Ich finde es müsste hier eine vergleichbare Regelung geben wie die EU Verordnung zum Glühbirnenwechsel.
Laut einer EU-Richtlinie müssen defekte Glühlampen im Auto einfach und mit Bordwerkzeug ersetzt werden können. Da mit Fahren ohne funktionierende Glühbirne die Betriebserlaubnis erlicht. Bei manchen Fahrzeugen muss man das halbe Auto auseinander nehmen um die Glühbirne zu wechseln. Eine absolute Fehlkonstruktion.
Renault hat sich hier was ähnliches erlaubt - eine Fehlkonstruktion. Ohne funktionierendes RDKS erlischt die Betriebserlaubnis.
-> ADAC aufmerksam machen
-> Autobild aufmerksam machen
Mein Freundlicher hat zugegeben, dass Renault hier eine schlechte Lösung verbaut hat. Ich bin mal auf den Frühjahr gespannt wenn der Wechsel und das Einlesen meiner Sommerreifen ansteht. Ich hoffe auf die Kulanz meines Freundlichen....
Gruß,
Michael