Tesla Supercharger ab 9/2022 für alle Marken zugänglich?

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Re: Tesla Supercharger ab 9/2022 für alle Marken zugänglich?

catoderjuengere
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LeakMunde hat geschrieben: Wieso muss das geklärt werden? Tesla verkauft jetzt schon Strom an Privatmenschen mehr oder weniger eichrechtskonform. Geklagt hat mWn noch niemand dagegen und so lange das so bleibt, kann Tesla auch jedem anderen Strom verkaufen wie sie lustig sind.
"Mehr oder weniger...." Hat vor keinem Gericht der Welt Bestand. Und ob da jemand eine Privatklage anstrengt ist unerheblich: die Staatsanwaltschaft muß bei Verstößen von sich aus tätig werden.
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Re: Tesla Supercharger ab 9/2022 für alle Marken zugänglich?

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LeakMunde hat geschrieben: kann Tesla auch jedem anderen Strom verkaufen wie sie lustig sind.
In Deutschland eben nicht. Vielleicht bleiben die SuC hier zu, oder der Strom wird kostenlos abgegeben.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Tesla Supercharger ab 9/2022 für alle Marken zugänglich?

Schaumermal
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LeakMunde hat geschrieben: Wieso muss das geklärt werden? Tesla verkauft jetzt schon Strom an Privatmenschen mehr oder weniger eichrechtskonform. Geklagt hat mWn noch niemand dagegen und so lange das so bleibt, kann Tesla auch jedem anderen Strom verkaufen wie sie lustig sind.
Die Rechtslage wird dir das zuständige Eichamt schon erklären.
Sind dir schon mal die 'Eichsiegel' an Tanksäulen und Wasser- und Gasuhren aufgefallen? Die muss man sich verdienen! Da muss niemand klagen - die Behörden werden selbständig tätig.
Und das mit dem Stromverkauf ist nicht so ganz einfach - sieh dir mal beispielweise die Rechtslage zum Mieterstrom an. Danach lässt du es bleiben.
-----
ex: VW Golf 4, Diesel weg ist er nach Litauen. Die wissen, was gut ist. ..
jetzt ist es geschafft: ** Enyaq iV 80 seit 3.6.21 **
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Re: Tesla Supercharger ab 9/2022 für alle Marken zugänglich?

Jupp78
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150kW hat geschrieben: Bisher konnte sich Tesla aber "rausreden" weil sie wohl der Meinung waren sich nicht an die LSV halten zu müssen weil sie den Strom nur an "Clubmitgleider" ausgeben. Das ändert sich jetzt.
Da sehe ich gar keine Änderung. Warum sollten die ihre Meinung ändern, nur weil sie ihren "Club" ein wenig vergrößern?

Re: Tesla Supercharger ab 9/2022 für alle Marken zugänglich?

catoderjuengere
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Weil Bestandsschutz bei wesentlichen technischen Änderungen (und ohne eine solche wird es wohl nicht gehen) erlischt.
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Re: Tesla Supercharger ab 9/2022 für alle Marken zugänglich?

LeakMunde
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Schaumermal hat geschrieben: Sind dir schon mal die 'Eichsiegel' an Tanksäulen und Wasser- und Gasuhren aufgefallen?
Durchaus, das ändert aber nichts daran, dass in Deutschland haufenweise Ladestationen ohne solche Aufkleber herumstehen und Strom verkaufen. Bisher scheint sich da auch niemand groß dran gestört zu haben. Gut möglich, dass sich das in Zukunft ändert. Das wird aber gewiss nicht davon abhängig sein, dass Tesla sich dazu entschließt den Stromkauf mehr Kunden zu ermöglichen.
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Re: Tesla Supercharger ab 9/2022 für alle Marken zugänglich?

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Wenn "jeder" Lichtmast zum Ladepunkt ausgebaut wird, können es dann die Eichämter noch kontrollieren? Oder fallen dann, zumindest die AC-Ladepunkte, unter dem Parkuhren-Privileg.

Re: Tesla Supercharger ab 9/2022 für alle Marken zugänglich?

medenk68
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na, wenn das nur in Deutschland so schwierig ist Strom zu verkaufen, dann bleiben die SUC halt in D erstmal zu, bzw. es bleibt so wie es ist.

Re: Tesla Supercharger ab 9/2022 für alle Marken zugänglich?

LeakMunde
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Alle Gesetze und Regelungen, die in Deutschland bestehen, gelten auch jetzt schon für Tesla. Ob sie nur ein Auto oder Auto und App als Zugangsvoraussetzung für den Stromkauf ansehen, hat darauf keinen Einfluss.
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Re: Tesla Supercharger ab 9/2022 für alle Marken zugänglich?

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Ganz langsam frage ich mich ob hier jeder überhaupt die neue Novelle der Ladesäulenverordnung kennt? Weil die wird Tesla wenig jucken:
Durch die Anpassung der Definition wird nun klargestellt, dass keine physischen Barrieren wie z.B. Poller oder Schranken erforderlich sind, um den Ladepunkt als nicht öffentlich zugänglich einzustufen. Es genügt, wenn der Betreiber den Zugang zum Ladepunkt mit Hilfe einer deutlich sichtbaren Beschilderung oder Kennzeichnung auf einen klar abgrenzbaren, bestimmten Personenkreis beschränkt. Unter einem individuell bestimmten Personenkreis sind Personen zu verstehen, die dem Betreiber regelmäßig namentlich bekannt sind oder die der Betreiber bei Bedarf individuell identifizieren kann. Dies ist typischerweise bei einer Mitgliedschaft, einer Anmeldung oder Registrierung sowie bei einem Arbeitsverhältnis der Fall.
Quelle: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ ... rdnung.pdf
Auch stellt sich die Frage ob nicht auch IONITY eine solche Mitgliedschaft hat die also von der Verordnung befreit....

Und wegen der Kreditkarte steht da:
Um den Herstellern von Ladeinfrastruktur ausreichend Zeit für diese Maßnahmen zu geben, gilt die neue Regelung erst ab Mitte 2023
und zum Bestand:
Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem soll für alle Ladesäulen gelten, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Die Neuregelung bewirkt, dass an Ladesäulen künftig ein PIN-Pad für die PIN-Eingabe bei der Kartenzahlung verbaut werden muss.
also, alles easy... wer schreibt dass diese Änderung auch bei Veränderung oder Aufrüsten einer Ladestelle zu einer Kreditkarten Zahlung verpflichtet möge die Quelle posten.

Und ob Tesla die Eich-rechtlichen Voraussetzungen einhält wissen wir ja gar nicht, weil es ist ja ein Stromzähler vorhanden, wo gibt es Informationen das diese nicht Eichrechtskornform sind? Strom zählen war noch nie das Problem, bei den Tarifmodellen auf Zeitbasis gab es Brösel, das aber ist Tesla recht egal.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
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