imievberlin hat geschrieben:I- Versicherung des Erwerbers, einer geplanten (weiteren) Nutzungsdauer/ Vertragsdauer des Elektrofahrzeugs von mindestens zwei Jahren ab Vorlage der Dokumente
Und wenn ich den Wagen vorher verkaufe, weil ich es einfach nicht ertragen kann so veräppelt zu werden? muß ich dann die Säule bezahlen?
- Ein Antrag wird abgelehnt, wenn im Durchschnitt in den 3 Monaten vor Antragsstellung in einem Umkreis von 200 m des gewünschten Standorts, AC-einphasige Ladepunkte weniger als
Bei Dreiphasigen ist es egal? Was ist, wenn ich den Wagen erst gerade angeschft habe oder darüber nachdenke?
- Nachweis des Erwerbs bzw. der Gebrauchsüberlassung (z.B. Leasing) von zwei Elektrofahrzeugen, die erst ab dem 01.01.2015 in Berlin auf ihn zugelassen worden sind
Hä? wenn ich den Wagen 2013 gekauft habe, habe ich keinen Ladebedarf? Besodners pikant ist das ja, weil möglichweise die bisher nutzbaren WRWE-Säulen entfallen.
- Verpflichtung des Halters, seinen Gesamtbestand an genutzten Elektrofahrzeugen in Berlin für eine geplante Nutzungsdauer von mind. 2 Jahren ab Vorlage der Dokumente nicht zu reduzieren
Und was wenn ich das doch mache? Muss ich die Säule bezahlen? Kann ja ein Arbeitsplatzwechsel geben.
Die sind ja lustig!