novalek hat geschrieben:TeeKay hat geschrieben:Recycling sind sie von Gesetz wegen verpflichtet.
Keine Einbildung, das steht im 5-seitigen Mietvertrag.
Nur auf den Nebenkosten (Ausbau, Abtransport) bleibt man sitzen ?? Die Durchfühungsbestimmungen stehen nicht dort.
Im Zweifelsfalle stellt man dem Vermieter(=Renault) die Batterie zum Ausbau an der Renault-Werkstatt seiner Wahl - schlimmstenfalls bei der Werkstatt, bei der man das Auto einst kaufte - zum Ausbau zur Verfügung. Damit hat man seine Pflicht und Schuldigkeit getan, für alles weitere ist der Vermieter - auch kostenmässig - verantwortlich.
Wenn ich mir in Hamburg einen Rasenmäher oder auch einfach nur einen Mietwagen miete, muss ich den ja auch nicht urplötzlich in Holland abliefern. Und Leasingfahrzeuge werden ja auch in der Regel da wieder abgegeben, wo man den Vertrag unterschrieben hat. Nur ist der Akku eben nicht selbstfahrend, sondern bracuht fremde Hilfe.
Natürlich hat Renault das Recht, sich bis 2020 oder so eine möglichst kundenfeindliche Regelung auszudenken. Es ist ja eine Frage der Zeit, wann das Finanzamt Renault Liebhaberei unterstellt, mit Gewinnerzielungsabsicht im Unternehmen hat Renault bei dem Kundenservice und der Kundenorientierung jedenfalls nicht viel zu tun...
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"