Kauf gebrauchte 120Ah Batterie: Wo stammt die her?
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Wir haben eine gebrauchte i3 120Ah Batterie auf einem Online Batterie-Marktplatz gefunden. Technisch haben wir die Batterie bereits geprüft und für gut befunden. Das Foto des Original BMW-Etiketts auf der Batterie ist unten beigefügt.
Vor dem definitiven Kauf möchte ich noch sicherstellen, dass die Batterie legal ist und nicht aus einem gestohlenen Fz oder dergleichen stammt. Mein BMW Händler bietet leider keine Hand, um eine Recherche anzustellen.
Wisst Ihr einen guten Weg, um zuverlässig rückzuverfolgen wo das Teil herstammt ?
Vor dem definitiven Kauf möchte ich noch sicherstellen, dass die Batterie legal ist und nicht aus einem gestohlenen Fz oder dergleichen stammt. Mein BMW Händler bietet leider keine Hand, um eine Recherche anzustellen.
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Re: Kauf gebrauchte 120Ah Batterie: Wo stammt die her?
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Vorsichtig wäre ich wenn die Nummer entfernt wurde. Da diese aber noch dran ist, ein Dieb kein Depp ist, was soll da schief gehen? Bei ausgeschlachteten Fahrzeugteilen ist man ja sonst auch nicht so kritisch.
Und wenn es ein Bösewicht war, der einen Wagen gestohlen hat und die Einzelteile Stück für Stück verkauft, soll es ja geben, dann wird der Wagen auch nicht mehr ganz wenn das aufgedeckt wird. Du würdest Deine Batterie über die Werkstätte in das System ein gegeben, die wird Deinem Fahrzug zugeteilt. Dann kommt raus, wo die Batterie her ist. Das Problem bekommt dann der Verkäufer, nicht du. Du hast in gutem Glauben gekauft, ohne Verdachtsmomente (das ist wichtig) also gehört die Batterie dir.
Wenn nur Einzelteile verkauft werden ohne Seriennummer, wird der Fall nie aufgeklärt, erst wenn man die Seriennummer in das System von BMW einträgt kommt der Fall ins Rollen, umso wichtiger ist es, das die Batterie offiziell sichtbar wird, mehr kannst du nicht machen.
Und wenn es ein Bösewicht war, der einen Wagen gestohlen hat und die Einzelteile Stück für Stück verkauft, soll es ja geben, dann wird der Wagen auch nicht mehr ganz wenn das aufgedeckt wird. Du würdest Deine Batterie über die Werkstätte in das System ein gegeben, die wird Deinem Fahrzug zugeteilt. Dann kommt raus, wo die Batterie her ist. Das Problem bekommt dann der Verkäufer, nicht du. Du hast in gutem Glauben gekauft, ohne Verdachtsmomente (das ist wichtig) also gehört die Batterie dir.
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Re: Kauf gebrauchte 120Ah Batterie: Wo stammt die her?
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An einer gestohlenen Batterie kann man kein Eigentum erwerben, egal ob guter glaube oder Zweifel. Es ist daher im Fall einer Straftat zurück zu geben und ob man das Geld vom Verkäufer noch wieder bekommt ist äußerst zweifelhaft.
mfG
Michael
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Re: Kauf gebrauchte 120Ah Batterie: Wo stammt die her?
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Was sagt denn der Verkäufer wo die Batterie her stammt ? Ich vermute von einem Unfallwagen. Falls Du es nicht weißt, der überwiegende Teil der amerikanischen Unfallwagen wird von Käufern aus dem Ostblock für wenig Geld aufgekauft, teilweise repariert, viele auch in Teilen verkauft. Der Markt für gebrauchte I3 Batterien wird so klein sein, da lohnt sich kein Diebstahl. Geklaut werden eher die großen Limousinen und SUV von BMW.
Re: Kauf gebrauchte 120Ah Batterie: Wo stammt die her?
