Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Achtung: Eigentümer ist nicht das gleiche wie Besitzer!

Besitzer einer Sache ist der, der gerade darüber verfügt. So ist beispielsweise ein Mieter Besitzer einer Wohnung, obwohl das Eigentum der Vermieter hat. Der Mieter ist aber dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt.

Wenn ich also mein Auto meinem Nachbarn leihe, ist er Besitzer des Fahrzeugs.

Faktisch ist das aber auch irrelevant, denn: Im Steuerrecht kommt es auf Tatsachen an.
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Zwischenhändler und dem Endkunden. Der Zwischenhändler wird wohl im Regelfall nur mit demjenigen einen Vertrag eingehen, dessen Name im Fahrzeugschein steht, sprich dem Halter. Und wenn der Vertrag mit dem Halter geschlossen ist, hat er es auch zu versteuern.
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Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

k_b
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SteWa hat geschrieben:
Der Unterschied währe nicht unerheblich.


Wenn das Geld nur dem Halter zusteht währe es zumindest für mich günstiger einen Anbieter zu wählen der max. 255€ auszahlt.
[emoji848] wäre / wäre [emoji3]
Zuletzt geändert von k_b am Fr 10. Dez 2021, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.

Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

k_b
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Harrona hat geschrieben:Nochmal [mention]SteWa[/mention]


Wenn ich mir das so durchlese, dürfte nach meiner leihenhaften Auffassung klar sein, dass Eheleute beide das Fahrzeug "besitzen"
[emoji848] laienhaft [emoji8]

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

TorstenW
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Moin,

ich bin vielleicht Besitzer und/oder Halter meines Fahrzeugs, aber Eigentümer ist die Bank..... :lol:

Grüße
Torsten

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Harrona
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@Stephaistos
Danke.

Somit wäre es bei Eheleuten dann nicht möglich, den Betrag in der gemeinsamen Steuererklärung anzugeben und dabei zu teilen?

Richtig ? Oder unsicher/falsch?

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Ja, so sehe ich das. Vollständige Gewissheit gibt es dazu nicht, wie so oft im Steuerrecht. Es steht auch jedem frei, es in der Steuererklärung einfach so anzugeben. Argumente dafür gibt es ja, auch wenn die aus meiner Sicht nicht zutreffend sind. Der Bearbeiter im Finanzamt ist auch kein Experte für jeden obskuren Einzelfall des Steuerrechts, somit kann es auch gut sein, dass er es einfach durchwinkt, weil es nicht wirtschaftlich ist, wegen ein paar hundert Euro zu recherchieren und evtl. zu streiten. Oder dass er der Meinung ist, das passt so.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Wenn Eheleute miteinander veranlagt werden dürften sie auch den doppelten Freibetrag haben und es wäre eine rein theoretische Frage. Ich gehe davon aus, daß es dem Halter zusteht - sonst miete ich mir noch schnell über Sylvester mehrere eAutos und könnte dann als Besitzer die Prämie beantragen.

Bei Leasingfahrzeugen steht ja im Regelfall auch der Leasingnehmer als Halter drin und der ist auch der, der abkassieren darf. Dafür spricht ja auch die Beantragungsform über eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Grüazi, MaXx

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

SteWa
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Vielen Dank, dass ihr euch da auch mit Gedanken macht.

@MaXx: Dass es mit der Zusammenveranlagung klappt glaube ich leider nicht, lasse mich da aber gerne korrigieren. Ich denke, das Problem besteht darin, dass es halt kein Freibetrag sondern eine Freigrenze ist. Es würde nur funktionieren wenn bei Zusammenveranlagung die Freigrenze addiert würde. Zumindest was die Freigrenze für Nebeneinkünfte angeht ist die Lage bei Zusammenveranlagung eher ungünstig, die Freigrenze wird nicht addiert sondern gilt plötzlich für beide zusammen.
Aber die Idee mit dem Automieten um die Jahresgrenze finde ich gut.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

jimrockford
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Verstehe ich das richtig? Wenn meine Frau ein E-Auto hat und dafür 255 EUR THG-Quote erhält, ich ein E-Auto habe und dafür 255 EUR THG-Quote erhalte, dann müssen wir die insgesamt 510 EUR bei gemeinsamer Veranlagung versteuern?

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

k_b
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Was ist daran so eigenartig; wenn man 510€ mehr im Geldbeutel hat: warum sollte man das nicht versteuern?
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