Zur Diskussion ein Dokument, das Überraschungen VOR dem Kauf eines Elektrofahrzeug vermeiden helfen soll.
Grund: mich hat der Umfang der Fragen, die ich für mich beantworten mußte, überrascht.
Natürlich ebenso das Wissen und die Meinungen der Fachleute und Privatpersonen.
Was man wissen sollte
0. Vor der Anschaffung eines E-Kfz sollte man sich genau überlegen
0a. welche Fahrstrecke man zurücklegen will
0b. welches Höhenprofil auf der Strecke liegt
0c. ob die AkkuLadung generell und speziell im Winter für die Strecke im Winter reicht
0d. welche Wartezeit man bereit ist, bei Zwischenladungen, zu akzeptieren (Schnelladeverfahren, in Abhängigkeit von der LadeNorm)
0e. ob öffentliche SchnellLadestationen im Nahbereich mit der zum Fahrzeug passenden LadeNorm nutzbar sind
0f. ob für nächtliche AkkuLadung an der heimischen Wohnung / Garage Platz- und Bestromungsmöglichkeiten bestehen
0g. ob sich Nachbarn, bei der durch nächtliche AkkuLadung auftretenden technischen Geräusche, gestört fühlen könnten
1. die Anschaffung eines elektrisch angetriebenen Fahrzeuges ist viel teurer, als die eines Verbrenners
2. der Wiederverkaufswert eines E-Kfz ist sehr dynamisch
3. die Betriebskosten sind gering
4. die Nebenkosten (Versicherung) sind i.d.R. identisch dem eines Verbrenners
5. die Kfz-Steuer wird aktuell für begrenzte Zeiträume erlassen
6. eine Heim-Ladestation erfordert finanziellen Aufwand (um 1000 Euro zuzüglich Anschluß)
6a. alle Elektrofahrzeuge wickeln die Ladung durch spezielle Arbeitsfolgen ab (Steuerung übernimmt ein Ladestation)
6b. Ladevorgänge erfordern spezielle, teure Kabel (ab 300 Euro) mit speziellen Kommunikationsleitungen
6c. Hersteller / Vertreiber fordern einzuhaltende Sicherheits- und Anschlußmaßnahmen
6d. eine Heimladestation (Wallbox) benötigt ein durchgehendes Kabel zur Verteilung
6e. Querschnitte und der Kabeltyp der Kabelverbindung Ladestation - Verteilung müssen entsprechend bestehender Vorschriften ausgelegt sein (Wärme, Widerstand, mechanische Beschädigung)
6f. der Drehstromanschluß bedingt die Einhaltung bestimmter elektrischer Eigenschaften (z.B. Erdwiderstand
6g. Vielfach müssen Heimladeanlagen "eingemessen" werden
7. Anschaffungsförderungen bestehen vom Fahrzeughersteller und von Energieversorgern
8. FahrzeugUnfälle können zusätzliche Maßnahmen erfordern
8a. u.U. muß das Fahrzeug in einen speziellen Betrieb des Hersteller zur Reparatur überführt werden
8b. die Dichte der spezielle E-Reparaturwerkstätten ist je Bundesland unterschiedlich verteilt
8c. i.d.R. sind alle FahrzeugDiagnosen - bzw. Einstellungen an der Antriebseinheit und dem AntriebsAkku ausschließlich in den Werkstätten des Herstellers möglich (Kontakt mit Serverdatenbank nötig)
8d. FahrAkkus werden bei Reparatur und Unfall des tragenden Fahrzeugs durch Auflagen des AkkuHerstellers bzw.AkkuVermieters behandelt
8e. Bei einem größeren Fahrzeugunfall wird ein Akku ausgebaut und zum Hersteller zwecks Prüfung transportiert. Anschlußarbeiten erfolgen erst nach dessen "Freigabe". Die Reparatur bzw. der Ersatz hängt vom Eigentümer des Akkus ab.
9. FahrzeugAkku
9a. E-Kfz können mit einem gekauften AntriebsAkku ausgeliefert (hoher Anschaffungspreis)
Gekaufte Akkus werden von Versicherungsunternehmen bzgl. ihres Zeitwertes unterschiedlich behandelt - monatliche, jährliche z.T. gestaffelte Wertminderung
9b. Ein AntriebsAkku kann zusätzlich zum E-Kfz angemietet werden (niedriger Anschaffungspreis)
Unterlassene Mietzahlungen führen zur ferngesteuerten Abschaltung beim nächsten Ladeversuch.
I.d.R. zählt ein geliehener Akku als zusätzlich erworbenes Zubehör; übersteigt der Neuwert den versicherungsmäßig zugestandenen Neuwert, muß entsprechend nachversichert werden. Bei unfallbedingten Reparaturen bzw. Ersatz macht die Leihfirma Nebenkosten (Ausbau, Prüfung, etc.) und Ersatzkosten bei dem Versicherer geltend. Ist der Akku unterversichert, haftet der Halter.
9c. Manche Versicherer schließen unfallbedingte Akku-Räumung, -Entsorgung und -Nebenarbeiten aus
10. Ein Diebstahl aus Elektrofahrzeugen wird in Abhängigkeit vom Versicherer unterschiedlich behandelt - Beispiel: das Ladekabel zählt zu den Betriebsmittel und ist versichert - ein mobiles Ladegerät hingegen nicht.
11. Vorsichtsmaßnahmen
11a. Bevor man einen Ladezugang nutzt, sollten Stecker, Steckdose und Kabel auf unzulässige Beschädigungen geprüft werden.
11b. Prüfung der Preisgestaltung (Einschaltgebühr, PauschalGebühr pro Zeit, Kilowatt pro Zeit)
11c. Kontaktangaben bei Störungen
11d. Betriebszeiten (z.B. bis 17 Uhr)
11e. Zugang und Zahlsystem (RFID, Handy, Münzen)
11f. Ladeoperationen über Schuko-Steckdosen bedingen zur Vermeidung von Kabelbränden entsprechende für Dauerlast ausgelegte Leitungsstärken und Absicherungen
11g. Ladeoperationen per Drehstrom-CEE-Steckdosen und mobiler Ladebox erfordern die vorgeschriebene / zulässige Kabelstärke und Absicherung