Das Recht auf Vorsteuerabzug soll auf bestimmte unternehmerisch genutzte Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektro-Kraftfahrzeuge) ausgedehnt werden. Der volle Vorsteuerabzug besteht, wenn die Anschaffungskosten € 40.000,00 nicht übersteigen. Für jene Pkw, deren Anschaffungskosten überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen (Anschaffungskosten liegen über € 80.000,00), entfällt der Vorsteuerabzug zur Gänze.
Für das Model S geht es ja leider nicht.
Aber für viele andere Modelle ist das ganz nett. Wobei Brutto 40.000,-- halt mit Extras oft knapp wird.
Netto dann 33.333,-- schön.
Schade, dass die Grenze so komisch wieder mit den 40.000,-- festgelegt wurde.
40.000,-- plus USt wäre fairer.
Dann könnte man auch schön das Model 3 um 48.000,-- kaufen und bekommt die 8.000,-- retour.