Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

wadi1982
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Mensch. Jetzt lasst ihm doch seinen Grund. Ich mach gerade meine Steuer für 2021. Was soll ich sagen. Nervt total. Hab mich jetzt dazu entschieden zu kündigen und werde auch ALG und sonstiges ablehnen. Dann fällt die ganze Arbeit mit Steuer endlich nicht mehr an ;-) :-D

Für den unwahrscheinlichen Fall das das ganze Sarkasmus von mir ist .... ich lass mir einfach alles auszahlen. Dann schauen wir was passiert.
Die Rechnung ist doch ganz einfach. 2021 bekam ich fürs Auto exakt 0 Euro.
2022 sind es dann abzüglich Steuer >0 Euro.
Vielleicht gibt es ja noch eine Sonderregel für THG.
Das kann man alles noch nicht wissen. Von daher einfach das erste Jahr abwarten und dann schauen wir weiter
Gruß
Michael
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Es gibt gute Neuigkeiten.

Die Abstimmungen auf Bund-Länder-Ebene haben ergeben, dass die THG-Quote (bei Fahrzeugen im Privatvermögen) nicht versteuert wird.

Die rechtliche Argumentation erfordert mMn eine ordentliche Menge geistiger Akrobatik, so dass ich davon ausgehe, dass es wohl eine politisch motivierte Entscheidung ist (Entlastung von Bürgern und Verwaltung).

Bisher ist noch nichts dazu veröffentlicht worden, so dass es sich theoretisch noch ändern kann, aber das ist seit heute die geltende Anweisung an die Finanzämter.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

wadi1982
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Na dann hätte ich ja voll ins Schwarze getroffen
Gruß
Michael
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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Da man die Quote eigentlich erst nächstes Jahr angeben müsste / hätte angeben müssen, ist das schon ganz schön früh. Mal sehen, ob die sich dann in einem Jahr dran erinnern oder ob es bis dahin auch was schriftliches gibt.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

patba
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Stephaistos hat geschrieben: Es gibt gute Neuigkeiten.

Die Abstimmungen auf Bund-Länder-Ebene haben ergeben, dass die THG-Quote (bei Fahrzeugen im Privatvermögen) nicht versteuert wird.
Gibts dafür eine verlinkbare verlässliche Quelle?

@Stephaistos: Nicht falsch verstehen, ich schätze Deine Infos hier sehr und halte Deine Aussagen auch für verlässlich, aber ich würde das dennoch gern selber nachlesen. Muß ja dann irgendeine Ausführungsverordnung, BMF-Schreiben oder dergl. sein.

Patrick

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Leider bisher nicht.
Meine Quelle ist eine ESt-Fachinfo, die im internen Behördennetzwerk veröffentlicht wurde. Diese ist jedoch als "Nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichnet. Deshalb darf ich sie nicht veröffentlichen und deshalb habe ich auch den rechtlichen Gedankengang, der darin geschildert wird, nicht genauer aufgeführt.

Ich hoffe, dass es bald eine Veröffentlichung zu dem Thema gibt.
Möglicherweise wird dies aber auch erst erfolgen, wenn der Aspekt "Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer" auch noch geklärt ist, da laufen noch Gespräche. Ich denke, hierbei geht es darum, wie es lohnsteuerlich zu behandeln ist, wenn der Arbeitgeber die THG-Quote an den Arbeitnehmer weitergibt.

Ich war sehr überrascht, dass es hier so schnell eine (wenn auch nur interne) Aussage zu dem Thema gab. Erfahrungsgemäß können solche Abstimmungen auf Bund-Länder-Ebene oft viele Jahre dauern, insbesondere, wenn die Materie politisch umstritten ist, oder eine Reaktion auf ein BFH-Urteil, das von der bisherigen Verwaltungspraxis abweicht, nötig ist.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Im Nachbarforum gibt es Neuigkeiten aus einer ESt-Fachinfo, die im internen Behördennetzwerk veröffentlicht wurde.
Diese ist jedoch als "Nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichnet.
https://www.motor-talk.de/forum/treibha ... st63388142
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

TorstenW
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Moin,

das ist exakt das gleiche, was @Stephaistos im Beitrag über Deinem geschrieben hat. :roll:

Grüße
Torsten

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Moin,

ich habe jetzt nicht die ganze 32 Seiten dieses Threads durchgelesen, also falls mein Hinweis bzw. Link schon gepostet wurde, sorry...dann kann mein Post getrost gelöscht werden.

Okay, jumper hat das schon auf Seite 30 gepostet, Asche auf mein Haupt...habe selber editiert. :doof:
Zuletzt geändert von Elektronenschieber am Do 3. Mär 2022, 19:20, insgesamt 2-mal geändert.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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TorstenW hat geschrieben: das ist exakt das gleiche, was @Stephaistos im Beitrag über Deinem geschrieben hat. :roll:
Das habe ich nicht gelesen, sorry. :shock:
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