Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

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Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

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Und warum macht man wohl das update mit entsprechenden Einschränkungen ? Wo Rauch ist, da ist (meist) auch Feuer ;)


Gruß SRAM
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Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

Badman
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Wiese hat geschrieben:Ich glaube man redet hier aneinander vorbei. Im Eingangsthread ging es darum, dass der Hersteller Eigenschaften wie Akkukapazität oder Schnellladefähigkeiten einschränkt. E-Mobil-Foo schreibt, dass es einerseits Updates gibt, die das Fzg verbessern, dass es aber auch Rückschritte geben kann, die die beworbenen Eigenschaften verschlechtern.

In den meisten Fällen ist aber die Lage doch klar: Der Akku hat xx kWh, und er kann in xx Minuten auf 80% geladen werden. Der Motor leistet xx kW usw. usw.
Wenn wir uns auf die vertraglich festgelegten Eigenschaften nicht verlassen können, dann hat man ein Recht auf Wandlung, Schadenersatz oder Ähnliches. Nur weil ich ein E-Auto kaufe muss ich doch nicht auf meine Rechte verzichten. Soweit kommts noch! Ich werd doch nicht sentimental und hab Mitleid mit Herstellern, die mich über den Tisch ziehen wollen, indem sie falsche Versprechungen machen. Dann muss ich auch mit VW Mitleid haben, weil es für sie nicht zumutbar war ordentliche Abgasreinigungen einzubauen.
Was die Einschränkung der gekauften kWh betrifft bin ich bei dir. Aber der Rest? Wo steht sowas in den Unterlagen? Klar, hab im Smart einen 22 KW Lader. Aber wenn der Hersteller der Meinung ist, aus Haltbarkeitsgründen dann doch auf den letzten Prozent noch mehr Dampf raus zu nehmen. So what. Streiten über fünf Minuten. Dann viel Glück vor Gericht.
Unser Staat schafft es ja nicht mal das Thermofenster unserer Betrüger beim Abgas entsprechend zu bestrafen.

Mir persönlich ist es lieber ein Produkt dann doch bis zum Ende nutzen können wie zu pokern und einer von denen zu sein, denen dann im letzten Drittel irgendwas verreckt weil es bis ans Limit ausgereizt wurde.

Natürlich wäre es toll innerhalb der Garantiezeit dann doch einen neuen Akku raus zu lutschen. Weil darauf läufts ja raus. Nur damit schädigt man nachhaltig die Elektromobilität. Aber ich habe schon festgestellt, dass da viele in erster Linie nur an sich denken. Sind immer die gleichen extrem teuren Eautos die man an den kostenlosen Ladestationen findet. Deren Besitzer hocken dann über eine Stunde sinnlos im Auto. Das sind dann bestimmt die Leute die auch empört aufschreien weil ihnen etwas gekappt wurde.
Bin gespannt auf die ersten Prozesse. Die werden diese Leute aber nicht führen. Kostet ja Geld.

Ein wirkliches Problem hab ich immer noch nicht gelesen. Nur abstrakte Einschränkungen die ich als nicht so problematisch ansehe.
Dem einen werden paar Prozent / kWh früher erzeugte Energie eingespeist.
Dem anderen dauert die Ladung ein paar Minuten länger. Echt jetzt?
Wo sind die mit 50 kWh Akkus laut Kaufvertrag denen davon 5 kWh gekappt werden? Bild

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

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Badman hat geschrieben:
Wo sind die mit 50 kWh Akkus laut Kaufvertrag denen davon 5 kWh gekappt werden? Bild
Frag mal einige MS Kunden, wie sie über die teils drastischen Einschränkungen der Ladegeschwindigkeit denken.

Ich würde jedenfalls sofort klagen, wenn der Hersteller meines Fahrzeuges auf die Idee käme die Höchstgeschwindigkeit nachträglich mal so eben um 30% zu senken. Und beim Elektroauto ist die Ladegeschwindigkeit nunmal die essentielle Geschwindigkeit.


Gruß SRAM

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

Badman
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SRAM hat geschrieben:
Badman hat geschrieben:
Wo sind die mit 50 kWh Akkus laut Kaufvertrag denen davon 5 kWh gekappt werden? Bild
Frag mal einige MS Kunden, wie sie über die teils drastischen Einschränkungen der Ladegeschwindigkeit denken.

Ich würde jedenfalls sofort klagen, wenn der Hersteller meines Fahrzeuges auf die Idee käme die Höchstgeschwindigkeit nachträglich mal so eben um 30% zu senken. Und beim Elektroauto ist die Ladegeschwindigkeit nunmal die essentielle Geschwindigkeit.


Gruß SRAM
Bullshit. Niemand operiert ständig am Rand der Reichweite und benötigt die Ladezeit. Vielleicht mal für einen Termin oder im Urlaub. Und wir reden da über Minuten Delay.

