Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

LindasAuto
  • Beiträge: 658
  • Registriert: Sa 4. Sep 2021, 18:00
  • Hat sich bedankt: 279 Mal
  • Danke erhalten: 296 Mal
read
sloth hat geschrieben: Das Ironie-Schild hättest auch weglassen können. In Bayern bekommt praktisch so gut wie niemand den Halbstrafenerlass (Entlassung nach Verbüßung der halben Haftzeit) - Uli Hoeneß hat sie bekommen.
Völlig falsch.
Kein in der öffentlichkeit unbekannter Multimillionär wäre überhaupt vor Gericht gekommen. Der hätte seine Selbstanzeige in aller Ruhe vollständig vorlegen können und wäre mit ein bisschen Verzugszinsen davon gekommen. Nur die Durchstecherei und Medienveröffentlichung hat dazu geführt, daß U.H. dazu keine Chance hatte und vor Gericht landete.

Es gibt tatsächlichen einen Promienten-malus (nicht nur in Deutschland).

Wenn du meinst, dass wäre OT - dann hast du Recht. Es wäre besser, wenn solche Bemerkungen einfach weggelassen würden.
Anzeige

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

LtSpock
read
Verstehe den hysterischen Aufriss um das Thema ohnehin nicht. Gemäß §23 EStG bleiben Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat. Auch die Ausnahmen und Wartezeiten kann man da schön nachlesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html


Nach meinem Verständnis handelt es sich bei der THQ-Quote nicht um eine Leistung §22 EStG. Mit dem Verkauf der THQ-Quote wird keine Leistung erbracht, sondern ein immaterieller Wert veräußert.

In den Kommentaren zu §22 EStG steht:
Nach der Rechtsprechung ist eine Leistung iSd § ESTG § 22 Nr. ESTG § 22 Nummer 3 jedes – mit Überschusserzielungsabsicht erfolgtes – Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vorgangs sein kann und eine Gegenleistung auslöst(vgl. zB BFH 19.3.2013 – BFH Aktenzeichen IXR6510 IX R 65/10, BFH/NV 2013, BFHNV Jahr 2013 Seite 1085; BFH 25.2.2009 – BFH Aktenzeichen IXR3307 IX R 33/07, BFH/NV 2009, BFHNV Jahr 2009 Seite 1253). Nicht erfasst werden Entgelte aus Veräußerungen oder veräußerungsähnlichen Vorgängen, im privaten Bereich, die dafür erbracht werden, dass ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (zB BFH 29.5.2008 – BFH Aktenzeichen IXR9707 IX R 97/07, BFH/NV 2009, BFHNV Jahr 2009 Seite 9). Ein Verhalten ist jedoch nur dann als Leistung zu erfassen, wenn es erwerbsgerichtet ist und ihm eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt und es vorrangig keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen ist (BFH 19.3.2013 – BFH Aktenzeichen IXR6510 IX R 65/10, BFH/NV 2013, BFHNV Jahr 2013 Seite 1085).

Wie der obigen Bestimmung des Begriffs der „Leistung“ entnommen werden kann, werden Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgänge von § ESTG § 22 Nr. ESTG § 22 Nummer 3 nicht erfasst. Ein Rückgriff auf § ESTG § 22 Nr. ESTG § 22 Nummer 3 ist darum ausgeschlossen (vgl. BFH 1.6.2004 – BFH Aktenzeichen IXR3501 IX R 35/01, BStBl. II 2005, BSTBL Jahr 2005 II Seite 26).


Also: THQ-Quote in Empfang nehmen und abwarten, wenn man unter den 600€ bleibt wird nix passieren ... und wer sich in die Hosen macht kann ja in vorauseilendem Gehorsam bei seinem Sachbearbeiter auf dem FA anrufen. Die geben gerne Auskunft :mrgreen:

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

TorstenW
read
Moin,

das nennt man in Fachkreisen "einem schlafenden Löwen auf den Schwanz treten". ;)

Grüße
Torsten

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

disorganizer
  • Beiträge: 2653
  • Registriert: Mi 19. Aug 2020, 15:54
  • Hat sich bedankt: 187 Mal
  • Danke erhalten: 614 Mal
read
@LtSpock
Das ist ja genau das Thema der Diskussion.
Ist es obiges oder sonstige Einnahmen?

Obiges fällt ja denke ich weg da man ja nichts gekauft hat was man wieder veräussert.
(Siehe dein link).

Genau deswegen ist die Diskussion ja so interessant. :-)

Ob man am Ende es angibt oder nicht ist ja jedem selbst überlassen.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

LtSpock
read
Die Diskussion ist imho keine, wenn man einerseits die Kommentare zum § 22 EStG liest und andererseits gemäß §23 EStG unter 600€ bleibt. Der Rest ist wildes Herumstochern im Nebel mit der Brechstange. Daher abwarten.

