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Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschland

38 Beiträge - Seite 4 von 4

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Anonymous
11.08.2015 21:13
Hallo,

hier mal so wie es überall aussehen sollte. Eine vom zwei Ladestation in Ravensburg.

http://www.goingelectric.de/stromtankst ... e-30/8067/
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Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

André
12.08.2015 08:10
Ich liebe Fakten:
Das OLG HAMM (Az:5RBs 13/14) hat klargestellt, das Parkverbote an Ladestationen auch ohne spezielle Rechtsgrundlage gelten. Speziell für Elektrofahrzeuge ausgewiesene und beschilderte Parkplätze dürfen von Verbrennen nicht genutzt werden. Andernfalls darf ein Ordnungsgeld verhängt werden und in besonderen Fällen sogar abgeschleppt werden.
(Quelle: Westfalen-Blatt vom 27.6.2014!)

P.s.: Zugegeben regional anders gehändelt: Ja. Aber: richtungsweisende Rechtssprechung, die sich durchsetzen wird, wenn E-Driver das Ordnungsamt bemühen, statt zu orakeln.
Glaube wenig. Hinterfrage alles. Denke selbst! = www.NachDenkSeiten.de
Und bleibe kritisch!

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Anonymous
12.08.2015 09:51
André hat geschrieben:Ich liebe Fakten: Das OLG HAMM (Az:5RBs 13/14) hat klargestellt, das Parkverbote an Ladestationen auch ohne spezielle Rechtsgrundlage gelten.
Amtsgericht Lüdinghausen, 15.06.2015: Kein Bussgeld bei Parken eines Nicht-Elektrofahrzeugs am Elektrofahrzeugparkplatz, wenn es sich bei der Beschilderung und dem sich hieraus ergebenden Parkverbot um einen gesetzlosen Verwaltungsakt handelt:

"Jedoch spätestens seit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm und einem bislang nicht umgesetzten Gesetzesentwurf vom 15.1.2014, der durch den Bundesrat eingebracht wurde (Drucksache 18/296), ist allerdings klar, dass eine Beschilderung wie die vorliegende gesetzlos ist. Es liegt daher durchaus nahe, anzunehmen, dass mittlerweile die Grenze der Willkür durch das Verbleiben der Beschilderung trotz allgemein bekannter Gesetzlosigkeit überschritten ist und die Beschilderung dementsprechend als insgesamt nichtig anzusehen ist."


http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwa ... atz/18360/

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

André
12.08.2015 10:25
Das sind doch mal Fakten! Danke.
Glaube wenig. Hinterfrage alles. Denke selbst! = www.NachDenkSeiten.de
Und bleibe kritisch!

Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschland

Tiny
12.10.2015 22:49
Danke Patrick.
Wolltest Du nicht Bilder senden hier ?
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Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

Berndte
13.10.2015 08:26
Hier an diesem Ladepunkt hoffe ich ist alles richtig gemacht:
http://www.goingelectric.de/stromtankst ... e-6/10630/
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
2019 - : Tesla Modell ≡ LR
2020 - : Renault Zoe ZE50 fullhouse
1500km kostenloses SuperCharging für Dich und mich, wenn Du diesen Link zur Bestellung (S/3/X/Y) nutzt:
https://ts.la/bernd30762

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

prophyta
13.10.2015 08:49
Super ! Bernd hast du sehr gut gemacht.

+1
https://e-golf-forum.de/
Grüße aus dem eVW Forum

Re: Bilder erbeten "Totales Halteverbot" Ladesäulen Deutschl

eDEVIL
13.10.2015 08:58
Wie wird es denn rechtl. Behandelt wenn ein behinderter nicht azf dem enttäuschenden Parplatz parken kann und jein weitere fussläufig erreichbar ist?
Imho ust ein eAuto-fahrer min. Ähnlich eingeschränkt,da dieser keinen weiter entfernten platz nutzen kann.
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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