan mit Anhängernotwendigkeit nicht gleich den GTE genommen hast.

Vielleicht sollte man mal bei den Anhängerkuplungsmenschen für den Kangoo und den eNV200 anfragen, ob die sowas grundsätzlich machen. EGolf, ZOE und Leaf wären ja auch noch gute Kandidaten für AHK.
Rechtlich am einfachsten wäre es beim Kia Soul EV, da endet ja die Garantie mit dem Bezahlen der Rechnung, die 7 Jahre sind ja wertlos, wie man hier deutlich lesen kann. Also kann man ja die AHK gut montieren.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Anonymous
04.10.2015 22:16
Der gte passt nicht in mein fahrprofil. Und wenn dann hätte ich als Audi Fan einen etron genommen leider hatten die aber keinen bev
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