Die Renault Plus Garantie schreibt ausdrücklich, dass sich die Garantieleistungen nicht auf Innenraumverkleidung, Polster etc. erstrecken, sondern ausschließlich auf mechanische und elektrische Teile. Wenn nun aber, und sei es auch nur im Zusammenhang mit einer LED-Leiste im Kofferraum, nun in die Fahrzeugelektrik eingegriffen wird (z.B. um die LED-Leiste an der Kofferraumbeleuchtung anzuschließen), ob dies nicht bei späteren möglichen Mangel- oder Garantiefällen ein grundsätzliches Problem geben könnte, wenn der Freundliche feststellt, dass da rumhantiert wurde - selbst, wenn die Veränderung nichts mit dem möglichen Gewährleistungs-/Garantiefall zu tun hat... Beispiel: Innenraumbeleuchtung unter der Navikonsole. Dafür muss ich die Verkleidung entfernen und anfangen, rumzulöten. Ich als Werkstatt würde da grundsätzlich erstmal davon ausgehen, dass der Kunde unter der Verkleidung nichts zu suchen hat. Und im Zweifel erstmal sämtliche Ansprüche damit abwehren, dass der Kunde da irgendwo selbst Hand angelegt hat. Die Beweislast, dass ein etwaiger künftiger Mangel an der Fahrzeugelektronik nichts mit meinen Veränderungen an der Innenraumbeleuchtung zu tun hat, läge dann bei mir - als Hobbybastler kaum zu erbringen...
Hat da jemand von euch Erfahrungswerte? Wie reagiert der Freundliche, wenn ich ein Fahrzeug (für das ggf. noch Neuwagengarantie oder Garantieverlängerung besteht), z.B. mit einer gepimpten Innenraumbeleuchtung vorbei bringe?
Die Innenraumdämmung dürfte da ja hingegen unproblematisch sein - schließlich sieht man sie nicht