Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

TorstenW
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Moin,

na cool!

Grüße
Torsten
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Das gilt ja wohl für die Mehrzahl der Bürger; warum wird das mit den 410 Euro dann nur so selten erwähnt, und stattdessen nur immer die 256 Euro?
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

GregorLeaf
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Weil man darüber streiten kann, ob das jetzt "geringfügige Einkünfte" oder "sonstige Einnahmen" sind ...
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Köln Bonner hat geschrieben: Das gilt ja wohl für die Mehrzahl der Bürger; warum wird das mit den 410 Euro dann nur so selten erwähnt, und stattdessen nur immer die 256 Euro?
Das hat mehrere Gründe:
1. Hatten wir hier im Forum allesamt sehr lange die 410 € nicht auf dem Schirm. (Bei mir persönlich liegt das daran, dass ich mich beruflich quasi ausschließlich mit Gewerbetreibenden und Selbständigen beschäftige, da vergisst man schon mal Vorschriften, die nur Arbeitnehmer betreffen.) Asche auf unsere Häupter.
2. Haben viele hier ein Gewerbe, Vermietungseinkünfte oder zumindest eine PV-Anlage, die ja manchmal auch Gewinne abwirft. Ein Elektroautoforum ist hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht unbedingt ein Abbild der Gesamtgesellschaft, da zumindest momentan der Kauf bzw. das Leasing eines E-Autos eine gewisse Finanzkraft erfordert.
3. Die Anbieter werden es wohl bewusst nicht auf ihren Internetseiten erwähnen, da sie natürlich hoffen, das möglichst viele Kunden die Auszahlung auf 255 € begrenzen und somit den Anbietern einen Haufen Kohle schenken.

@GregorLeaf Es sind sonstige Einkünfte iSd §22 EStG. "Geringfügige Einkünfte" ist keine Einkunftsart. Das ist nur ein von mir verwendeter Begriff der verdeutlichen soll, dass man von der Regelung dann was hat, wenn man Einkünfte (egal welche) hat, die geringfügig sind (0-820 €).
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

patba
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Die "410 € - Grenze", auch "Härteausgleich" genannt, ist auch in dem ansonsten sehr guten Video von Mücke nicht korrekt beschrieben, denn er verkauft das ja als "zweite Freigrenze", und in einem Kommentar schreibt er, man solle z.B. bei 2 BEV auf insges. 410€ deckeln. Immerhin hat er aber ja ein Folgevideo angekündigt, wo er das hoffentlich nochmal präzisiert. (Sehr interessant/schade, dass das offensichtlich viele Steuerberater nicht gut kennen...ich bin nur normaler Arbeitnehmer)
Wie @Stephaistos eben schon angedeutet hat, ist das aber keine scharfe Grenze, ab der alles voll zu versteuern wäre, wenn man sie überschreitet. Vielmehr steigt die Versteuerung zw. 410 und 820€ linear an, erst ab 820€ greift dann der volle individuelle Steuersatz (§70 EStDV: "[...] ist vom Einkommen der Betrag abzuziehen, um den die bezeichneten Einkünfte [...] niedriger als 820 Euro sind"). Das führt dazu, dass es (nach meiner Berechnung) nie Sinn macht, die Quotenzahlung zu deckeln, auch wenn man den Spitzensteuersatz hat. Vorausgesetzt, man kann den Härteausgleich voll ausschöpfen und hat keine weiteren Nebeneinkünfte.
Was die PV-Anlage anbetrifft, die ich z.B. auch habe, sei auf die Vereinfachung diesbezüglich hingewiesen, die ab sofort für viele möglich ist. (Anerkennung als Liebhaberei). Damit fallen diese Einfünfte schon mal weg. So wird es sich z.B. bei mir ausgehen, mit PV-Anlage, 1x BEV und 1x Elektroroller (dummerweise beide auf mich zugelassen). Wobei ich natürlich immer noch auch ein klärendes Schreiben hoffe, dass auch hinter der Quote keine Gewinnerzielungsabsicht zu sehen ist (analog zur PV-Anlage).

Patrick

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

monZoo
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Köln Bonner hat geschrieben: Das gilt ja wohl für die Mehrzahl der Bürger; warum wird das mit den 410 Euro dann nur so selten erwähnt, und stattdessen nur immer die 256 Euro?
Die mehrzahl der Bürger könnte noch Zinseinnahmen haben.
Außerdem ist das mit den 256 Euro relativ einfach und klar - das mit den 410 (und mehr) euro schon ziemlich kompliziert.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

patba
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Kapitalerträge sind nach meiner Kenntnis ein extra Topf (Einkünfte nach §32d EStG = Abgeltungssteuer pauschal 25%) - zumindest rechnet mein Steuerprogramm das separat, der Härteausgleich greift trotzdem voll, auch wenn Kapitalerträge da sind. Warum das so ist, muß aber ein Experte genauer erklären.

EDIT: So langsam dämmert es mir wieder. Hier hat man ja quasi die Wahl, ob Einkommensteuer oder Abgeltungssteuer. => Günstigerprüfung. Wessen indiv. Grenzsteuersatz <25% ist (<16.950/33.900€ zu verst. Einkommen), bei dem zählen Kapitalerträge dann als zu versteuerndes Einkommen und reduzieren dann wohl auch den Härteausgleich.

Patrick

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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patba hat geschrieben: Wobei ich natürlich immer noch auch ein klärendes Schreiben hoffe, dass auch hinter der Quote keine Gewinnerzielungsabsicht zu sehen ist (analog zur PV-Anlage).
Hat ja bei den PV-Anlagen nur ungefähr 20 Jahre gedauert. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

Ich sehe in einer Begrenzung auf 410 € auch keinen Sinn, dafür gibt es den Härteausgleich. Zumal man ja dann bei mehreren Fahrzeugen wirklich auf sehr viel Geld verzichten würde.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

TorstenW
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Moin,

also bei der THG-Quote eine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen, halte ich für äußerst weit hergeholt.
Aber bei unseren Finanzbehörden ist bekanntlich dem Erfindungsreichtum keine Grenze gesetzt...... :mrgreen:

Grüße
Torsten

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Welchen Grund hätte man sonst, sie zu verkaufen?
Um den armen Mineralölkonzernen aus der Patsche zu helfen? Private Leidenschaft für das Scannen von Fahrzeugscheinen? Damit die Quote daheim keinen Platz wegnimmt?

Gewinnerzielungsabsicht ist doch naheliegend, oder sehe ich das jetzt durch die Brille des Erfindungsreichtums der Finanzbehörden? Nach vielen Jahren Indoktrination könnte das natürlich sein. :shock:
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