Meine Mutter musste mal für vier Jahre rückwirkend aus Kapitaleinkünften je ca. 300€ nachversteuern (also auf 300€ die fällige Steuer bezahlen), das war weder ein Problem noch wurden Zinsen erhoben. Nach Auskunft der Sachbearbeiterin gab es eine Anweisung kurz vor der Verjährung stehende Steuererbescheide nachzuprüfen. Alles ganz easy ... ohne Staatsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Strafanzeige.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

jimrockford
  • Beiträge: 383
  • Registriert: Mo 23. Dez 2019, 22:33
  • Hat sich bedankt: 6 Mal
  • Danke erhalten: 141 Mal
read
§23 EStG enthält abschließende Legalefinitionen zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Zu welcher der dort gelisteten Fallsituationen soll die THG-Quote denn gehören?

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
  • Beiträge: 154
  • Registriert: Do 14. Jan 2021, 14:47
  • Hat sich bedankt: 83 Mal
  • Danke erhalten: 141 Mal
read
Wie @LtSpock sich so sicher sein kann, es handle sich um einen Fall des §23 EStG, ist mir rätselhaft. Wo soll den der veräußerungsähnliche Vorgang sein, bei dem ein Vermögenswert in seiner Substanz dauerhaft aufgegeben wird?

Meines Erachtens ist hier § 22 Nr. 3 einschlägig. Der wird auch für andere Fälle von Gewährung von Rechten gegen Bezahlung angewendet (z.B. bei Bezahlung für Beschränkung der Grundstücksnutzung, für Einräumung eines Vorkaufsrechts, für die Duldung eines Bauvorhabens, für die Zurverfügungstellung eines Grundstücks zur Gewinnung von Ökopunkten (Schleswig-Holsteinsches FG 2 K 2/16)) und ist generell die Sammelvorschrift für alles, was sonst nirgends dazu passt.

Deutlich wird hierzu auch "Giesl in: EStG - eKommentar, § 22 Arten der sonstigen Einkünfte (Fassung vom 01.01.2018), Rn. 130":
"Wird der Vermögenswert einer Substanz nicht endgültig aufgegeben, sondern nur zur Nutzung an einen Dritten überlassen, z.B. durch Einräumung eines dinglichen oder obligatorischen Nutzungsrechts, besteht die Möglichkeit diesen Vorgang gem. § 22 Nr. 3 EStG der Besteuerung zu unterwerfen. Nicht nur die Überlassung von Gegenständen wird erfasst, sondern auch die Überlassung von Verwertungsrechten, Erfahrungen, Kenntnissen, Plänen, Mustern, Verfahren oder „Know-how“, da in diesen Fällen der Vermögenswert nicht endgültig aufgeben wird, sondern erhalten bleibt (BFH v. 5.8.1976, VIII R 97/73, BStBl II 1977, 26; siehe auch Weber-Grellet in Schmidt, 33. Aufl. 2014, § 22 EStG Rz. 136)."
PV 15,5kWp, Wallbox E3DC
Enyaq 80 seit 08/2021
Keine fossile Energie mehr im Haus :D
eAuto-Cash Empfehlungslink (bringt dir nix, mir Freude)

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

TorstenW
read
Moin,

aha, welchen "Vermögenswert" hat denn die (Substanz) TAG-Quote? ;)

Grüße
Torsten

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
  • Beiträge: 154
  • Registriert: Do 14. Jan 2021, 14:47
  • Hat sich bedankt: 83 Mal
  • Danke erhalten: 141 Mal
read
Das ist ja gerade der springende Punkt.

Ähnlich wie bei anderen Gewährungen von Rechten gegen Geld, ist auch hier der Tatbestand des § 22 Nr. 2 iVm 23 EStG nicht erfüllt, somit greift § 22 Nr. 3 EStG.

Ich erwarte ja von keinem Laien, dass er steuerliche Fachtexte und Kommentare verstehen kann, weil man ohne steuerrechtliche Grundlagenkenntnisse mit den verwendeten Rechtsbegriffen nichts anfangen kann. Aber dann sollte man seine eigenen Grenzen auch einsehen.

Ich bin vom Fach. Meine Einschätzung ist § 22 Nr. 3 EStG. Ob ein Richter das anders sehen wird, weiß man nie, denn "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".
PV 15,5kWp, Wallbox E3DC
Enyaq 80 seit 08/2021
Keine fossile Energie mehr im Haus :D
eAuto-Cash Empfehlungslink (bringt dir nix, mir Freude)

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

jimrockford
  • Beiträge: 383
  • Registriert: Mo 23. Dez 2019, 22:33
  • Hat sich bedankt: 6 Mal
  • Danke erhalten: 141 Mal
read
Stephaistos hat geschrieben:...Ich bin vom Fach. Meine Einschätzung ist § 22 Nr. 3 EStG. Ob ein Richter das anders sehen wird, weiß man nie, denn "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".
Endlich eine qualifizierte Äußerung. Danke!!
Bei meiner Steuerquote heißt das: einer unversteuerten Einnahme von 255 EUR müsste ich eine versteuerte Einnahme von 410 EUR gegenüberstellen, um mich finanziell besserzustellen. Sieht aktuell nicht so aus, als ob das erreichbar wäre.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag