Batterie Mieten oder Kaufen

Batterie Mieten oder Kaufen

AlterAmi
  • Beiträge: 391
  • Registriert: Di 20. Aug 2013, 18:35
  • Wohnort: Cupertino
  • Danke erhalten: 3 Mal
read
Ich hadere noch etwas, vielleicht koennt Ihr mir helfen.
Hier in USA kostet das Auto mit gemieteter Batterie $5000 weniger als gekauft. Miete is $80/Monat.
Fuer die 10 Jahre Laufzeit sind das dann $10k, also etwa doppelt so teuer wie kaufen. Scheint also nur Sinn zu machen wenn man davon ausgeht die Batterie geht vor Ablauf der Miete kaputt. Die Testdaten die ich hier gefunden habe sagen aber sie muesste locker so lange halten...

Was meint Ihr?
Anzeige

Re: Batterie Mieten oder Kaufen

Spürmeise
read
AlterAmi hat geschrieben:Die Testdaten die ich hier gefunden habe sagen aber sie muesste locker so lange halten...
Welche Testdaten hast Du denn gefunden? Hier in D entsprechen übrigens 6 Jahre und 1 Monat Miete dem Kaufpreis.

Re: Batterie Mieten oder Kaufen

AlterAmi
  • Beiträge: 391
  • Registriert: Di 20. Aug 2013, 18:35
  • Wohnort: Cupertino
  • Danke erhalten: 3 Mal
read
Spürmeise hat geschrieben:Welche Testdaten hast Du denn gefunden?

Die molab in Deinem Thread über Technishe Details gepostet hat:
http://www.goingelectric.de/forum/smart ... t1383.html

Re: Batterie Mieten oder Kaufen

odugael
  • Beiträge: 51
  • Registriert: Fr 26. Jul 2013, 13:59
  • Wohnort: Birstein
  • Hat sich bedankt: 1 Mal
read
Im folgenden Artikel werden diverse Pflichten und Bedingungen zum Batteriemietvertrag beschrieben. Gibt es hier jemanden, der das bestätigen kann?

http://krisenfest-anlegen.de/smart-ed-b ... lstricken/

Gibt es irgendwo den Batteriemietvertrag zum Download?
Smart ED Cabrio 02/2014, weiss
Tesla Model S 85 03/2015, blau

Re: Batterie Mieten oder Kaufen

USER_AVATAR
read
Fiat500e La Prima 12/2020
Tesla Model S 100D 1/2018

Re: Batterie Mieten oder Kaufen

Spürmeise
read
odugael hat geschrieben:Im folgenden Artikel werden diverse Pflichten und Bedingungen zum Batteriemietvertrag beschrieben. Gibt es hier jemanden, der das bestätigen kann?
Der Artikel gibt den Vertrag m.E. mehrmals nicht richtig wieder
  • es gilt nicht, den Smart ED bzw. die Batterie des Smart ED nie Temperaturen von mehr als 40° oder weniger als -20°C auszusetzen, sondern das Fahrzeug ist ohne Stromanschluss nicht bei über 40°C oder unter 20°C zu lagern (In der Betriebsanleitung steht dazu ein Beispiel: Containerverschiffung)
  • das zu unüblichen Gebrauch muss ich überlesen haben. Ich finde allerdings:
    Die Batterie ist im Rahmen des vertraglichen Nutzungszwecks schonend zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Der Mieter darf keine Modifikationen (z.B. Tuning) oder unsachgemäße Reparaturen am Hochvoltsystem und seinen Hochvoltkomponenten durchführen.
Bzgl. Nachweise: Daimler selber macht ein Batterie-Monitoring mit einem GSM-Modul. Hier könnte Daimler nachweisen, dass die Batterie nicht vertragsgemäß behandelt wurde.

Re: Batterie Mieten oder Kaufen

USER_AVATAR
read
wie üblich ist der Leasingvertrag von Juristen geschrieben und noch nicht eimal die Mitarbeiter von MB-Leasing verstehen den Inhalt(mehre Fragen von mir wurden nur nach Rücksprache mit dem Hausjuristen beantwortet).
Es besteht keine Möglichkeit von Textveränderungen,dann wird eben kein Vertrag angeboten und man muss die Batterie kaufen.Mir war das Risiko zu hoch,eine vertragsgemäße Nutzung scheint möglich und meine HUK hat sogar die Batterie versichert.
Fiat500e La Prima 12/2020
Tesla Model S 100D 1/2018

