Österreich: Rückerstattung der E-Förderung bei Verkauf?

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Österreich: Rückerstattung der E-Förderung bei Verkauf?

schitho
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Guten Tag,

ich besitze seit 2021 einen VW eUP, den ich nun innerhalb der Familie verkaufen möchte. Beim Kauf habe ich eine österreichische E-Förderung von 3.000,- bekommen. Eine Bedingung war die Einhaltung der 4-jährigen Behaltefrist. Soweit ich weiß könnte ein vorzeitiger Verkauf dazu führen, dass die Förderung zumindest teilweise zurück erstattet werden muss.

Weiß jemand wie das wirklich ist bzw. welche Erfahrungen gibt es dazu hier im Forum?
Gibt es Kriterien, wann die Förderung nicht zurückbezahlt werden muss?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Thomas
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Re: Österreich: Rückerstattung der E-Förderung bei Verkauf?

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Ich kann dir da leider keine Auskunft geben, aber ich persönlich würde direkt nachfragen.

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Re: Österreich: Rückerstattung der E-Förderung bei Verkauf?

margevie
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Auch mir sind nur die genannten Vorgaben der österreichischen E-Förderung bekannt.
Wäre sehr daran interessiert zu erfahren, wie das beim etwaigen Verkauf innerhalb der Behaltefrist in Österreich faktisch aussieht.

Wenn ich richtig informiert bin, beträgt die Behaltefrist in Deutschland nur 6 Monate, was ja eine eklatante Ungleichheit besagen würde, die sich mir argumentativ nicht erschließt.
09/2020: ID.3 Reservierung storniert; 10/2020: Enyaq iV 80 reserviert und 11/2020 wieder storniert; 11/2020 e-golf 300 gekauft

Re: Österreich: Rückerstattung der E-Förderung bei Verkauf?

schitho
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Hallo,

ich habe bei der Förderstelle folgende Info bekommen:
Über eine aliquote Rückforderung entscheidet in Abhängigkeit von der Sicherung des Umwelteffektes der Förderungsgeber im Einzelfall
Sagt halt leider nichts aus. Habe zwar neuerlich nachgefragt, aber bisher keine Antwort erhalten.

Gruß
Thomas

Re: Österreich: Rückerstattung der E-Förderung bei Verkauf?

dr_big
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Das klingt doch erstmal positiv und viel besser als eine pauschale Rückerstattung. "Sicherung des Umwelteffekts" würde ich so interpretieren, dass bei einem Verkauf ins Ausland die Fördersumme zurückgefordert wird (evtl. anteilig), da der Umwelteffekt für Österreich verlorengeht. Bleibt das Fahrzeug in Ö und in deinem Fall sogar in der Familie, dann würde ich davon ausgehen, dass die Einzelfallprüfung für dich positiv ist.
Auf jeden Fall ist die Regelung in Ö besser als die absurd kurze Haltefrist in D.

Re: Österreich: Rückerstattung der E-Förderung bei Verkauf?

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Wie ist es eigentlich wenn man Ladeinfrastruktur (intelligentes Ladekabel) fördern lässt.

Gibt es da auch eine Behaltefrist?
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Re: Österreich: Rückerstattung der E-Förderung bei Verkauf?

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Ja, es sind hier auch 4 Jahre glaube ich.

Re: Österreich: Rückerstattung der E-Förderung bei Verkauf?

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Ich habe mal bei der Kommunalkredit angefragt wie es ist, wenn man das geförderte Auto innerhalb von den 4 Jahren Behaltefrist verkaufen möchte.

Hier die Antwort:
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie uns die Außerbetriebnahme eines geförderten Fahrzeuges vor Ablauf der Behaltefrist von 4 Jahren schriftlich (per E-Mail an e-mobilitaet@kommunalkredit.at) inklusive der Unterlagen der Außerbetriebnahme (Kaufvertrag o.ä.) anzeigen müssen.

Über eine aliquote Rückforderung entscheidet in Abhängigkeit von der Sicherung des Umwelteffektes der Förderungsgeber im Einzelfall. Selbstverständlich können Sie für das neue Fahrzeug wieder eine Förderung beantragen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Serviceteam E-Mobilität
__________________________
Abteilung Wohnen & Energie
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Wird sicher dann nach "Tagen" abgerechnet und muss aliquot zurück bezahlt werden.
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