Der korrekte Schilderwald

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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DanielEV hat geschrieben: Recht hin oder her .
Es gehört einfach zur Selbständigkeit eine Ladesäule nicht zu blockieren .
Oder hat schon jemand eure rechtsicheren Schilder an einer normalen Tankstelle gesehen?
Solange für Ladesäulen Stellflächen im öffentlichen Raum genutzt werden, solange bleibt die Notwendigkeit einer rechtssicheren Beschilderung bestehen. Würde man die Ladeinfrastruktur tatsächlich als „normale Tankstellen“ vorhalten, gäbe es die jeweiligen Probleme nicht.
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Re: Der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben: Nur weil eine Stadt Knöllchen verteilt, bedeutet das nicht, dass dies auf einer rechtssicheren Grundlage erfolgt.
Die Stadt Köln hatte im letzten Jahr mehrere hunderttausend Knöllchen zurück erstatten müssen, weil die Beschilderung nicht korrekt war und daher rechtswidrig.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Der korrekte Schilderwald

E-Mobil-Foo
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ecopowerprofi hat geschrieben: Die Stadt Köln hatte im letzten Jahr mehrere hunderttausend Knöllchen zurück erstatten müssen, weil die Beschilderung nicht korrekt war und daher rechtswidrig.
Gleiches Niveau haben die Schilder in Göttingen, Hinweisschilder halt. Allerdings kennen die Knöllchenverteiler die Bedeutung der Schilder auch nicht, weil nichtzahlende Falschparker ohne Ladekabel dort toleriert werden.
Für beide Seiten ein Problem, die Stadt bekommt kein Parkgeld und der Ladewillige kann gegen den Verbrenner-Okupanden nix machen.
iX3

Re: Der korrekte Schilderwald

volvocoupe
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:mrgreen: Ich hatte bei einer Sitzung nachgefragt, woher die Parksheriffs ihr Wissen beziehen. Es klang ungefähr so: Die Unterrichtung erfolgt meist von erfahrenen pensionierte Polizeibeamten! Da wäre es kein Wunder :idea:
VW-E-UP! seit Juni 2014, läuft und läuft und....
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Re: Der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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Ungültig, oder?
2020-04-27_12-53-56.jpg

Re: Der korrekte Schilderwald

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Jupp. Das Zeichen 283 ("Halteverbot") ist nur auf auf Fahrbahnen gültig (und mit Zusatzschild auch auf dem Seitenstreifen). Aber nicht auf einem Parkplatz.

SüdSchwabe.
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Kona 64kWh Premium Facelift Acid Yellow GSD - bestellt am 09.September 2019 - abgeholt am 5.Juni '20 gefahren bis 27. Oktober '23
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Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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ElectricJack hat geschrieben: Das Beispiel unterliegt übrigens einem erheblichen Parkdruck und ist trotzdem fast immer frei (vollgeladene E-Autos mal außen vor).
Parken im Parkverbot kostet weiterhin günstige 15 € im Normalfall. Und das nur sofern es geahndet wird. Bei uns in der Umgebung werden Parkverbotsschilder konsequent ignoriert.

Sobald sich rumspricht, dass man bei einem E Parkplatz mit mindestens 55 € oder dran ist oder abgeschleppt wird, fährt man mit dem P Schild weitaus besser und es ist auch rechtlich das, was dort hingehört.

Ob das Auto mit dem Stecker jetzt besser ist als die schriftliche Darstellung "Elektrofahrzeuge", darüber lässt sich freilich streiten.
Twizy, Zoe, Leaf 1/2, eUp/Golf/Trans, Ampera-e, i3, ID3/4, Ioniq1/5, Model S/3/X/Y, eNV200

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Ob das Auto mit dem Stecker jetzt besser ist als die schriftliche Darstellung "Elektrofahrzeuge", darüber lässt sich freilich streiten.
Beim Piktogramm besteht das Problem, dass dann dort jedes Fahrzeug mit e-Kennzeichen parken darf, auch wenn nicht geladen wird.
ciao
Tom
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Pfälzer68
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Moin.
Major Tom hat geschrieben: Beim Piktogramm besteht das Problem, dass dann dort jedes Fahrzeug mit e-Kennzeichen parken darf, auch wenn nicht geladen wird.

Zusätzlich darf man ohne "E" Nummer dann auch mit nem Elektrofahrzeug NICHT laden!

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Da man ohne E-Kennzeichen an einem mit Piktogramm gekennzeichneten Parkplatz nicht parken darf, erübrigt sich die Frage nach dem Laden.

SüdSchwabe.
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