Also Anmeldung in D kommt ja nicht in Frage, es ginge mir um ein EV, das in Ö zugelassen, und in D versichert wird.
Im ersten Link geht es nur um die Zulassung in D, im zweiten kam folgende Angabe vor:
Anmeldung in D ist für eine A-Staatsbürger nicht möglich! Allerdings ist es möglich, eine deutsche Versicherung zu haben. Es gibt einige D-Versicherungsgesellschaften ,welche auch Autos in A versichern, was ja rechtlich in Ordnung ist ... Übrigens es ist in der gesamten EU möglich, wenn die Versicherung es anbietet, sich versichern zu lassen
... die dann aber in einem späteren Kommentar wieder relativiert wurde.
Bei der Versicherung eines Verbrenners war ja praktisch die motorbezogene Versicherungssteuer im Weg, die von der ausländischen Versicherung an die österreichische Finanz abgeführt werden hätte müssen, was wohl bei keiner ausländischen Versicherung vorgesehen war, im Fall eines EV aber wegfällt.
Auch wenn für diese Thematik irrelevant:
- Ich habe als Österreicher mein Bankkonto in D
- Ich habe als Österreicher meine Reise- und Ablebensversicherung in D
Warum muss in der EU immer alles sooo kompliziert sein? Die Americans würden sich über solche Probleme glatt totlachen!