Du solltest Mängel grundsätzlich sofort rügen, also dem Händler (ggf. schriftlich) bekanntmachen. Und er muss den Mangel dann in Rahmen seiner Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
Mängel können bis zu zwei Jahren nach Kauf noch beanstandet werden (Gewährleistung), aber müssen sofort nach Bekanntwerden auch dem Händler mitgeteilt werden damit dieser den Mangel beseitigt.
Soweit das Grundsätzliche. Aber ganz ehrlich: Wenn der Mangel nicht schlimm ist (was jeder für sich persönlich entscheiden muss), dann würde ich damit leben und mir stattdessen eine ordentliche Werkstatt suchen. Ab der nächsten Inspektion sollte dann das Problem spätestens weg sein.
Oder selbst Hand anlegen - da lernt man noch was und kann sich ne Menge Zeit und Geld sparen. Mein KFZler hat mir z.B: gezeigt wie ich die Bremsbeläge selbst tauschen kann (und mir den Tipp gegeben: An den richtigen Stellen Teflonpaste bzw. -spray und Quietschen kommt nicht mehr vor). Wenn ich also keinen Termin bekomme oder mal unterwegs eine Reparatur brauche, dann kann ich das notfalls selbst machen.
Ist natürlich deine Entscheidung, ob du dir lieber das Papiergeschäft antust oder dir die Hände schmutzig machen willst
Gruß
Christian
(der sich als Informatiker jetzt doch öfter mal die Hände schmutzig macht)