Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

k_b
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Genau, die Mischung macht’s.
Daher ist ein Aspekt halt auch, daß man die Steuern - wenn man über diese Freigrenze kommt - zahlt.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

sloth
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k_b hat geschrieben: Genau, die Mischung macht’s.
Klar, eine gute Mischung aus steuerfinanzierten Maskendeals, subventionierter Kohleverbrennung, gestützer Banken, staatslobbyierten Betrügerfirmen, Plug-In-SUV-Prämien und viel zu niedrigen Grundsicherungssätzen ist auf jeden Fall unterstützenswert - könnte man meinen, wenn man schön blaue Augen hat.

Solange der Staat seine Steuereinnahmen in voller Härte optimiert, optimiere ich meine Steueraufwendungen auch.
Ioniq 28 Style 2019

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Nixwisser
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gut. Damit ist wieder alles getippt.
Ich fasse zusammen:
wenn ich als Einzelperson mehr als 256 Euro im Jahr Nebeneinkommensgedöns habe, dann muss ich den kompletten Betrag versteuern.
Bei bis 256 Euro im Jahr isse alles meins 🥳😎🥂
Danke, dass ich nicht immer alles versteuern muss - warum eigentlich nicht?

Nun noch die (retorische) Frage: Wo ist das Problem?

Bei dem THG-Geschenk verstehe ich es sowieso nicht, warum ich mit einem eAuto Knete in den nicht vorhandenen Auspuff geschoben bekomme.
Noch weniger verstehe, warum nun jemand den letzten Cent aus der Quote quetschen möchte und alle möglichen "Abschreibungen + Betriebskosten" quasi als Werbungskosten für die THG-Knete geltend machen will ... ????
Soll ein jeder machen wie es beliebt und mit dem netten Finanzamt klären.

Staatsknete ist übrigens Sozialknete.
Und ohne Steuereinnahmen keine irren Förderungen rund ums Elektroauto!
EinE jedeR sollte froh sein, Steuern bezahlen zu dürfen.
Darum: viel Steuern, viel Ehr! 🤗
Ich würde gerne 150.000 Euro Steuern im Jahr bezahlen ... oder gar 2.500.000 🤗🤗🤗🤗🤗
Leider kann ich das nicht 😥
Schade.
BEV ist kein Bœuf B. (typisches Gericht aus dem Burgund) sondern was echt saftiges 🤪

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

hgerhauser
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@Nixwisser

Wobei wenn Du 40 Millionen im Lotto gewinnst, könntest Du dem Staat gerne was davon schenken, musst es aber nicht. Lottogewinne sind ziemlich komplett steuerfrei.

Das ganze Steuer- und Zwischenhändlergekrams ist genau das, was mich an der Geschichte stört. Es wäre deutlich einfacher, wenn der Staat mit den vorhandenen Daten arbeiten könnte und statt 0 Euro KFZ Steuer einzuziehen, 300 Euro pro Elektroauto auszahlt und gut ist.

Noch lieber wäre mir, wenn bald netzdienliches Laden von Solar- und Windstrom angemessen finanziell belohnt würde. Dann kann man sich die 300 Euro komplexe Umverteilung sparen und der Ladestrom ist günstig, wenn und weil man etwas für die Energiewende und die Minimierung ihrer Kosten tut, also Netzausbau unnötig macht und möglichst netzdienlich Überschussstrom lädt.

Und, ich sehe die THG Quote nicht als Geschenk von einem Geldbetrag X, der einfach so vom Himmel fällt. Die Intention hier ist ganz klar eine Verbilligung von Ladestrom. Nicht die Verteilung eines Geldbetrags X, plus Ladestromkosten, die damit nichts zu haben. Dass man nicht direkt pro kWh verbilligt, liegt nur an dem Aufwand für den Nachweis der geladenen kWh im privaten Bereich.

Weil es unnötig kompliziert gemacht wird, habe ich bisher auch nichts beantragt und warte ab, was sich da noch weiter tut.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

MasterGreen
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Einmalzahlungen schlägt er zu? Je nach Grenzsteuersatz, aber das liegt dann nicht an der Einmalzahlung, sondern an den Einnahmen im Gesamten.

