In Ö ist vieles Lockerer...
Und die Haltung von Renault ist auch eindeutig....kein Upgrade wenn Ahk....möchte nicht wissen, wie sie bei Garantiefällen handeln.
Die Knautschzone bleibt komplett erhalten. Die AHK sitzt ja ganz hinten. Dann kommt die komplette Reserveradmulde mit dem Batterielüfter drin und erst dann folgt mit nochmal 10cm Abstand die Batterie. Die Knautschzone wird sogar etwas versteift. Vorteilhaft wenn sich ein Baum oder Motorradfahrer von hinten zu schnell annähertEVpositiv hat geschrieben:Ich wäre da mit einer Anhängerkupplung vorsichtig. So viel ich gehört habe, ist das Problem die Befestigungspunkte und die Batterie. Fährt einem da jemand drauf, verändert die Kupplung die "Knautschzone". Würde ich nicht ohne Bewilligung durch KIA riskieren. Die wissen hoffentlich, warum es nicht gemacht werden soll.Soul_EV_Play_Ffm hat geschrieben:Auch ich bin auf der Suche nach einer Nachrüstmöglichkeit. Kupplungen gibts es bei Ebay genug. Ich kann mir nicht vorstellen das KIA generell jedes Zubehörteil genehmigen muss. Wenn die Kupplung eine EU Zulassung hat müßte man nur klären wo genau hinterlegt ist für welche Soul II Modelle das Teil exakt verwenden werden darf bzw. geprüft wurde.
Ich kenne einen Sachverständigen der für eine private Prüforganisation arbeitet, der soll das mal prüfen.
Im Oktober hat ja bereits jemand einen Soul EV mit Kupplung gesehen, gibt es da keine Neuigkeiten?
Der TÜV Autria müsste es abnehmen, dann gilt diese Abnahme auch in der EU.Blue shadow hat geschrieben: ↑ Wenn der bei Euch durch den Tüv gekommen ist, ist er dann auch in D legal? Oder doch andere Länder andere Sitten?
Hi,Der wilde Gärtner hat geschrieben: ↑ Ich hab jetzt auch eine.
Nur haben sie mir leider eine starre AHK verbaut, obwohl ich eine abnehmbare bestellt habe. Wird aber demnächst ausgetauscht.
Das heißt, dass im Raum STEYR demnächst eine starre AHK günstig zu haben ist.
Neupreis AHK starr mit Einbau 453,5. Mit Verhandlungen sicher billiger weil ja schon mal verbaut
Liebe Grüße, Werner