se38 hat geschrieben:die Einzelteile gehören sondern auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.
In meinem Versicherungsvertrag steht das Ausschlußkriterium und zudem ein Zeitwertkriterium bzgl. Elektro-Kraftfahrzeugen.
Die Versicherung kennt Fahrzeugkaufpreis (natürlich ohne Akku) und verrechnet Zubehör bzw. Sonderausstattung per Wertgrenze.
Zubehör und Sonderausstattung muß man als Eigentum per Kaufrechnung belegen. Beim Akku wäre das der Mietvertrag mit dem dort eingetragenen Neuwert von 7000 Euro (ohne MwSt).
Meine Versicherung sagt bei dem und dem Tarif rechnen wir Zeitwert und bei dem ANDEREN, teureren Tarif immer auf Neuwert ab. Beispielsweise gibt es ganz klare Zeitwertregel für die Wertberechnung des Akkus (die einen reduzieren monatlich, die anderen jährlich, usw.).
So kompliziert ist das und zudem bei fast jedem Versicherer unterschiedlich. Und all das findet man ausschließlich auf den zig Seiten der Versicherungsbedingungen.