Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Ich glaube nicht, das Tesla nur den Can auf die beiden Pin's gelegt hat. Dann könnten die Neuen Modell 3 nicht fremde Ladestationen nutzen.
Schwieriger wird es mit der Authentifizierung, die muß, sofern kein Kartenleser vorhanden ist, durch das Fahrzeug erfolgen.
Wer Plug & Charge im Fahrzeug hat, dürfte dies auch beherrschen.
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Warum?
QR-Code an die Säule, in der Tesla App ne Kreditkarte hinterlegen und alles gut.
Das ist nur Software und das sollte für Tesla, besonders zur Förderung der E-Mobilität, kein Problem sein.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Die Nachricht ist so nicht richtig. Vom Eichrecht Herr ist es nur so, dass Du, wenn Du nach kWh verkaufst, den Bestimmungen des Eichrechts entsprechen musst. Bis 1. April 2019 galt aber noch eine Übergangslösung, in der bisher am Markt verfügbare, nicht konforme Lösungen akzeptiert wurden.

Die Frage, ob man nach Ladezeit, pauschal, pro kWh, per Flatrate oder einer Mischung davon, laden darf, wird in einem Gutachten des Wirtschaftsministerium diskutiert. Sie kommen zum Schluss, dass eine Flatrate zulässig ist, ein kWh-Tarif auch, aber reine Pauschal- oder Zeittarife nicht. kWh-Tarif plus Zeitkomponente wäre erlaubt.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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harlem24 hat geschrieben: Warum?
QR-Code an die Säule, in der Tesla App ne Kreditkarte hinterlegen und alles gut.
Das ist nur Software und das sollte für Tesla, besonders zur Förderung der E-Mobilität, kein Problem sein.
Ist wohl nicht so einfach, da die Supercharger nur semi-online sind mit GPRS. V3 soll dann LTE bekommen.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Die Säule muss ja nichts anderes machen, als die Ladeanforderung halt nicht vom Auto sondern von der App anzunehmen.
Und dafür muss sie nicht mehr Daten verarbeiten als bisher.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Momentan erfolgt die Authentifizierung aber wohl lokal.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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An jedem Standort ist ein Rechner, auf dem alle VINs gespeichert sind, die Zugriff auf den SuC haben?
Oder nutzen die die Mobilverbindung vom Auto?
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Ich hatte folgendes im englischen Tesla-Forum gelesen (hier hatte jemand Hardware, um einen VW am Supercharger zu laden).
Actually.. while the snooping traces I've seen copies of DO reveal the car transmits the VIN to the supercharger, it appears it doesn't do anything with it. It's been reported that you can send the supercharger all zeros for a VIN, and it will happily supercharge your car IF the car's configuration has supercharging enabled... it's the car that commands the supercharger.

What's more, it appears the billing is also initiated from the car (via it's cell connection)... not the supercharger. Thus the entire transaction is dependent on the car's logic (and integrity).

Thus, if you build an interface that successfully implements the digital communication protocol with the supercharger, it can transmit whatever VIN it wants, command the voltage and current it can handle, and then of course would simply never initiate a billing transaction with the Tesla mothership.

While not "easy", it's also likely perfectly feasible, provided the info I've seen from some time back hasn't changed substantially.
Wenn das mit den CCS-Steckern am Supercharger funktioniert, dann erlaubt Tesla schon jetzt kostenloses, punktuelles Aufladen für alle...

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

André
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Ab ca. Seite acht liest sich das hier wie eine typisch deutsche Anleitung zur Appetitreduzierung. ...
Da ist man fleißig dabei, ohne jede Contenance und ohne ein alltagstaugliches(!) Maß zur Konfliktlösung: anzuzeigen, Eskalationsstufen auszurufen, vermeintlichen Wucher anzuprangern und selbst vor (Zitat): "...Vorsprung durch "Egoismus" " nicht zurück zu schrecken.
Ein Delirium tremens der LSV Protagonisten?
Mit der Wut zur Verzweifelung steht das bockende Kind im Spielzimmer und meint: die Anderen sind schuld.
Ja, ... Rupelstilzchen wäre neidisch auf soviel ausgelebte Bockigkeiten.
Das passt vielleicht in das bekannte Profiling der User, aber eben nicht ins aktuelle 2019.
Vielleicht aber in 1899. Ich zitiere abschließend A. Heinrich Hoffmann v. Fallersleben (1899 Leipzig, S.: 117, Citatenlexikon)

"Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant."

P.s.: Ich schäme mich fremd.
Und ich darf hoffen, das wir uns niemals am SuC beim Laden treffen.

OT Ende.
Glaube wenig. Hinterfrage alles. Denke selbst! = www.NachDenkSeiten.de
Und bleibe kritisch!

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Damit nicht noch mehr so literarisch hochwertige Kommentare kommen. Die Intention der LSV ist das es keine Hersteller eigene geschlossene elktäre Ladenetze gibt sondern das alle Firmen dazu verpflichtet werden ein untereinander kompatibles Ladenetz Werk aufzubauen. Zum Vorteil aller!
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/
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