Re: Batterie Mieten oder Kaufen

TeeKay
read
Spürmeise hat geschrieben:
odugael hat geschrieben:Im folgenden Artikel werden diverse Pflichten und Bedingungen zum Batteriemietvertrag beschrieben. Gibt es hier jemanden, der das bestätigen kann?
Der Artikel gibt den Vertrag m.E. mehrmals nicht richtig wieder
  • es gilt nicht, den Smart ED bzw. die Batterie des Smart ED nie Temperaturen von mehr als 40° oder weniger als -20°C auszusetzen, sondern das Fahrzeug ist ohne Stromanschluss nicht bei über 40°C oder unter 20°C zu lagern (In der Betriebsanleitung steht dazu ein Beispiel: Containerverschiffung)
  • das zu unüblichen Gebrauch muss ich überlesen haben. Ich finde allerdings:
    Bzgl. Nachweise: Daimler selber macht ein Batterie-Monitoring mit einem GSM-Modul. Hier könnte Daimler nachweisen, dass die Batterie nicht vertragsgemäß behandelt wurde.
Dazu steht wörtlich im Vertrag "Unterschreitet die Kapazität der Batterie während der Mietzeit 41,6 Ah wird der Vermieter die Batterie reparieren oder austauschen, sofern der Mieter nachweist, dass er seine Pflichten gemäß Abschnitt VII erfüllt hat [...]"

Wenn Daimler ein Monitoring zugunsten des Kunden betreibt, könnte dort stehen "sofern der Vermieter dem Mieter keine Verstöße gegen seine Pflichten gemäß Abschnitt VII nachweist".

Im Vertrag legt Daimler die Pflicht zum Nachweis aber auf den Kunden um. Niemand hindert Daimler daran, die Protokolldaten des Monitorings zu löschen. Wenn ich nach x Jahren nachweisen muss, wie ich die Batterie die ganze Zeit über lagerte und behandelte, bringt mir das Monitoring des Gegners überhaupt nichts, ich müsste es selbst rechtssicher dokumentieren können. Wenn Daimler eine 5000 Euro Batterie auf eigene Rechnung austauschen soll, ist es ein Gegner, kein Freund, der liebenswerter Weise für mich das Monitoring übernahm. Als Gegner liegt es nahe zu behaupten "Also dieser Kapazitätsverlust kann nur daher rühren, dass Sie das Fahrzeug außerhalb des Temperaturfensters betrieben haben."

Ein weiterer Fallstrick ist XV Satz 3: "Bei Rückgabe muss die Batterie in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand [...] sein. In Kombination mit Satz 4 "Entspricht die Batterie nicht dem Zustand gemäß Ziffer 3 Satz 1f. und ist die Batterie hierdurch im Wert gemindert, ist der Mieter zum Ausgleich dieses Minderwerts [...] verpflichtet." ist das ein weiteres Problem des Mieters. Der Mieter hat üblicherweise nur genau eine Batterie. Daimler hat tausende. Aus dem Durchschnitt der tausenden Batterien wird Daimler einen durchschnittlichen Erhaltungszustand ableiten. Wird der von meiner einzigen Batterie nicht eingehalten, ist das mein Problem.

Wollte Daimler diese für den Mieter stark negativen Paragraphen nicht gegen den Mieter einsetzen, hätte man sie so nicht formulieren oder in den Vertrag aufnehmen müssen. Gäbe es ein Monitoring zugunsten des Kunden, könnte Daimler sich die Beweislastumkehr sparen.

Re: Batterie Mieten oder Kaufen

Spürmeise
read
TeeKay hat geschrieben:Ein weiterer Fallstrick ist XV Satz 3: "Bei Rückgabe muss die Batterie in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand [...] sein.
Das könnte Leasingkunden betreffen, stimmt. Leasing- wie Barkaufkunden lagern aber keine Fahrzeuge, wo das geforderte Temperaturfenster bei netzstromloser Lagerung überschritten werden könnte.

Aber ich stimme zu, dass eine 8-Jahre/80% Garantie wie beim VW e-Up! für die Kaufbatterie von Vorteil wäre, auch wenn es hier ähnliche Haftungsausschlüsse geben wird. Als Garantiegeber würde ich auch versuchen auszuschließen, dass die Batterie z.B. als Pufferakku für ein Haus genutzt wird.

Re: Batterie Mieten oder Kaufen

TRacer70
  • Beiträge: 24
  • Registriert: Fr 21. Nov 2014, 06:23
read
Ich hänge mich der Einfachheit halber mal hier dran.

Bei der Frage Kaufen/Mieten geht mir noch folgendes Szenario durch den Kopf. Verkauft man das Auto später mit gemieter Batterie privat, muss der Käufer den Mietvertrag übernehmen, soweit klar. Wie ist denn, wenn ich das Vehikel vielleicht bei einem Händler für einen anderen (ob Samrt oder sonst was) in Zahlung geben will? Der wird ja wohl kaum in den Mietvertrag einsteigen und sich die Kiste auf den Hof stellen. Andererseits kann der Meitvertrag ja auch nicht einfach weiterlaufen, bis ein neuer Käufer gefunden ist. :?:
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „fortwo ed - Batterie, Reichweite“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag