Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Dieses Video ist das beste Beispiel für den Dunning-Kruger-Effekt.

Klar hat man für das Fahrzeug höhere Kosten, als die THG-Quote einbringt.
Aber diese fallen für die Nutzung des Fahrzeugs an. Nur weil man die Kosten für private Fahrten nicht steuerlich geltend machen kann, heißt das nicht, dass man die private Nutzung ignorieren darf und die Kosten zu 100 % der THG-Quote zuordnen darf.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

hgerhauser
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Das Video habe ich mir nicht angesehen. Wie das Finanzamt die Sache sieht, ist eine Sache, wie man sie persönlich sieht wieder eine andere. Da für mich persönlich die Beziehung zu den Stromkosten eindeutig und klar ist, sehe ich das so ähnlich wie den Zuschuss bei der EEG Umlage, wo auch keiner auf den Gedanken kommt, dass als einkommenssteuerpflichtiges Einkommen zu sehen.

Dass man da überhaupt drauf kommen kann, liegt an der Pauschalisierung und tatsächlich vom Strombezug unabhängigen Auszahlung. Würde z.B. die EEG Umlage nur auf Ladestrom entfallen, wäre es wahrscheinlich extrem schwer da ein "Einkommen" draus zu konstruieren.

Ich bin mal gespannt, wie das weiter geht. Ob man bei einem Rabatt auf Ladestationen z.B. von Einkommen ausgehen kann (ein Anbieter bietet 250 Euro plus Rabatt auf Ladestation an, wobei man den Rabatt von 50 Euro auf die Ladestation nicht einlösen muss), bei einem Rabatt auf Jeans im Schlussverkauf aber nicht?

Sobald Rabatte bei Autos (ausgehandelter Abzug vom Listenpreis) oder Jeans als "Einkommen" zählen würden (die Kilometer und Kosten etc. sind der privaten Nutzung zuzurechnen, nicht dem Rabatt, da gelten nur "Werbungskosten" im Zusammenhang mit der Aushandlung des Rabatts, also der schöne Anzug mit dem man den Verkäufer überzeugt hat ;-) ),

gäbe es die wahrscheinlich grundsätzlich nicht mehr.
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Re: Über Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) über 300€ pro Jahr, weil man elektrisch fährt?

disorganizer
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Athlon hat geschrieben: Habe die wsw hinzugefügt. 270€ als Ladeguthaben gibt's bei denen.
Nur als Hinweis:
Auch diese 270€ sind dann sonstiges Einkommen für die Steuer.
Nur wenn das Geld vom Anbieter direkt abgezweigt wird, und man dafür auch keine spendenquittung o.ä oder evtl sogar eine Gegenleistung bekommt, ist es kein Einkommen.

(vorbehaltlich natürlich die an anderer stelle geführte diskussion ob man die stromkosten gegenrechnen kann, siehe steuerthread)
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

disorganizer
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Nochmal für mich zusammengefasst:
Also wenn man die volle Prämie ausgezahlt bekommen will könnte man versuchen einfach mal auf Papier die Elektrokosten für die pauschalisierten KM/kWh gegenzurechnen in der Steuererklärung, mit dem Risiko das dies abgelehnt wird und man dann halt Steuern bezahlt auf den Betrag.

Elegant kann man dann wenn man es nicht nötig hat den gesammten Betrag spenden und hat somit keinen Nachteil und man weiss für das Folgejahr dann ob das Finanzamt die Gegenrechnung anerkennt :-)

Ist ja eh geschenktes Geld und bevor der Staat alles selbst kassiert.....

EDIT:
statt den Pauschbetrag der für die THG quote verwendet wurde zu verwenden könnte man natürlich auch schauen ob man nicht die Jahres-KM 01.jan bis 31.12. einfach Ansetzt. Abgezogen davon dann das was man als Fahrtkostenpauschalte ansetzt.