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A leiht B sein Fahrrad aus. B geht damit zum Flohmarkt und verkauft es an C. Er übergibt es ihm und B und C werden darüber einig, dass C jetzt das Eigentum an dem Fahrrad erhalten soll. C weiß nichts davon, dass das Fahrrad gar nicht B, sondern A gehört.
Ist C jetzt Eigentümer des Fahrrads geworden?
Antwort: Ja. Zwar kann grundsätzlich nur der wirkliche Eigentümer auch einem anderen das Eigentum verschaffen. Das Gesetz macht aber eine Ausnahme und schützt in § 932 BGB aber den gutgläubigen Erwerber, also denjenigen, der in dem Glauben, der andere sei der Eigentümer, von diesem etwas erwirbt. In diesem Fall hätte A also Pech gehabt. Er könnte sich jedoch Schadensersatz von B holen, nur das Fahrrad bekommt er nicht wieder.
So einfach ist es natürlich nicht (in Deutschland) weil:
Von dieser Ausnahme gibt es in § 935 BGB noch einmal eine Ausnahme. Dort steht nämlich, dass der gutgläubige Erwerb dann nicht geht, wenn die Sache dem Eigentümer "abhanden gekommen" ist. Der klassische Fall des "Abhanden-Kommens" ist der Diebstahl oder dass man die Sache verliert. In diesen Fällen sagt das Gesetz: Jetzt ist nicht mehr der unwissende Erwerber am meisten zu schützen, sondern der eigentliche Eigentümer soll hier am meisten geschützt werden. Und deshalb bestimmt das Gesetz, dass in einem solchen Fall kein Eigentum übergeht. Hätte in dem Beispielfall also B das Fahrrad nicht von A erhalten (wegen des Leihvertrags), sondern ihm gestohlen, so hätte C kein Eigentum erworben und A wäre immer noch Eigentümer.
Aber auch hier eine Ausnahme:
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
Kurzum: wir wissen es nicht wie es ausgeht....
Ist C jetzt Eigentümer des Fahrrads geworden?
Antwort: Ja. Zwar kann grundsätzlich nur der wirkliche Eigentümer auch einem anderen das Eigentum verschaffen. Das Gesetz macht aber eine Ausnahme und schützt in § 932 BGB aber den gutgläubigen Erwerber, also denjenigen, der in dem Glauben, der andere sei der Eigentümer, von diesem etwas erwirbt. In diesem Fall hätte A also Pech gehabt. Er könnte sich jedoch Schadensersatz von B holen, nur das Fahrrad bekommt er nicht wieder.
So einfach ist es natürlich nicht (in Deutschland) weil:
Von dieser Ausnahme gibt es in § 935 BGB noch einmal eine Ausnahme. Dort steht nämlich, dass der gutgläubige Erwerb dann nicht geht, wenn die Sache dem Eigentümer "abhanden gekommen" ist. Der klassische Fall des "Abhanden-Kommens" ist der Diebstahl oder dass man die Sache verliert. In diesen Fällen sagt das Gesetz: Jetzt ist nicht mehr der unwissende Erwerber am meisten zu schützen, sondern der eigentliche Eigentümer soll hier am meisten geschützt werden. Und deshalb bestimmt das Gesetz, dass in einem solchen Fall kein Eigentum übergeht. Hätte in dem Beispielfall also B das Fahrrad nicht von A erhalten (wegen des Leihvertrags), sondern ihm gestohlen, so hätte C kein Eigentum erworben und A wäre immer noch Eigentümer.
Aber auch hier eine Ausnahme:
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
Kurzum: wir wissen es nicht wie es ausgeht....
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Re: Kauf gebrauchte 120Ah Batterie: Wo stammt die her?
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Da der TE vermutlich Schweizer ist, gilt wohl die Rechtslage in der Schweiz. Bei uns in Ö ist es jedenfalls nicht grundsätzlich ausgeschlossen, Eigentum an Diebesgut zu erlangen.
