1% Regelung ist vergünstigt

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

1% Regelung ist vergünstigt

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  • Ollinord
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Ich weiß nicht ob Ihr es schun wusstet: Wer ein Elektrofahrzeug über die Firma laufen läßt und dieses mit 1% versteuert kann je nach Batteriegröße den Betrag wie folgt verringern:

So können Sie als Nutzer eines Elektrofahrzeugs bzw. eines Plug-in-Hybriden seit dem Jahr 2014 einen Pauschalbetrag der Batteriekapazität bei der 1-Prozent-Methode in Abzug bringen. Pro Kilowattstunde werden 400 EUR in Abzug gebracht, bis zu einem Maximalbetrag von derzeit (2015) maximal 9000 EUR.

Folgend das Berechnungsbeispiel am Stand 2015:
Ein Renault Zoe hat eine Batteriekapazität von 22 kW/h. Somit können Sie 22 x 400 EUR vom Bruttolistenpreis in Abzug bringen. So sinkt der Bruttolistenpreis von derzeit 21.500 EUR beim Basismodell um 8.800 EUR auf nur noch 12.700 EUR. Das entspricht einer Senkung der Bezugsgröße zur Berechnung des Geldwertevorteils um fast 41%. Bei einer angesetzten Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 30km müssen statt 408,50 EUR nur noch 241,30 EUR geldwerter Vorteil versteuert werden.

Ist der Zoe allerdings aus dem Jahr 2013, gilt 22 x 500 Euro = 11000, und somit 10000 Euro weil dieses die Höchstgrenze ist.

Finde ich ziemlich gut :D
Dateianhänge
Datei 2014-01-15-entwurf-e-mobilitaet-privates-kraftfahrzeugnutzung.pdf
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Re: 1% Regelung ist vergünstigt

TeeKay
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Beim Zoe ist die Batterie nicht Teil des Kaufpreises. Daher kann auch nichts vom Kaufpreis abgezogen werden. Versteuert werden muss bei der Mietbatterie der volle Kaufpreis.

Re: 1% Regelung ist vergünstigt

Guy
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Ich bin kein Steuerberater, glaube jedoch, dass der ZOE das falsche Beispiel dafür ist. Die Batterie ist im Kaufpreis nicht enthalten, daher dürfte diese Regel dort eigentlich nicht zur Anwendung kommen. Die Batteriemiete sollte dann zu den Unterhaltskosten zählen. Bei Fahrzeugen mit Kaufbatterie, auch Hybride, trifft das jedoch zu.

Re: 1% Regelung ist vergünstigt

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  • Lenzano
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Tolle Info - gebe ich gleich mal an unseren Fuhrparkverantwortlichen für Dienstwagen weiter! :D
(Wenn der das nicht sogar schon weiß)
Zoe Q210 Intens EZ05/13 112Tkm Bild
BMW i3 94Ah EZ03/18
Model3 LR AWD EZ02/19 57Tkm
Zoe ZE50 R135 Intens EZ12/19 19Tkm Bild

Re: 1% Regelung ist vergünstigt

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Ja, bei der Zoe klappt das nicht. Beim i3 bringts aber schon einen Vorteil.
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
PV, Speicher zu Hause + Mitbegründer Bürger Energie Drebach eG http://www.buerger-energie-drebach.de

Re: 1% Regelung ist vergünstigt

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Guy hat geschrieben:Ich bin kein Steuerberater, glaube jedoch, dass der ZOE das falsche Beispiel dafür ist. Die Batterie ist im Kaufpreis nicht enthalten, daher dürfte diese Regel dort eigentlich nicht zur Anwendung kommen. Die Batteriemiete sollte dann zu den Unterhaltskosten zählen. Bei Fahrzeugen mit Kaufbatterie, auch Hybride, trifft das jedoch zu.

Das Beispiel des Zoe ist von der Website nicht von mir. Allerdings habt Ihr Recht, es geht nicht bei Mietakku, ausser:

Es wäre möglich die Batterie zu erwerben, was z.B. für meinen Smart geht und sich lohnt!

Beispiel:

Mein Smart hat LP 24000 Euro. Normal wären 240 Euro + Fahrten zu versteuern. Hätte ich die Batterie mitgekauft würde er 29000 Euro kosten. Ich darf nun 17,6 x 500 Euro = 8800 abziehen, bleiben nur noch 20200 also 202 Euro monatlich zu versteuern... also immerhin etwas.
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Re: 1% Regelung ist vergünstigt

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  • Jan
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Ja, oder eben mit Akku kaufen und mit superschneller Chademo Lademöglichkeit.

http://www.autodiscountnord.de/auto-kia ... 175038.php
Kommt bei Dir auch schon Strom vom Dach? :) https://www.youtube.com/watch?v=bBPRBxziQOI
Der Ioniq wartet schon auf die ersten Sonnenstrahlen. :)

Re: 1% Regelung ist vergünstigt

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  • Ollinord
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Jan hat geschrieben:Ja, oder eben mit Akku kaufen und mit superschneller Chademo Lademöglichkeit.

http://www.autodiscountnord.de/auto-kia ... 175038.php
Dein Link geht nicht...
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Re: 1% Regelung ist vergünstigt

fbitc
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Richtig
Bei Fahrzeugen mit Mietakku greift diese Regelung nicht.

Re: 1% Regelung ist vergünstigt

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fbitc hat geschrieben:Richtig
Bei Fahrzeugen mit Mietakku greift diese Regelung nicht.
Doch, bei Fahrzeugen wo man den hätte kaufen können auch!


Seite 4 Punkt 6:

Aus Vereinfachungsgründen ist es auch zulässig, die Nutzungsentnahme ausgehend vom Listenpreis für das Kraftfahrzeug mit Batteriesystem zu berechnen, wenn das gleiche Kraftfahrzeug am Markt jeweils mit oder ohne Batteriesystem angeschafft werden kann.

Also beim z.B. Smart mit Mietakku geht das und es rechnet sich auch.
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