Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

LindasAuto
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TorstenW hat geschrieben: wer viel fragt, bekommt viele Antworten...... 8-)
Zumindest soll man sich der Problematik bewusst sein. Einfach unter "sonstige Einkünfte" eintragen und schauen, ob das FA das akzeptiert.
Verschweigen könnte zum Problem werden.
Im Moment müssen die Finanzämter Personal an die Gesundheitsämter zwecks Nachverfolgung abstellen. Das könnte sich wieder ändern.

Ein bisschen Futter zum Nachlesen:
https://www.steuern.de/steuererklaerung ... -anlage-so

Da gibt es eine umfangreiche Tabelle mit diversen Einkünfte.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

disorganizer
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Die Quote könnte man auch da einkategorisieren imho:
Provisionen für Anwerbungen zur Beteiligung an einem Schneeballsystem
Oder wenn man das etwas extrem sieht auch:
Bestechungsgelder
:-)
Beides ebenfalls anzugeben.
Zoe Ph2 R135 ZE50
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

joe_f
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Wie schon bemerkt wurde, muß nur der Gewinn versteuert werden. Bei der THG Quote wird das CO2 Equivalent von 1943 kWh berücksichtigt. Die Kosten für 1943 kWh müßen demnach auch berücksichtigt werden. Bei einem Preis von 30 bis 79 Cent (je nach Ladesäule) entsteht kein Gewinn. Und falls die Quote später exorbitant steigen sollte, muß ja auch die Anschaffung des Fahrzeugs berücksichtigt werden. Denn ohne Fahrzeug bekommt man ja nichts.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

H4TU
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Das Problem an der Sache scheint zu sein, das ich die Quote nicht verkaufe. Ich übertrage sie an jemand anderen, Übertrag ist nicht zwingend verkauf, der sie für mich verkauft.
Der Händler verkauft die Quote gebündelt, also auch nicht 1:1, erhält hierfür den Erlös und zahlt mir eine Prämie aus nachdem er seine Provision abgezogen hat.
Also habe ich nichts verkauft, sondern meine Quote "Übertragen" und als Gegenleistung eine Prämie erhalten.
Somit lässt sich, nach aktuellem Kenntnistand, nichts verrechnen da ich nichts verkauft habe und somit keine Verlust/Gewinn Berechnung anstellen.

Die Anbieter Selbst schreiben in ihren FAQ inzwischen fast alle das nach ihrem Kenntnistand die Prämie ab 256 € versteuert werden muss.
(genaue Info´s oder stichhaltige Hinweise fehlen aber nach wie vor)

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

jimrockford
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Das ist doch typisch Deutschland. So eine einfache Frage sollte doch auch einfach zu beantworten sein. Aber nein, Unsicherheiten an allen Enden. Wahrscheinlich wird man es höchstrichterlich klären müssen.
Sollte es steuerpflichtig sein, dann wäre offensichtlich eine Prämie von 255,99 EUR sehr attraktiv.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

sloth
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H4TU hat geschrieben: Also habe ich nichts verkauft, sondern meine Quote "Übertragen" und als Gegenleistung eine Prämie erhalten.
Jetzt wird's halt begrifflich schon arg schwammig: ein Verkauf wäre in diesem Fall nichts anderes als die Übertragung von (Eigentums)Rechten gegen Bezahlung.
jimrockford hat geschrieben: Das ist doch typisch Deutschland.
Das ist in anderen Ländern keinen Deut besser.
Ioniq 28 Style 2019

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

disorganizer
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zum gegenrechnen: du darfst NICHT den ladesäulenpreis gegenrechnen, sondern wenn dann den eigenen Strompreis.
denn die Ladung an Säulen ist in der Pauschale ja rausgerechnet da diese separat nach kWh quote für den Anbieter bedeuten.

Ich kann mir gut vorstellen das bei solch einem Ansatz das Finanzamt sicher deine realen Kosten und den Realen Verbrauch an deiner Ladestation prüfen wird :-)

Wenn man sehr deutsch wäre könnte man dann mal prüfen ob die pauschalisierten km dann für dich überhaupt passen :-)

Bin mal gespannt wie deutsch das dann in 2022 wirklich abläuft. Interessantes Thema ist das steuerlich sicher.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

LindasAuto
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jimrockford hat geschrieben: Das ist doch typisch Deutschland. So eine einfache Frage sollte doch auch einfach zu beantworten sein. Aber nein, Unsicherheiten an allen Enden. Wahrscheinlich wird man es höchstrichterlich klären müssen.
Ich kenne einige Leute aus Nicht-Deutschland.
Die sehen das anders als du.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

jimrockford
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LindasAuto hat geschrieben:Ich kenne einige Leute aus Nicht-Deutschland.
Die sehen das anders als du.
Ich kenne einige Deutsche aus Deutschland. Die sehen das genauso wie ich.
Ich kenne einen Deutschen, der in Frankreich lebt. Der sieht das genauso wie ich.
Ich kenne einen Italiener, der in Deutschland lebt. Der sieht das auch so.
Und nun? Kennt noch irgendwer irgendjemanden, der eine Meinung dazu hat?

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

LindasAuto
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jimrockford hat geschrieben: Ich kenne einige Deutsche aus Deutschland. Die sehen das genauso wie ich.
Ich kenne einen Deutschen, der in Frankreich lebt. Der sieht das genauso wie ich.
Ich kenne einen Italiener, der in Deutschland lebt. Der sieht das auch so.
Und nun? Kennt noch irgendwer irgendjemanden, der eine Meinung dazu hat?
Die Deutschen, die im Ausland lebten und ältern wurden, sind alle zurück. Sie sahen das mal so wie ihr und sehen das jetzt ganz anders.
Als lächerliche, lästige Kleinigkeit.

Ich werde mich zum thema "typisch deutsch" dann nicht weiter äußern.
Allerdings sollte man mit Pauschalisierung vorsichtig sein.
Impfverweigerung war noch vor 1 Jahr typisch französisch.
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