Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

LindasAuto
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jimrockford hat geschrieben: Ich frage mich, warum man 256 EUR versteuern sollte und damit nach Steuer nur 157 EUR erhält, wenn 255 EUR unversteuert möglich sind.
Wäre das nicht ein Auszahlungsmodell für fairnergy oder andere?
275 als Prämie - davon 255 steuerfrei ausgezahlt und 20 (bzw höheren überschießenden Prämienanteil) als Spende an ein gemeinnütziges Projekt?
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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Nützt mir alles nix, weil beide Autos auf mich zugelassen sind und daran will ich vorerst mal nix ändern, weil der Aufwand sich nicht lohnt, wenn dann die Einzelprämie pro Auto sowieso die 255€ übersteigen könnte. Nunja, bis dahin ist noch viel Zeit
KIA E-Soul verkauft
Mitshubishi Eclipse Cross dafür gekauft.
Seat Mii electric
Ecoflow Powerstation wegen dem Krieg
https://youtube.com/playlist?list=PL8Nf ... 9dP2BTNl4R

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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LindasAuto hat geschrieben: Wäre das nicht ein Auszahlungsmodell für fairnergy oder andere?
275 als Prämie - davon 255 steuerfrei ausgezahlt und 20 (bzw höheren überschießenden Prämienanteil) als Spende an ein gemeinnütziges Projekt?
Daran habe ich auch schon gedacht.

https://www.fairnergy.org/so-funktioniert-es
Bei fairnery steht:
2. Wähle deinen Impact-Beitrag
Du kannst nun frei entscheiden, ob und wie hoch dein persönlicher Impact-Beitrag sein soll.
Du kannst den Impact-Beitrag auswählen, der dich am meisten anspricht.


Hat das von euch schonmal einer ausprobiert?
Mich würde interessieren ob der "Impact-Beitrag" (255€) frei gewählt werden kann.
VW e-up!
13.07.2020 bestellt
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

breen
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Bei Geld-für-eAuto gibt es zu den 250€ einen 50€ Weihnachtsbonus dazu = 300€, aber wegen der Überschreitung der 256 € Grenze, wäre es besser darauf zu verzichten, oder?

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

H4TU
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Bei mir hat Geld-Für-EAuto den Betrag automatisch auf 300,- € Garantiert angehoben. Da aber beide BEV auf mich laufen ist es bzgl. der Steuerfreigrenze eh schon egal. Also immer her damit, denn 600,- € brutto sind auch immer noch mehr netto als 500,- € brutto pro Auto ;)

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Ich habe direkt bei Fairnergy wegen dem "Impact-Beitrag" nachgefragt

Hier die Antwort:
---Bei dem Slider zur Prämie können sie auch den Wert auf 255 Euro einstellen und 20 Euro an eine von ihnen gewählten Impact spenden---

Also das ist genau so wie ich mir das vorstelle - 255€ steuerfrei kassieren und der Rest wird gespendet.
Ev. kann auch noch der gespendete Beitrag steuermindernd geltend gemacht werden.
VW e-up!
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

disorganizer
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Und wenn ich mich richtig erinnere kann man das auch im Januar immer noch machen da vor Auszahlung glaube ich eh nochmal nachgefragt wird.
Aber schaun wir mal was überall so rum kommt :-)

Cool wäre natürlich wenn einer der Anbieter mal bei ihrem Steuerberater nachfragt und dazu einen blog/beitrag veröffentlicht über die steuerlichen Aspekte dazu :-)
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

SteWa
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Wem steht das Geld eigentlich zu? Dem Besitzer oder dem Halter des Fahrzeugs?

Der Unterschied währe nicht unerheblich. Unser Auto gehört meiner Frau und mir zusammen. Falls das Geld dem Besitzer zusteht dann könnten wir den Betrag einfach aufteilen und jeder von uns beiden gibt in der Steuererklärung einen Betrag an, der unter der Freigrenze liegt.

Wenn das Geld nur dem Halter zusteht währe es zumindest für mich günstiger einen Anbieter zu wählen der max. 255€ auszahlt.
e-Golf seit 02.2020

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Harrona
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@SteWa
Gute Frage. Im Fahrzeugschein steht vermutlich nur einer drin, oder?

Entweder du oder deine Frau?

Natürlich würde man sich die Prämie teilen.

Nur ob das dann korrekt wäre, wenn man die Prämie aufteilt, also jeder 180,- oder je nachdem wie viel es halt gibt🤔

Wenn die Geschichte mit den Kontrollmitteilungen greift weiß ich nicht wie die das dann handhaben und ob das in Ordnung wäre.

Vielleicht kann da nochmal einer was vom Fach sagen, der sich mit den einschlägigen Gesetzen auskennt?

Bei Maingau in den Infos steht jedenfalls das Wort " BESITZER" .

HIER:
https://www.maingau-energie.de/e-mobili ... _cQAvD_BwE

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Harrona
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Nochmal @SteWa

Im Jura Forum ist die Geschichte mit dem "Besitzer" wirklich gut erklärt.

Wenn ich mir das so durchlese, dürfte nach meiner leihenhaften Auffassung klar sein, dass Eheleute beide das Fahrzeug "besitzen" obwohl vielleicht im Brief und im Schein (ich weiß dass es jetzt Zulassungsbescheinigung heist) nur einer der beiden steht.

Von daher könnte ich mir vorstellen, dass möglich ist, WENN das Geld dem "BESITZER" zusteht und eben beiden"Besitzer" sind.

https://www.juraforum.de/ratgeber/verke ... er-vom-kfz
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