Beispielrechnung:
Jahresleistung: 15000KM
210 Tage zur Abriet, 30km Einfach=210*60=12600KM
Differenz: 2400KM
Stromverbrauch Zoe: 20kWh/100km
Somit Stromverbrauch: 24*20=480kWh
Strompreis: 29c/kWh*480kWh=139.20€.
Dazu noch Versicherung 50€/Monat, anteilig auf die Teil/Km gerechnet: 96€
Wartung 100€ ebenfalls anteilig: 16€.
Macht also:
96+16+140=252€ abzuziehen von der Quote.

Somit dürfte im Beispiel die Quote dann maximal rund 500€ sein.

Ob sich das wirklich rechnet oder man nicht einfach die Steuern bezahlt bleibt jedem selbst überlassen :-)

Es wird auf jeden Fall dabei helfen den zuständigen Mitarbeiter im Finanzamt zum Wahnsinn zu treiben wenn da nicht eine pauschale Regelung in der Finanzverwaltung getroffen wird das eben nicht als Einkommen anzusehen.


EDIT2:
oh und ich gehe davon aus das wenn ich das versuchen würde mein zuständiger Sachbearbeiter sich sicher jeden F*z in meiner Steuererklärung belegen lassen wird.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

mofler
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Das sagt der Steuerberater dazu!

Steuerberater Stefan Mücke

Grüße
Konrad
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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mofler hat geschrieben: Das sagt der Steuerberater dazu!

Steuerberater Stefan Mücke

Grüße
Konrad
Morgen...!
Vielen Dank für den Link. Interessant ist dazu folgender Kommentar mit Antwort:

Kommentar:
Unter § 22 Nr. 3 EStG fällt nach ständiger Rechtsprechung jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird. Ich zweifle daher sehr stark das die THG Quote darunter entfällt. Selbst wenn dies zu bejahen wäre, ist die nächste Frage was kann ich als Werbungskosten von den Einnahmen abziehen. Sämtliche Kosten für den Unterhalt der Einkunftsquelle? In diesem Fall würde es sich um eine Liebhaberei handeln und die Einnahmen aus der THG Quote wären nicht zu versteuern.

Antwort:
Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Hinweis. Die Überlassung des Zertifikates könnte als "Tun" qualifiziert werden. Die Aufwendungen für das Fahrzeug kommen als Werbungskosten nicht in Betracht, weil die Aufwendungen nicht im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen - zumindest würde das Aufteilungs- und Abzugsverbot einen entsprechenden Werbungskostenabzug verhindern. Ich freue mich aber sehr über Ihren Kommentar und auch Ihre berechtigten Zweifel an der Besteuerung. Wir haben am Ende unseres Videos schon einen "Teil 2" angekündigt, in dem wir genau diese Fragen nachgehen wollen. StB Stefan Mücke

MfG André
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

MasterGreen
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Übrigens könnte man doch die Haftpflichtversicherungskosten entgegen setzen, weil man doch nur ein zugelassenes Fahrzeug geltend machen kann. Selbst wenn man es nicht bewegt, ist das doch notwendig.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Das Video gefällt mir. Fachlich fundiert und klar formuliert und präsentiert.
Ich bin auf das zweite Video sehr gespannt.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Harrona
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Ich finde das Video ebenfalls sehr gut gemacht.

Ich verstehe jedoch nicht, was der Betrag 410,- Euro mir als Arbeitnehmer sagen soll.

Kann das vielleicht @Stephaistos für einen dummen Steuerbürger wie mich erklären?

Vielen Dank und viele Grüße

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Wenn man nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und sonst nichts anderes, also kein Gewerbe, keine Vermietung, etc. und hat dann noch geringfügige Einkünfte, z.B. aus der THG-Quote, gibt es einen Freibetrag von 410 € (für diese geringfügigen Einkünfte).
Kommt man über die 410 €, verringert sich der Freibetrag langsam, ab 820 € muss man dann alles versteuern.
In diesem Beitrag steht noch mehr dazu.
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