CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

witt18
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dirk74 hat geschrieben:Netzbetreiber ist der, dem die Zähler gehören?
Gemeint ist der Versorgungsnetzbetreiber, also Stadtwerke o.ä.

Deren Technische Anschlußbedingungen (TAB) legen idR fest, ab welcher Leistung Ladeeinrichtungen vorab genehmigt werden müssen. Das Niederspannungsnetz aus vergangenen Zeiten ist nicht dafür dimensioniert, daß Privathaushalte hohe Dauerlasten aufschalten. Das muß also geprüft und koordiniert werden, damit es nicht zu Netzausfällen durch Überlastung kommt.
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Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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Das Niederspannungsnetz aus der Vergangenheit ist vielfach sehr wohl dafür dimensioniert, denn in der Vergangenheit wurde häufig auf Nachtspeicheröfen als Heizung gesetzt (=hohe Dauerleistung). Man sollte sich da wirklich nicht ins Hemd machen. Wenn die TAB des Versorgungsnetzbetreibers eine CEE32 hergeben, dann läßt man den Elektriker seines Vertrauens die CEE32 setzen. Wenn eine solche Steckdose angemeldet werden muss, meldet man sie eben an. Was man hinterher an diese Steckdose anschließt, spielt für die Anmeldung keine Rolle. So auf Kante genäht sind unsere Netze nicht.
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Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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witt18 hat geschrieben:Das Niederspannungsnetz aus vergangenen Zeiten ist nicht dafür dimensioniert, daß Privathaushalte hohe Dauerlasten aufschalten.
Nur blöd, dass man bis Ende letztes Jahrhundert die Stromversorger alle Haushalte mit Nachtspeicherstrom versorgen wollten und die Netze entsprechend ausgelegt haben. Diese Kapazitäten werden aber nicht mehr gebraucht und können zum Autoladen verwendet werden.
witt18 hat geschrieben:damit es nicht zu Netzausfällen durch Überlastung kommt.
Welche Überlastung denn ?? Die Netze haben immer eine großzügige Reserve. Außerdem verbraucht ein E-Auto im Durchschnitt nur ca. 2000 kWh pro Jahr. Ein EFH ca. 4000 bis 6000 kWh/a. Der Haushaltsverbrauch erfolgt überwiegend am Tage und das Autoladen zu Hause meistens Nachts. Da gibt es keine Überlastung.

PS: Viele unseren Kunden mit Eigentum haben eine PV-Anlage. Das reduziert tagsüber den Strombedarf aus dem Netz. Wenn die noch keine haben, dann installieren die oft noch eine.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

witt18
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EVduck hat geschrieben:Das Niederspannungsnetz aus der Vergangenheit ist vielfach sehr wohl dafür dimensioniert, denn in der Vergangenheit wurde häufig auf Nachtspeicheröfen als Heizung gesetzt (=hohe Dauerleistung).
Wenn das für den konkreten Standort der Fall ist, so ist das Netz entsprechend ausgelegt und der Versorgungsnetzbetreiber wird kein Problem haben, 11kW oder evtl. auch 22kW zu genehmigen.

Hier bei uns ist inzwischen alles an Ladeeinrichtungen ab 4.6kW genehmigungspflichtig. Ebenso sind hier seit 2018 ausnahmeslos alle (!) Ladeeinrichtungen anzeigepflichtig, damit der VNB die Auslastung der Netze planen kann.

Wenn sich hier Laien einfach über die TAB hinwegsetzen und irgendwas an Last unkoordiniert anschliessen, dann schadet das uns allen.

Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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Noch mal, Wenn die TAB eine CEE32 hergeben (die meisten tun das), dann darf man sie auch setzen und nutzen. Fest angeschlossene Ladeeinrichtungen mögen anzeige-/genehmigungspflichtig sein, aber niemals mobile Ladeeinrichtungen, die ich an einer Steckdose betreibe. Welcher Steckdose auch immer.
Wenn der Netzbetreiber ein Problem mit 22kW Dauerlast in seinem Netz hat, wird er auch keine CEE32 per TAB erlauben. Die Ladeeinrichtungen und ihre (sehr geringen) Auswirkungen sind immer noch nicht bei den Netzbereibern auf dem Zettel, deshalb nehmen manche solche Abwehrhaltungen ein.
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Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

witt18
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EVduck hat geschrieben:Die Ladeeinrichtungen und ihre (sehr geringen) Auswirkungen sind immer noch nicht bei den Netzbereibern auf dem Zettel, deshalb nehmen manche solche Abwehrhaltungen ein.
Die vor mir genannten haben das sehr genau auf dem Zettel, auch aus entsprechenden Planungen der jüngeren Zeit. Die betreiben selbst (kostenfreie) öffentliche Ladepunkte und fördern aktiv E-Mobiltät. Das Netz muß aber passen.

Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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Klar, die haben auf ihrem Zettel nach Norm für Ladeeinrichtungen stehen: Gleichzeitigkeitsfaktor=1
oder in Worten: sie planen als sie müssten sie jederzeit die volle Leistung für alle Ladeeinrichtung bereitstellen (können). In Wirklichkeit wird die Leistung relativ selten abgerufen und auch nicht so lange, wie viele denken, ich würde eher mit 0,05...0,1 rechnen (bei einer genügenden Zahl von Ladeeinrichtungen).
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Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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kmfrank hat geschrieben:Hallo Zusammen,

Danke für Eure Antworten.
Da werde ich wohl langsam über die Schuko Steckdose laden.
Finde den finanzellen Aufwand doch sehr hoch für einen vernünftigen Stromanschluß.
Auch wenn du über eine Schukosteckdose lädst, brauchst du einen "Ladeziegel", der dieselben Funktionen erfüllt, wie sie "Langsam aber stetig" beschrieben hat. Z.B. NRGKick, Juicebooster 2 oder go-eCharger für 700 - 1.000 €.
Wie du selber - vielleicht unbeabsichtigt - schreibst, ist eine Schukosteckdose kein "vernünftiger Stromanschluss" für das Laden eines Elektroautos. Sie ist nicht dafür ausgelegt, für stundenlanges Laden mit hohen Stromstärken. Das kann gutgehen. muss es aber nicht. Bei manchen geht es monatelang gut, bis die Widerstände in der Steckdose so groß sind, dass die Dose zusammenschmurgelt und ein übel riechendes braun-schwarzes Etwas übrig bleibt.
Zoe Zen seit 10.7.2013, verkauft im Juni 2019 mit 108.000 km, erster Akku, still going strong
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Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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EVduck hat geschrieben:Klar, die haben auf ihrem Zettel nach Norm für Ladeeinrichtungen stehen: Gleichzeitigkeitsfaktor=1
Denke auch, dass das das Problem ist. Und ein Faktor 1 mag ja für öffentliche Ladesäulen noch halbwegs vertretbar sein (selbst dann wären 0,5 wahrscheinlich sinnvoller), aber sicher nicht für 22-kW-Ladestationen eines Privathaushalts. Hier wäre vielleicht 0,1 angebracht.

Anzeigepflicht halte ich aber gar nicht für so schlecht. Langfristig (wenn vielleicht mehr als 20% der Autos Elektroautos sind) wird es nötig sein, spezielle Ladetarife anzubieten, so dass der Anreiz besteht, das Laden in die Zeit zu verlegen, in der die Netzbelastung gering ist. Und da kann es ja nicht schaden, wenn die Netzbetreiber die entsprechenden Informationen haben.

Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

witt18
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Langsam aber stetig hat geschrieben:Langfristig (wenn vielleicht mehr als 20% der Autos Elektroautos sind) wird es nötig sein, spezielle Ladetarife anzubieten, so dass der Anreiz besteht, das Laden in die Zeit zu verlegen, in der die Netzbelastung gering ist.
So einen Sondertaraif zum Laden haben wir hier bereits - wie gesagt, der Netzbetreiber fördert die E-Mobilität und spendiert den passenden Zweitarifzähler. Sondertarif zum Laden im Zeitraum 22:00 - 6:00 Uhr. Preisfrage: auf welche Zeit für den Ladebeginn werden die Timer gestellt? Gleichzeitigkeitsfaktor 0,1 sehe ich da eher nicht.

Und für den passenden Netzausbau muß der VNB eben auch wissen, wo mit welcher Leistung geladen werden soll.
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