Im übrigen ist das wieder jammern auf hohem Niveau von Besitzern teurer Elektroautos die halt einfach meckern müssen.
Ich bezweifle das diese Leute das Auto kaufen weil es bis X % noch mit 100/80/60% durchzieht beim Laden. Das sind doch rechnerische Größen irgend eines abstrakten Tests.
Wir nutzen alle bei einem neuen Auto mehr Akku als uns vertraglich zusteht, weil dort schon ein Puffer drin ist. Ich will gar nicht wissen wie dich diese % nicht bei meinem Smart sondern einem Fahrzeug mit richtig großem Akku summiert. Wo sind da die Beschwerden?

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

Kona E 64
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Badman hat geschrieben:
Wir nutzen alle bei einem neuen Auto mehr Akku als uns vertraglich zusteht, weil dort schon ein Puffer drin ist. Ich will gar nicht wissen wie dich diese % nicht bei meinem Smart sondern einem Fahrzeug mit richtig großem Akku summiert. Wo sind da die Beschwerden?
Das sehe ich völlig anders. Wenn ich ein Elektroauto kaufe, dann interessiert mich die nutzbare Kapazität und nicht irgendein Puffer. Nutzbar heißt für mich, dass man die Kapazität zum Fahren nutzen kann, denn dafür ist ein Auto ja wohl da. Und da gehts mir als Käufer eigentlich weniger die Kilowattstunden, sondern vielmehr um die mögliche Reichweite. Das interessiert mich beim Elektroauto noch mehr, als den Verbrennerfahrer der Verbrauch interessiert. Warum? Weil sich der Verbrennerfahrer bei Mehrverbrauch schon irgendwie weiter helfen kann. Wir bleiben aber unter Umständen mit leerem Akku liegen. Geringere Reichweite ist für ein Elektroauto noch mehr Qualitätseinbuße, als für den Verbrennerfahrer unbestritten der Mehrverbrauch ein Qualitätsmangel ist.

Jetzt könnte man sagen, dass es so lange keinen Mangel gibt, wie die für die Garantie versprochene Kapazität (70 oder 80%) nicht unterschritten wird. Das sind aber zwei verschiedene Schuhe. Wenn - wie bei Tesla geschehen - die Kapazität online verringert wird, dann sägt Tesla an der zugesicherten Eigenschaft Reichweite. Für den Käufer ist das relevant, weil schon vor dem Garantiefall der Nutzen des Fahrzeugs verändert wird. Wenn es gemacht wird, um die Degradation zu vertuschen, dann ist es erst recht ein Qualitätsmangel, weil es den Käufer schon vor Eintritt des Garantiefalls in der Nutzung einschränkt.

Der Puffer, den seriöse Hersteller über die nutzbare Kapazität hinaus einbauen, dient nur dem Schutz des Herstellers, um den Garantiefall so lange wie es geht hinauszuzögern oder gar ganz zu vermeiden.

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

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@Kona E 64
Dein post hat meine 100%ige Zustimmung. Genau darum geht es. Auch mir ist es vollkommen egal, ob der Akku meines hoffentlich bald ankommenden Ioniq brutto 39 oder 41 kWh hat. Ich weiß auch, und das habe ich für mein Nutzerprofil eingerechnet, dass der Akku in 10 Jahren keine 38 kWh mehr haben wird. Wenn Hyundai aber in 3 Jahren die Kapazität sagen wir mal auf 33 kWh per Software reduziert wäre das für mich ein klarer Mangel. Ein schleichender Verlust ist normal und muss akzeptiert werden, wobei man dann aber eher damit rechnet, dass der Hardwarepuffer genutzt wird, um die Degration zuminest teilweise wieder auszugleichen.

@Badman
Ich denke, dass ich mich nicht zu den Leuten zählen muss die zu viel Geld haben und sich ein teures E-Auto kaufen können. Der Ioniq ist zwar teurer wie ein vergleichbarer Benziner, aber nach 5 Jahren hab ich das durch Einsparungen wieder in der Kasse. Außerdem habe ich schon sehr viel Geld für Umweltschutzmaßnahmen ausgegeben, für die mich Andere als Spinner bezeichnet haben.
Ich werde mit dem Akku meindes Ioniq auch nicht pokern, denn ich will das Auto mindestens 10, eher 15 Jahre fahren, weil ich keinen Bock habe einen Haufen Geld auszugeben um immer das Neueste zu haben. Da kauf ich mir in 7 Jahren lieber einen fetten Akku für meine PV und mach mich autark. Deshalb muss ich mich aber nicht von einem Hersteller verarschen lassen. Ich habe teilweise schon den Eindruck, dass Teslafahrer sehr leidensfähig sind.
Das Thema Abgasnachbehandlung und Staat hat damit übrigens gar nichts zu tun. Der Staat schützt die Industrie vordergründig um Arbeitsplätze zu bewahren, aber in Wirklichkeit weil zwischen Staatsbediensteten in hohen Positionen und Wirtschaftsbossen freunschaftliche Beziehungen bestehen und eine Hand die andere wäscht. Es ist also nicht so, dass der Staat nicht dazu in der Lage wäre das Thermofenster zu verbieten, er will es nicht verbieten, weil private Vorteile und zukünftige gut bezahlte Positionen in Aussicht stehen.
Umweltrelevantes: ab 2007 5,76 kWp PV, ab 2008 Naturstromkunde, ab 2009 20m² Thermie, ab 3. Dez. 19 Ioniq FL Style in blau
Eine Frau, 2 Kinder, 3 Enkel, eine Katze :old:

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

Badman
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Nirgends gibt es einen Beweis, dass die nutzbare vertraglich zugesicherte Kapazität eingedampft wird. Kaufe ich 50 kWh erhalte ich die auch. Alles andere wäre ein starkes Stück und machen die einfach nicht.

