Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

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Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

E-Mobil-Foo
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Zunächst ist jeder stolz, sein Hersteller kümmert sich, bringt FirmwareUpdates für Steuerungen Over-The-Air in sein 2t-Bestes-Stück. Es kann jetzt mehr, obwohl beim Kauf von diesen schönen Funktionen nie die Rede war.
Nun geht es auch anders rum, es werden Eigenschaften reduziert, ohne eine Rückfrage, einfach so.
Man sagt, die Garantie fängt dich auf, das bischen tut dir doch nicht weh.
In Worten, die Kapazität des Akkus wird durch Updates einfach gekappt, das Nutzungsband also verkleinert. Argumente, wie, zuviel DC-Schnelladungen betrieben, könnten evtl. kommen.
**
Davon steht allerdings nichts im Hochglanz-Kaufprospekt, noch in den technischen Daten.
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Der Kritiker könnte sagen, auch die Standzeit eines Verbrennermotors und des Fahrwerks hängt von der Betriebsweise ab. ABER es geht kein Hersteller daher und reduziert mir einfach-so die Motorkennlinie, weil ich zuviel Super-Diesel getankt hätte.
--
Warum wird das gemacht ? Marktwirtschaftliches Denken, um möglichst ohne Ersatz die Garantiezeit/Km-Grenze überschreiten zu können.
Es muß ja nicht soweit gedacht werden, das die ersten Fahrzeuggenerationen mit übertriebenen Reichweiten und Ladeleistungen alle Testfahrer überzeugen. Gut so, der Werbung wegen.
Andere Argumentesuche:
- "Wir wollen, lieber Nutzer, daß dein Fahrakku auch nach Garantie-Ende noch ne Weile hält".
- "Wir möchten die Betriebs-Sicherheit steigern"
- "Wir sorgen für hohen Wiederverkaufswert"
--> Einfach gängige YouTubes gucken und staunen, welche(r) Hersteller die Kröte zum Schlucken hinstellt.
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Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

Badman
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Brutto / Netto des Akkus?

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

Nachbars Lumpi
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Welche YT Videos?
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Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

E-Mobil-Foo
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Zwei zur Auswahl:
https://www.youtube.com/watch?v=QTOaDolXJXU
https://www.youtube.com/watch?v=wspzwa4-pg0&t=0s
Brutto/Netto ? == Natürlich Netto, Brutto ist eh ein Geheimrats- oder Werbefuzzy-Spielchen
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Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

Badman
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Solange das Fahrzeug weiterhin über die Kapazität wie vereinbart verfügt, ist das bedauerlich, aber m. E. völlig in Ordnung.

Stellen wir Jan vor, wir kaufen einen Verbrenner der 60 Liter Tankinhalt als zugesicherte Eigenschaft hat.

Jetzt passen aber 80 Liter rein. Freu ich mich, komm ich weiter.

Später wird der Tank dann doch auf die 60 Liter reduziert. Ärgerlich. Aber das Fahrzeug hat die Eigenschaft wie vereinbart.

So verstehe ich brutto netto Akkuwerte?!

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

E-Mobil-Foo
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Badman hat geschrieben: So verstehe ich brutto netto Akkuwerte?!
Nee,
Brutto sind die Kapazitätswerte, die physikalisch/chemisch möglich wären.
Netto ist jener, die die Kfz-Hersteller aus
1) Sicherheitsgründen (niemals 0%, niemals 100% im Temperaturbereich)
2) wegen Degradation, also Lebensdauer
3) wegen Zyklenfestigkeit
4) wegen Schnelladerobustheit
einräumt.
Also wird ein Nutzband des Min-Max-Bereiches von z.B. 10% bis 90% der Speicherleistung von der Batteriesteuerung freigegeben.
Sieht z.B. ein Kfz-Hersteller, weil Real-Schnelllade-Nutzerdaten nur geringfügig vorliegen, der Akku hält das nicht durch, mag er auf 10% bis 84% die Grenzen verschieben wollen.
Er reduziert also die lautstark angesagte km-WLTP-Reichweite im Nachhinein. Ob der Vergleich mit der Tankgröße tragfähig ist - nein, weil das Triebmittel kein Fahrzeugbestandteil für den man Geld gezahlt hat, für die Akku-Leistung hat aber jeder einige tausend Euro bezahlt, die einem nun unterschlagen werden.
Zuletzt geändert von E-Mobil-Foo am Fr 18. Okt 2019, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

Badman
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Also reden wir davon, dass ich z. B. 50 KWh Kapazität vereinbart gekauft habe und der Hersteller mir die mit einem Update reduziert? Oder reden wir darüber, dass ich immer noch oberhalb der vereinbarten Kapazität operiere und der Hersteller mir etwas kappt, dass mir rein formal großzügig zum Gebrauch überlassen wurde aber von dem ich eh keine Rechte ableiten kann?
Denn wenn mir meine vereinbarte Kapazität in einem bestimmt Bereich und Zeitraum unter einen gewissen Wert fällt, hab ich ja Garantieansprüche?!

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

E-Mobil-Foo
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Badman hat geschrieben: Denn wenn mir meine vereinbarte Kapazität in einem bestimmt Bereich und Zeitraum unter einen gewissen Wert fällt, hab ich ja Garantieansprüche?!
Die Reduktion durch den Garantieleister (Hersteller) ist ansich eine Notmaßnahme, umden Garantiefall doch noch so weit wie möglich hinauszuschieben. Und der kennt die Kennlinie die ihn retten kann, gepaart mit Maßnahmen zur Anpassung der Ladekennlinie.
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Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

Badman
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Also kann ich zusammen fassen, wie ich es verstehe, ich nutze eh schon mehr wie mir zusteht und bekomme davon - aus was für Gründen auch immer - etwas weg genommen bzw. habe dann vielleicht immer noch mehr Kapazität in der Nutzung bzw. liege noch völlig ihm Rahmen außerhalb eines Garantiefalles.

Hab ich jetzt das Auto wegen einer rechnerischen Größe eine WLTP-Tests gekauft?

Re: Dürfen Fahrzeughersteller am gekauften Fahrzeug Eigenschaften reduzieren?

Helfried
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Die Garantie ist offenbar so gemeint, dass der Hersteller nicht warten möchte, bis eine unsachgemäße Benutzung mit Gewalt unter die Garantieschranke von beispielsweise 70% der Kapazität führt. Sondern der Hersteller reduziert von sich aus die nutzbare Kapazität auf beispielsweise 80% oder reduziert die Ladeleistung, weil diese Maßnahmen den Akku deutlich länger am Leben erhalten, ohne dass ein Garantie-Ersatz nötig wird.

Kein Hersteller kann einen Akku jahrelang auf 100% halten!
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