Risikoloses Andienungsrecht - sinnvoll für den Leasingnehmer?

Risikoloses Andienungsrecht - sinnvoll für den Leasingnehmer?

Harlekin
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Hallo,

der Leasingnehmer kann das Fahrzeug vom Leasinggeber zum kalkuliertem Restwert auf jeden Fall kaufen kann, wenn Risikoloses Andienungsrecht vereinbart ist. Die Andienung durch den Leasinggeber ist jedoch für den Leasingnehmer nicht verpflichtend.

Wenn der Marktwert höher ist, als der kalkulierte Restwert ist es ideal für den Leasingnehmer.
Wenn der Marktwert niedriger ist, als der kalkulierte Restwert, wird der Leasingnehmer die Andienung wohl nicht annehmen.

Wird die BMW-Bank den Restwert nicht so kalkulieren, dass dieser mit ziemlicher Sicherheit über dem wahrscheinlichen Marktwert sein wird?

Die BMW-Bank ist der Besitzer des Fahrzeuges. Wird diese, wenn kein risikoloses Andienungsrecht vereinbart ist, die weitere Vermarktung der Einfachheit halber nicht dem vermittelndem Händler überlassen? Dürfte es dann in den meisten Fällen nicht sinnvoller sein, sich ein Angebot vom Händler für das ehemalige Leasingfahrzeug geben zu lassen? Könnte das nicht günstiger für einen sein?

Wie sind eure Erfahrungen?
Hat schon jemand die risikolose Andienung genutzt und das Fahrzeug von der BMW Bank gekauft?
Hat schon jemand am Ende der Leasingzeit das Fahrzeug vom Händler direkt zu guten Konditionen kaufen können?

Weiß jemand, nach welcher Formel die BMW Bank den kalkuliertem Restwert berechnet?


Beste Grüße
Harlekin
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Re: Risikoloses Andienungsrecht - sinnvoll für den Leasingnehmer?

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Harlekin hat geschrieben:Die BMW-Bank ist der Besitzer des Fahrzeuges
ich bin kein Jurist, aber ist die BMW-Bank nicht eher Eigentümer? Besitzer sollte der Leasingnehmer sein, zumindest in der Phase, wo der i3 demjenigen überlassen wurde.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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FAQ-Thread für den BMW i3
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Re: Risikoloses Andienungsrecht - sinnvoll für den Leasingnehmer?

Harlekin
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Natürlich, die BMW-Bank ist Eigentümer.
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Re: Risikoloses Andienungsrecht - sinnvoll für den Leasingnehmer?

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Harlekin hat geschrieben:

Wie sind eure Erfahrungen?

Beste Grüße
Harlekin
Das frage ich mich gerade auch.

Wie ist es denn bei Dir ausgegangen, wenn ich fragen darf?
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Re: Risikoloses Andienungsrecht - sinnvoll für den Leasingnehmer?

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Harlekin hat geschrieben: ... Hat schon jemand die risikolose Andienung genutzt und das Fahrzeug von der BMW Bank gekauft? ...
Hatte meinen ersten i3 (EZ 01/2014) nach 2 Jahren übernommen, da ich im Vorfeld nicht wußte, ob mir eAutofahren Spaß machen wird und ich bei Nichtgefallen nicht auf dem jungen Auto sitzenbleiben wollte, bzw. der Nichtausweis der MWSt. bei einem jungen Gebrauchtwagen bei Eigenvermarktung zum Problem werden würde.

Der Restwert lag damals bei ca. €28.000 nach 24 Monaten und 40.000km, wenn ich mich recht entsinne. Der Händler hat damit nichts wirklich zu tun, das lief über die BMW Bank, d.h. der Händler hätte mir das Auto nicht zu einem günstigeren Preis verkaufen können, wenn der Marktpreis niedriger gewesen wäre. In dem Fall hätte ich das Auto der BMW Bank übergeben müssen und sowohl die Schäden lt. Gutachten als auch die km-Leistung ausgleichen müssen. Anschließend wäre "mein" Auto von der BMW Bank vermarktet worden.
Den Restwert kann der Händler oder der Leasingnehmer während der Laufzeit bei der BMW Bank erfragen, bzw. den sollte der Händler für das Ende der Laufzeit bei Vertragsabschluss nennen können.
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Re: Risikoloses Andienungsrecht - sinnvoll für den Leasingnehmer?

Berlini3
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der Händler hat mit dem Verkauf aus dem Andienungsrecht nicht viel zu tun, da es über die BMW-Bank läuft.

Mein erster i3 wurde geleast (04/2019 - 04/2021, mit 5000km jährlicher Fahrleistung) und dann war die Entscheidung übernehmen oder einen neuen kaufen/leasen.
da zu der Zeit die Rabatte für den BMW i3 so gut waren und die bafa-Förderung erhöht wurde , wurde ein neuer i3 gekauft.
der Ablösewert für den ersten i3 hätte 23655,13€ netto betragen ( brutto 28149,60€)
Für diesen Rückkaufswert konnte ich den neuen kaufen ( alle Förderungen und der Händlernachlass abgezogen)
Der Ablösewert steht im Leasingvertrag , wenn ein Andienungsrecht vereinbart wurde.
Ansonsten kann man diesen Wert auch im Leasingkalkulationsdatenblatt (will die Bafa auch sehen) finden.

und zukünftig ist das Andienungsrecht sehr sinnvoll , da der BMW i3 eingestellt wird und wahrscheinlich die Gebrauchtwagenpreise stabil bleiben werden.

Re: Risikoloses Andienungsrecht - sinnvoll für den Leasingnehmer?

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Hallo!

Hab mal eine Frage zum Andienungsrecht.
Ich habe einen solchen Leasingvetrag mit "Andienungsrecht" und auch kalkuliertem Restwert.
Kann ich erwarten, daß dies zu dem Preis dann auch klappt, oder kann BMW sagen, wegen Inflation etc treten wir davon zurück?
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Re: Risikoloses Andienungsrecht - sinnvoll für den Leasingnehmer?

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Bei Andienungsrecht hat der Leasingnehmer die Wahl, ob er zum kalkulierten Restwert kauft.

Ohne Andienungsrecht hat der Leasinggeber die Wahl, ob er zum kalkulierten Restwert verkauft.
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Re: Risikoloses Andienungsrecht - sinnvoll für den Leasingnehmer?

Xentres
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Was steht denn im Wortlaut im Vertrag?
BMW i3 120 Ah - seit 04/2020 - Melbourne Rot

Re: Risikoloses Andienungsrecht - sinnvoll für den Leasingnehmer?

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Beim Abschluß des Vertrages hieß es der Passus heißt ins Deutsche übersetzt "ich kann den Wagen zu dem Preis der im Vertrag steht, von der BMW Bank kaufen".

Nach der Lektüre klingt das für mich so wie : die können, wenn die wollen, oder auch nicht.

Aber ich bin kein Jurist.

Vielleicht hat von Euch schon jemand davon Gebrauch oder damit Erfahrungen gemacht?
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