Wie weit die kWh mir reichen liegt ja wohl viel mehr an meiner Fahrweise und dem Streckenprofil wie daran, dass der Hersteller zu Schonung die Ladekurve optimiert.
Wer viel Zeit hat und sich generell über alles echauffiert kann natürlich dann drüber jammern, das er plötzlich für die gleiche Menge Energie 5/10 Minuten länger an der Säule steht.
Ich bezeigte, dass sowas Aussicht auf Erfolg hat. Da wird’s schwierig mit den vertraglich zugesicherten Eigenschaften. Da steht ein Lader drin. Der Rest ist Anhalt. Das hat schon bei den Verbräuchen beim Verbrenner auf 100 Km nicht geklappt. Und selbst wenn der Motor weniger PS leistet sind glaube ich Abweichungen bis 15%? oder so vom Kunden zu tolerieren.
Kommt mal von euren hohen Rössern runter. Wie lange gibts die Elektromobilität für die breite Öffentlichkeit? 5-10 Jahre? Was glaubt ihr, mussten damals bei den Verbrennern die Kunden in den ersten 5/10/25/50 Jahren tolerieren. Und die haben oft ein ähnliches Äquivalent an Kaufkraft dafür aufgewandt. Und da waren es keine 08/15 Otto Normalbürger die in den Kisten saßen, so wie ihr heute.

Einerseits wollt ihr Elektromobilität und Energiewende und PV mit Wallbox nutzen, andererseits den Kram dann so auslutschen, dass er viel früher auf den Müll muss, nur weil die Hersteller sich vielleicht zu optimistisch ohne irgendwelche Langzeitinformationen in den Markt begeben haben.

Wie lange rechnet ihr mit den Anschaffungen? Zehn Jahre? Ist es fair vom Hersteller im Risiko für 8-10 Jahre zu hängen? Habt ihr mal überlegt was ihr über ein Verbrennerautoleben an Aufwendungen in zehn Jahren habt und vor allem Risiko für Reparaturen? Und nur weil ihr jetzt ein Elektrofahrzeug kauft, darf das Risiko nicht mehr mitfahren?

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

Afaik
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Badman hat geschrieben: Ich bezweifle das diese Leute das Auto kaufen weil es bis X % noch mit 100/80/60% durchzieht beim Laden.
Da darf ich durchaus Widersprechen. Die Ladegeschwindigkeit (des Ioniq28) an CCS war einer der kaufentscheidenen Punkte. Wenn es in Ordnung gefunden wird, wenn der Hersteller da nachträglich Hand anlegt, ruft es in mir durchaus Verwunderung auf. Wenn 5% Einbußen in Ordnung sind, dann sind es doch sicher auch 10% oder vielleicht direkt 50%. Ach, 50% sind nicht ok, warum sind es dann die 5%?

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

TorstenW
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Badman hat geschrieben:Ist es fair vom Hersteller im Risiko für 8-10 Jahre zu hängen?
Ja, jein. Nicht generell, aber für bestimmte Sachen schon.
Badman hat geschrieben: Habt ihr mal überlegt was ihr über ein Verbrennerautoleben an Aufwendungen in zehn Jahren habt und vor allem Risiko für Reparaturen? Und nur weil ihr jetzt ein Elektrofahrzeug kauft, darf das Risiko nicht mehr mitfahren?
Doch, darf es. Schließlich gibt es auch für Verbrenner mittlerweile adäquate Garantien.
Hier geht es aber um den Akku, dessen Nichtfunktion/Defekt das Auto zum wirtschaftlichen Totalschaden degradiert.
Ich glaube kaum, dass jemand einen Verbrenner kaufen würde, wenn er innerhalb von 8 oder 10 Jahren Motor und Getriebe für einen Preis, der dem Zeitwert entspricht bzw. diesen sogar überschreitet, tauschen müsste.

Grüße
Torsten
PS: Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich. ;)

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

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Durch die Q & A gestolpert.
Niemand fährt den Akku leer und wäre auf die Speicherkapazität angewiesen: Oh doch, wenn der 20kWh-Akku im Winter nur eine Strecke von 100km erlaubt...auch weil mindestens 15 % Rest sein sollte, um eine belegte/defekte Ladesäule umschiffen zu können.
Einklagen von Akku-Kapazität: Geht kaum, weil die Hersteller-AGBs sollte jeder lesen wollen - und dort sind alle Hintertüren beschrieben und auch die garantierte Minimal-Kapazität innerhalb des Garantie-Zeitraumes oder der Nutzfahrstrecke. MEHR NICHT. Danach kann der Nutzer seine Stirn runzeln oder dem Hersteller sein Lob zollen oder seine Schnelladevorhaben ein wenig reduzieren.
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