Beispiel:
teure Rolex beim Uhrmacher gekauft -> Eigentum erworben
teure Rolex in der Kneipe gekauft -> Pech gehabt.
Gruß
Rantoni
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teure Rolex beim Uhrmacher gekauft -> Eigentum erworben
teure Rolex in der Kneipe gekauft -> Pech gehabt.
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Re: Kauf gebrauchte 120Ah Batterie: Wo stammt die her?
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Selbst wenn die Annahme richtig ist, gilt der Schluß nicht unbedingt. Bei Online-Marktplätzen ist man bei größeren Investitionen gut beraten, sich darüber zu informieren, welcher Gerichtsstand und welches Recht für den Kauf überhaupt zur Anwendung kommt. Das ist keineswegs trivial.Da der TE vermutlich Schweizer ist, gilt wohl die Rechtslage in der Schweiz.
Die zum Teil sehr bunten Ausflüge in das deutsche BGB beleuchten zudem nur den zivilrechtlichen Teil des Kaufs, nicht aber den strafrechtlichen, sollte es sich tatsächlich um einen gestohlenen Akku handeln. Wird das sehr preiswert aufgepeppte Fahrzeug wieder verkauft und mit dem Akku kommt dann was hoch, kann man sich auch in der Hehler-Rolle wiederfinden bzw. dagegen exculpieren müssen.
Auf Forenaussagen würde ich mich da nicht verlassen. Bei den regionalen Verbraucherzentralen kann man für so etwas eine Online-Beratung buchen oder sich auch an die weniger bekannte, aber auch etwas zahnlose europäische Variante wenden:
https://www.evz.de/
Zum Thread-Titel selbst:
Die Anfrage würde ich bei BMW direkt stellen. Denn wenn BMW diese Frage nicht beantworten kann, würde das im Umkehrschluss ja heissen, dass geklaute Akkus problemlos verschoben werden können. Wenn es sein seriöser Verkäufer ist, wird dieser auch die VIN des Quellfahrzeugs mitteilen können.
Möglicherweise ist der Akku dann schon weg, aber für den nächsten bist Du dann schlauer.
Re: Kauf gebrauchte 120Ah Batterie: Wo stammt die her?
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In der Tat. Ohne die originale und plausible VIN des Spenderfahrzeuges würde ich den Akku persönlich nicht kaufen. Insbesondere, wenn es ein "Schnäppchen" ist, ist das sehr verdächtig. Wenn der Akku weniger als 10.000 EUR kostet und von keinem bekannten seriösen Verkäufer kommt, wäre ich persönlich sehr vorsichtig.
Wenn er allerdings super günstig ist, kannst Du Dir immer noch überlegen, ob Du das Risiko eingehst. Es gibt auch Leute, die kaufen Aktien
Wenn er allerdings super günstig ist, kannst Du Dir immer noch überlegen, ob Du das Risiko eingehst. Es gibt auch Leute, die kaufen Aktien

Re: Kauf gebrauchte 120Ah Batterie: Wo stammt die her?
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Danke Euch allen für die Ausführungen.
Mittlerweile haben wir aus der Batterie die 7-stellige VIN ausgelesen und beim BMW-Händler dann die volle 17-stellige VIN ermittelt. Damit wissen wir, dass es sich um ein in Norwegen ausgeliefertes Fz handelt. Der Verkäufer ist ein Schrottplatz aus Norwegen. Alles soweit stimmig. Der Preis für eine 2-jährige 120Ah Batterie (SOH 97%) scheint mit ca. 8'000 Euro auch realistisch.
Mittlerweile haben wir aus der Batterie die 7-stellige VIN ausgelesen und beim BMW-Händler dann die volle 17-stellige VIN ermittelt. Damit wissen wir, dass es sich um ein in Norwegen ausgeliefertes Fz handelt. Der Verkäufer ist ein Schrottplatz aus Norwegen. Alles soweit stimmig. Der Preis für eine 2-jährige 120Ah Batterie (SOH 97%) scheint mit ca. 8'000 Euro auch realistisch.
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