Re: Idee zum 6,6 KW Lader
Verfasst: Mi 29. Jan 2014, 19:59
... rund um die Schieflastvorschrift gibt es anscheinend einen Graubereich, der von den Herstellern/EVUs anscheinend anders interpretiert wird.
Nämlich wer in der Kette
EVU > Wallbox (Ladestation) > Fahrzeug > Fahrer
"für" das Einhalten der Vorgabe verantwortlich ist. Meine Interpretation wäre es Wallbox oder User (und nicht das Fahrzeug).
a) EVU die liefern 3phasig: geht sie daher nix an
b) Wallbox? Diese könnte/muss z.B. bei der Installation (in DACH) auf 4,6 eingestellt werden*: Installateur oder User
c) Kfz, weil wir in der EU leben, darf ich mit einem französischen Auto auch nach DACH: vorauseilender gehorsam nicht nötig
d) Fahrer, der müsste eigentlich, ähnlich wie bei den Tempo-Beschränkunegn wissen, wie er sich in seinem aber auch fremden Land zu verhalten hat, d.h. in DACH mit 4,6 und wo halt erlaubt mit 7,4 kW laden, einstellbar im Auto oder mittels Ladekabel.
* bleibt aber die (in der EU legal gekaufte) mobile Wallbox ? Ups! Daraus kann man ableiten, dass der User verantwortlich sein müsste, diese auf die jeweiligen Ländervorgaben einzustellen ...
Daraus könnte man wiederum ableiten, dass Nissan eigentlich nicht wirklich in DACH auf 3,3 KW beschränken muss, sondern nur ein richtig codiertes (oder manuell codierbares) Kabel mitliefern müsste. (Ob man dann auch an öffentlichen Ladestationen in DACH mit mehr als 4,6 laden darf, ist damit aber nicht geklärt, Grauzone 2)
>>> meine Interpretation !!!
Am gescheitesten wäre, mit dieser oder ähnlichen Auslegung einmal mit dem i-Team von BMW (weil die relativ mächtig sind) zu sprechen, ob sie diese Grauzonen zu Gunsten der Elektromobilität und im Sinne der User (d.h. wir stellen ein, wann wir wo und mit wieviel laden dürfen ...) einmal uns erklären oder generell klären können.
Nämlich wer in der Kette
EVU > Wallbox (Ladestation) > Fahrzeug > Fahrer
"für" das Einhalten der Vorgabe verantwortlich ist. Meine Interpretation wäre es Wallbox oder User (und nicht das Fahrzeug).
a) EVU die liefern 3phasig: geht sie daher nix an
b) Wallbox? Diese könnte/muss z.B. bei der Installation (in DACH) auf 4,6 eingestellt werden*: Installateur oder User
c) Kfz, weil wir in der EU leben, darf ich mit einem französischen Auto auch nach DACH: vorauseilender gehorsam nicht nötig
d) Fahrer, der müsste eigentlich, ähnlich wie bei den Tempo-Beschränkunegn wissen, wie er sich in seinem aber auch fremden Land zu verhalten hat, d.h. in DACH mit 4,6 und wo halt erlaubt mit 7,4 kW laden, einstellbar im Auto oder mittels Ladekabel.
* bleibt aber die (in der EU legal gekaufte) mobile Wallbox ? Ups! Daraus kann man ableiten, dass der User verantwortlich sein müsste, diese auf die jeweiligen Ländervorgaben einzustellen ...
Daraus könnte man wiederum ableiten, dass Nissan eigentlich nicht wirklich in DACH auf 3,3 KW beschränken muss, sondern nur ein richtig codiertes (oder manuell codierbares) Kabel mitliefern müsste. (Ob man dann auch an öffentlichen Ladestationen in DACH mit mehr als 4,6 laden darf, ist damit aber nicht geklärt, Grauzone 2)
>>> meine Interpretation !!!
Am gescheitesten wäre, mit dieser oder ähnlichen Auslegung einmal mit dem i-Team von BMW (weil die relativ mächtig sind) zu sprechen, ob sie diese Grauzonen zu Gunsten der Elektromobilität und im Sinne der User (d.h. wir stellen ein, wann wir wo und mit wieviel laden dürfen ...) einmal uns erklären oder generell klären können.