Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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TorstenW hat geschrieben: Moin,

ich bin kein Steuerberater/-fachmann, aber im §43 EStG geht es ausschließlich um einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Die 410 Euro sind die "Minijob-Klausel", haben also nix mit "sonstigen Einnahmen" (auch nicht der THG-Quote) zu tun.

Kuxtu:
§ 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
(2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,
1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte...... jeweils mehr als 410 Euro beträgt..." (Hervorhebung von mir.)

Grüße
Torsten
Lese ich anders: "Besteht das Einkommen [...] teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, [...] jeweils mehr als 410 Euro beträgt."

Bei mir besteht das Einkommen teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist - das ist der Teil, den ich von meinem Arbeitgeber erhalte und auf den ich Lohnsteuer zahle. Also gilt der folgende Satz. Und bei dem geht es nicht mehr um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern um die Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren. Das sind die THG-Quoten-Einkünfte.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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wie auch immer, es wird ohne politische Vorgabe fast immer auf den einzelnen Sachbearbeiter des FA ankommen.
nächstes Jahr sind wir alle schlauer.
KIA E-Soul verkauft
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

TorstenW
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Moin,

die Krux ist IMHO die "Überschrift" des §46.
"§ 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" (Hervorhebung von mir.)
Die THG-Quote sind keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern "sonstige Einkünfte" gemäß §22. ;)

Grüße
Torsten

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Unter der „Summe der Einkünfte“ i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist derjenige Saldo zu verstehen, der nach horizontaler und vertikaler Verrechnung der Einkünfte verbleibt. (H46.2 EStH)
Bedeutet also: Summe der Einkünfte aus allen Einkunftsarten, mit Ausnahme derer, die dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

TorstenW
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Das wäre ja zu schön um wahr zu sein....... :clap:

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

hgerhauser
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Es gilt also doch 410 Euro, wenn man außer Arbeitslohn (nur Lohnsteuer) und THG Quote keinerlei Einkünfte hat?
heikoheiko.blogspot.com

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

TorstenW
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Moin,

tja, die Einen sagen so, die Anderen sagen so..... 8-)
Was mich wundert ist die Aussage des Finanzamtes und auch die Berechnung des Steuerprogramms.
Die sind ja beide der Meinung, 255 Euro ist die Grenze. So wie ich es auch aus dem §46 lesen würde.

Grüße
Torsten

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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est58 hat geschrieben: Auf Seite 22 steht eine exemplarische Antwort eines FA. Das reicht mir mal soweit. Dann werde ich, insofern das Steuerrecht mit dem Antrag für das Jahr 22 genauso NOCH angewendet wird, eben Steuern bezahlen bei 2x300 für 2 E-Autos, die auf mich zugelassen sind.
Was ich aber nicht verstehe und das soll mir dann, wenn es in 22 auch so ist, das FA mal erklären. Warum nach Eintrag der Prämie im Steuerprogramm WISO Steuersparbuch (für 21 wie auch für 20 gleiches Verhalten) von der Prämie rund 41% Steuern abgehen bei einem durchs Programm angzeigten Grenzsteuersatz von rund 27%. (Durchschnitt 12,7%) Das raff ich nicht.
Besser ist da vielleicht sich das mal "händisch " und nicht über ein Steuerprogramm anzuschauen.
Man braucht dazu eine Steuertabelle die für die eigene Einkommensteuer zutrifft für 2022 (leicht zu finden). Bis 255€ pro Person geht das nicht in das zu versteuernde Einkommen ein, das ist klar, bei aber beispielsweise 2 x 300€ Prämie (Ehegatten) geht das dann aber in das gemeinsame zu versteuernde Einkommen voll ein, die absolute Differenz bei der Höhe der Steuer kann man dann in der Steuertabelle ablesen oder auch in einem Steuerprogramm und sehen was von den 600€ gegenüber 510€ reinen Einnahmen am Ende noch übrig bleibt. Wahrscheinlich wenig, da die bis zu 510€ garnicht in dei Berechnung eingegangen wären und der dann höhere Steuersatz durch die 600€ dann auf das gesamte Einkommen angewendet wird. Entscheidend und aussagekräftig ist ja nur die absolute Differenz und nicht irgendwelche Prozentsätze.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Nicht vergessen: Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und was sonst noch alles unter den Progressionsvorbehalt fällt.

Die 410 Euro haben die meisten Bearbeiter im Finanzamt nicht auf dem Schirm, weil das vom Berechnungsprogramm automatisch berücksichtigt wird.


Inwiefern die Steuersoftware von WISO usw. das berechnet, weiß ich nicht.

In die Prüfung der Veranlagungsfreigrenze einzubeziehen sind Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug zu unterwerfen waren und daher die Einkünfte aus den anderen Einkunftsarten.
(Rindelaub/Rosarius in: EStG - eKommentar, § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Fassung vom 01.01.2020), Rn. 24)
Dazu gibts dann noch den erweiterten Härteausgleich nach § 70 EStDV:
"Betragen in den Fällen des § 46 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 des Gesetzes die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Absatz 6 des Gesetzes der tariflichen Einkommensteuer unterworfen wurden, insgesamt mehr als 410 Euro, so ist vom Einkommen der Betrag abzuziehen, um den die bezeichneten Einkünfte, vermindert um den auf sie entfallenden Altersentlastungsbetrag (§ 24a des Gesetzes) und den nach § 13 Absatz 3 des Gesetzes zu berücksichtigenden Betrag, niedriger als 820 Euro sind (Härteausgleichsbetrag). Der Härteausgleichsbetrag darf nicht höher sein als die nach Satz 1 verminderten Einkünfte."
Ein erweiterter Härteausgleich erfolgt auf Grundlage des § 46 Abs. 5 EStG auch dann, wenn die nicht dem LSt-Abzug unterworfenen einkommensteuerpflichtigen (saldierten) Nebeneinkünfte (abzgl. Altersentlastungsbetrag gem. § 24a EStG und Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gem. § 13 Abs. 3 EStG) einen Betrag i.V. 410 € übersteigen aber niedriger als 820 € sind (§ 70 Satz 1 EStDV). So wird eine volle Besteuerung v. Nebeneinkünften verhindert, wenn diese die Grenze v. 410 € nur geringfügig übersteigen.
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Ein Abzugsbetrag ergibt sich im erweiterten Härteausgleich soweit die (saldierten) Nebeneinkünfte (abzgl. der Beträge nach § 24a EStG sowie § 13 Abs. 3 EStG) niedriger als 820 € sind. Er darf die (saldierten) geminderte Nebeneinkünfte nicht übersteigen (§ 70 Satz 2 EStDV). Die Berechnungsmethode schafft so ist eine Übergangszone bis zur vollen Besteuerung der Nebeneinkünfte.
Beispiel:
Nebeneinkünfte (€) ./. Abzugsbetrag (€) = zu versteuernde Nebeneinkünfte (€)
411 ./. 409 (= 820 ./. 411) = 2
500 ./. 320 (= 820 ./. 500) = 180
600 ./. 220 (= 820 ./. 600) = 380
700 ./. 120 (= 820 ./. 700) = 580
820 ./. 0 (= 820 ./. 820) = 820
(Rindelaub/Rosarius in: EStG - eKommentar, § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Fassung vom 01.01.2020), Rn. 49)
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Wie oben schon mal geschrieben wurde dürfen wir denke ich nicht die Abschnitte über "Arbeit" heranziehen. Denn es ist ja keine Einkunft aus Arbeit.
Die Frage ist:
Wo im Formular wüde man das denn am besten Eintragen? Eventuell kommen wir ja so weiter.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020
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