Hallo zusammen,
es gibt mehrere Stränge hier im Forum zum Thema Zuparken: Ladesäulenpranger, was macht Ihr wenn zugeparkt?, diverse Aufkleber und Zettel werden diskutiert, die Ausschilderungen und auch das Abschleppen lassen. Ich möchte mal das Thema Abschleppen im öffentlichen Raum hier bündeln und fragen, wer denn welche Erfahrungen gemacht hat.
Habe mal direkt bei der Polizei angerufen und auch beim hiesigen Ordnungsamt (Villingen-Schwenningen) sowie mit einem Juristen gesprochen und das Internet mal durchsucht.
Ergebnis:
- Kein OLG-Urteil zum Sachverhalt gefunden (das vom OLG Hamm passt nicht direkt sondern konzentriert sich auf eine andere Rechtsfrage)
- eine Durchführungs- bzw. Verwaltungsverordnung des Innen- oder Verkehrsministeriums zur StVO (wie es sie zum Beispiel zur Landesbauordnung gibt) existiert in Ba-Wü nicht
- Aussage Polizeisprecher: Streifenpolizist vor Ort wird immer Verhältnismäßigkeit prüfen, Thema sei ja gaaaaanz neu, er könne keine generelle Aussage treffen, tendiert eher zu nicht abschleppen, weil Gerichte ans Abschleppen hohe Anforderungen stellen (Gefährdung, Feuerwehrzufahrt etc.). Und bei großer Ladenot? Keine Aussage. Sein Hinweis: Man habe Anspruch auf Herausgabe der Halterdaten, um zvilrechtlich Schaden einzuklagen (Mietwagen, Hotel etc.).
- Aussage Ordnungsamt (das perfekt ausgeschildert hat): Thema erkannt, Ordnungsdienst schreibt Knöllchen im Akkord, setzen sich zeitnah zusammen, um auch mit der Polizei einheitliches Vorgehen festzulegen. Auch hier Bedenken wg Rechtssicherheit. Die sei gegeben, wenn Parkverstoß mindestens 3 Stunden besteht. Dann kann wg sog. "negative Vorbildfunktion" auf jedem bewirtschafteten Parkplatz abgeschleppt werden, da gibt es viele Urteile. Ob die Behinderung nach §1 STVO reicht wolle man abklären.
- klar ist: Als Fahrer habe ich keine Handhabe, einen Ladesäulenzuparker abschleppen zu lassen, nicht mal auf mein Risiko hin, das kann nur die Polizei oder die Ortspolizeibehörde (Ordnungsdienst, MItarbeiter Ordnungsamt) veranlassen.
Meine Fragen:
- Hat schonmal jemand einen Säulen-Zuparker abschleppen lassen?
- Hat das schon mal jemand versucht, aber die Polizei hat nicht abschleppen lassen? Falls ja: Hat jemand evtl. eine Feststellungsklage laufen? Idee: Könnte man ja mal eine crowdfinanzierte Klage auf den Weg bringen.
- Wie handhabt die Ordnungsbehörde das in Eurem Ort bei entsprechend ausgeschilderten Säulen (abs. Halteverbot mit Zusatzschild "...nur während des Ladevorgangs"? Wird irgendwo abgeschleppt?
- Hat jemand Kenntnis von Widersprüchen, also Falschparker wird von Säule abgeschleppt und legt folgend Widerspruch ein bzw klagt dagegen?
Hinweis: Es soll NICHT um private Parkhäuser, Aldi-Parkplatz oder Autohäuser gehen, sondern NUR um öffentlichen Raum.
MfG
passinglane