EVplus hat geschrieben:
6.) Verlust der Gewährleistung bei Benutzung des Fahrzeuges ausserhalb von vordefinierten Ländern ( Frankreich, Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Großbritannien, Spanien, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portigal, Schweiz) . Seite 4, Paragraf IX, Absatz 3.
Das heisst, eine Fahrt von Wien nach Budapest ist nur unter Garantieverlust möglich. Ebenso ein Besuch in Oslo ist derzeit lt. Vetrag nur unter vorübergehendem Verlust der Gewährleistung möglich !! Ein Bierchen in Pilsen ist ebenso gestrichen.
Es sind noch weitere schöne Klauseln vorhanden. Ich muss ersteinmal alle studieren. .... Ich glaube ich kaufe mir einen LEAF...ohne Batteriemiete !!
Das stimmt so nicht. Es heißt im Text, es sei nicht empfohlen in die nicht aufgeführten Länder zu fahren. Denn in diesen Ländern kann dir Renault nicht gewährleisten, dass Renault ZE Assistance dich nach Hause bringt, sollte deine Zoe dort den Geist aufgeben. Wenn du ADAC o.ä. Mitglied bist, dann lässt du dich eben von denen abschleppen. Offensichtlich gibt es in den nicht aufgeführten Ländern auch keine ZE-Werkstätten. Du kannst also nach Pilsen fahren und ein (alkoholfreies) Bier trinken und wieder heim fahren, ohne dass du einen Garantieverlust hast. In diesen Ländern wirst du sicher auch keine Werkstatt finden die dir den Leaf reparieren können. Wenn es in Pilsen eine Ladesäule gibt, dann kannst du auch dort laden.
Zum Punkt "An dafür vorgesehenen Steckdosen" heißt auf deutsch: Ladesäulen für Elektroautos mit AC-Ladeströmen Typ 2: EN 62196-2 (VDE-AR-E 2623-2-2), also Menneckes Typ 2, 3,7; 11; 22 oder 43kW. Sprich der Mieter soll sich keine freiluftverdrahteten Adapter zusammenfriemeln oder das Auto direkt an eine CCE Dose hängen. Übertragen auf einen Verbrenner würde das heißen: Bitte nur den vorgesehenen Kraftstoff einfüllen.
"Gelegentliche Batterieladungen" Daher auch der Name "Notladekabel"
Die Gebühren fürs Umschreiben des Vertrages sind schon happig. Vertragslaufzeit ist Vertragslaufzeit, hier gibt es aber wenigstens Optionen. Da bin ich von meinem Internetanbieter (dem Ar***) schlimmeres gewohnt.
Eine Preisanpassungsklausel ist betriebswirtschaftlich obligatorisch, um sich gegen Eventualitäten wie Inflation o.ä. abzusichern. Sie kann aber natürlich missbraucht werden keine Frage - wäre aber sicher nicht klug so etwas grundlos zu tun.
Das Batteriemanagement im Zoe gibt die Leistungsfähigkeit der Batterie an. Also du bekommst angezeigt, wenn die Leistung unter 75 Prozent fällt. Dann bekommst du Ersatz. So steht's im Vertrag. Nachweispflichtig bist ist der Mieter nur, wenn das Batteriemanagement eben sagt die Batterie ist in Ordnung, der Mieter "aber so ein Gefühl hat" das die Batterie kaputt sei. Ansonsten müsste die ständig Batterietests zahlen, was die Miete erhöhen würde.
In solchen Verträgen werden eben alle möglichen Eventualitäten betrachtet. Im ZE Assistance Vertrag steht auch drin, das bei Krieg oder einem AKW-GAU man keinen Anspruch auf einen Abschleppwagen hat.