Laden beim Arbeitgeber?

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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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Mei hat geschrieben: Problem ist zur Zeit nur, dass ein Arbeitgeber keine Strom "verkaufen" darf.
Was steht dem entgegen?
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

Mei
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Sir Henry hat geschrieben:
Mei hat geschrieben: Problem ist zur Zeit nur, dass ein Arbeitgeber keine Strom "verkaufen" darf.
Was steht dem entgegen?
Das er dann als EVU gilt.

Re: Laden beim Arbeitgeber?

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Gibt es dazu schon Urteile?
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

Mei
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Sir Henry hat geschrieben: Gibt es dazu schon Urteile?
Nein.
Ist Gesetz.

Re: Laden beim Arbeitgeber?

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Das müsste man mal durchexerzieren wenn das ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Selbstkostenpreis abgegeben wird.
Wenn man das entsprechend dem Gesetzestext umsetzt, dann wäre jede Firma, die ihre Kunden laden lässt (und nur die), schon ein EVU (weil es nicht "diskriminierungsfrei" ist).
Kona 64 kWh

Re: Laden beim Arbeitgeber?

Solarmobil Verein
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Mann, was hab' ich ein Glück, daß mein Arbeitgeber ohnehin EVU-Status hat, aber doch kein EVU im klassischem Sinne ist.
Und dann verschenkt er den Strom auch noch an die Mitarbeiter-E-Mobilisten. Sogar die neuen E-Scooter fallen unter diese Regelung, kommen in den Genuß kostenfreien Stroms.
Was läuft falsch bei uns?
Zum Glück in dieser Hinsicht nichts ...

Am neuen Standort kommen in die 3 neuen Parkhäuser je 30 Ladepunkte, mit Lastmanagement, mit Option der Erweiterung auf jeweils 100 Ladepunkte.
Was ich jetzt leider nicht weiß, wie viele Stellplätze es in den Parkhäusern überhaupt gibt.

Re: Laden beim Arbeitgeber?

Mei
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Sir Henry hat geschrieben: Das müsste man mal durchexerzieren wenn das ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Selbstkostenpreis abgegeben wird.
Wenn man das entsprechend dem Gesetzestext umsetzt, dann wäre jede Firma, die ihre Kunden laden lässt (und nur die), schon ein EVU (weil es nicht "diskriminierungsfrei" ist).
Muss man alles nicht.Gibt es schon.

1. Entweder EVU. Also Aufwand und Risiko für den Arbeittgeber.

2. Oder "selbstwertender Vorteil" für den Arbeitnehmer.

Deshalb ist ja der Strom im Moment kostenlos.
Geht nicht auf Dauer.

Re: Laden beim Arbeitgeber?

AndiH
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Die Frage ist tatsächlich ob man bei Stromverkauf als EVU gilt, auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht und keine dauerhafte Versorgung besteht. Falls nicht wären in unserer Gemeinde viele EVUs in der Straße in der das jährliche Straßenfest stattfindet.
Aber wie gesagt, der einfachste Kniff ist die Leistung pro Ladepunkt auf das absolut notwendige zu beschränken und dann kostenfrei oder mit < 44 Euro Pauschale an die Mitarbeiter weiter zu reichen. Damit findet kein Stromverkauf statt und der mögliche Vorteil bleibt unter der steuerlichen Grenze von 44 Euro/Monat die heute schon für Sprit gilt.
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

Mei
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AndiH hat geschrieben: Die Frage ist tatsächlich ob man bei Stromverkauf als EVU gilt,
Ja.
... mit < 44 Euro Pauschale an die Mitarbeiter weiter zu reichen. ...
Nein.
im Winter lade ich keine einzige kWh.

Re: Laden beim Arbeitgeber?

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AndiH hat geschrieben: mit < 44 Euro Pauschale an die Mitarbeiter weiter zu reichen. Damit findet kein Stromverkauf statt und der mögliche Vorteil bleibt unter der steuerlichen Grenze von 44 Euro/Monat die heute schon für Sprit gilt.
Bis 2030 gibt es eine solche Grenze nicht beim Strom für Elektroautos, da die Abgabe generell keinen geldwerten Vorteil darstellt.
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