gibt es eigentlich Polizisten hier im Forum? Mal abgesehen von Robert ... (Hallo
Hintergrund ist folgender: Mein verstorbener Vater war bayerischer Polizist, und der hat mir ein ums andere Mal erzählt, dass er so manchen Verkehrsrowdy verwarnt hat (heißt das so?), und zwar mit Verweis auf den §1 der deutschen StVO:
Wenn nun jemand an einem ausgewiesenen Ladeplatz meint, sein Verbrennerfahrzeug parken zu müssen - vielleicht noch mit dem Hinweis, dass das schließlich nicht verboten sei - ist das doch eine "mehr, als nach den Umständen unvermeidbare, Behinderung", oder? Auf die "gegenseitige Rücksicht" brauche ich gar nicht erst zu sprechen kommen, weil die ist in so einem Fall sowieso gänzlich missachtet worden.Straßenverkehrsordnung Deutschland hat geschrieben:§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
In der österreichischen Straßenverkehrsordnung habe ich auf die Schnelle nichts Passendes gefunden, was dem deutschen §1 entsprechen würde - nur den eher allgemeinen "§ 7. Allgemeine Fahrordnung".
Was meint Ihr dazu? Insbesondere die Polizisten und sonstigen "Amtspersonen" unter Euch? Sollte man unsere Ordnungshüter mal ermuntern, diesbezüglich Geld einzutreiben?