Ich finde diese Quote aber an sich auch unsinnig. Der Staat sollte die Mineralölwirtschaft einfach nur mehr besteuern und dafür die Förderung länger gewähren - oder die Energiesteuer an der Ladesäule reduzieren.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

gekfsns
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@aequivalenz Danke für das Einstellen der Antwort vom Finanzamt. Damit scheint es für mich geklärt zu sein.
Find es toll dass aus den ursprünglichen insgesamt 200€ für meine beiden EVs jetzt zumindest Brutto unerwartet mehr € werden und geb davon gerne was ab ans Finanzamt. Bei der THG Quote sind die € schließlich leichter verdient als beim Gehalt :)
Wer weiß, vielleicht wird das seltsame Konstrukt THG-Quote ja bald wieder abgeschafft und dann muss sich auch keiner mehr über dafür zu zahlende Steuern "ärgern" ;).

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

hgerhauser
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gekfsns hat geschrieben: und geb davon gerne was ab ans Finanzamt.
Ich geb auch gerne was ab ans Finanzamt und zwar dadurch, dass ich gar keine Steuererklärung einreiche und damit auf eventuelle, kleine Rückzahlungen verzichte.

Sowohl der Zwischenhändler mit all seinen Kosten als auch die Steuergeschichte stellen unproduktive Verwaltungskosten da. Das kostet die Gesellschaft Resourcen, ohne dass etwas dabei rumkommt. Von daher ärgern mich diese Kosten sehr.

Dieses (Du kriegst etwas geschenkt, also glücklich sein und Klappe halten) greift zu kurz. Genauso wie Behauptungen (nicht von Dir), dass der Staat böse ist und garantiert Ladestrom bald superschwer besteuert. Tut er nicht, sieht man ja gerade, das Gegenteil ist der Fall, über die THG Quote soll Ladestrom billiger gemacht werden.

Von daher: Schreiben vom Finanzministerium, dass die Kosten für den Strom grundsätzlich pauschal als höher als die THQ Quote angenommen werden können, gegengerechnet werden dürfen und daher die THQ Quote in Einkommensteuererklärungen nicht berücksichtig werden muss, und gut ist / wäre es.

Mein Vater hat immer eine Woche seines Urlaubs auf die Steuererklärung verschwendet und die maximal spät gemacht. Unnötige Quälerei am Mitmenschen ist das.

Auf diese steueroptimierten 255 Euro (für 2 Elektroautos und 2 Ehepartner und dann noch Grenzsteuersatz vergleichen und gucken, ob man nicht doch 5 Euro besser fährt, wenn man 350 Euro nimmt und die versteuert) habe ich persönlich sehr wenig Bock. Mir vergeht bei soviel unnötiger Quälerei und Zwang zu unnötigen, unproduktiven Arbeiten die Lust an so was. Auch der Gedanke aus Steueroptimierungsgründen!!! einem Verein wie emobia eine gigantische Gewinnmarge zu schenken. Könnte kotzen bei so was.

Und das Ganze kommt ja (oft) noch nicht mal da an, wo es zählt. Bei denen, die über einen Neuwagenkauf oder einen Wechsel weg vom Elektroauto nachdenken und über steigende Ladekosten gegenüber Benzin/Diesel jammern. Die klammern die THQ Quote eh beim Vergleich aus und rechnen den Ladestrom trotzdem schlecht.

---

Dass mir eine Abschaffung der THG Quote ganz recht wäre, habe ich schon geschrieben. Ladestrom sollte billig sein, wenn man netzdienlich Solar-/Windstrom laden kann.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Nixwisser
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sloth hat geschrieben: Ersetze 256 durch 255, dann stimmt das.
Du hast natürlich recht - kann ich leider nicht korrigieren
BEV ist kein Bœuf B. (typisches Gericht aus dem Burgund) sondern was echt saftiges 🤪

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

hgerhauser
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aequivalenz hat geschrieben: So und hier nochmal der Schrieb ohne meine Steuer-ID. 🙈PXL_20220121_171151825-02.jpeg
Nochmal vielen Dank. Das ist schon eine klare Auskunft (auch wenn noch ein klein wenig Hoffnung bezüglich der Art der zulässigen Werbungskosten ist),

die anscheinend eine sehr schnelle Reaktion hervorgerufen hat. Ein Anbieter nach dem anderen bietet die Begrenzung auf 255 Euro an (bei 421 Euro Wert der Quote laut Elektrovorteil).

Für Gewerbetreibende ist es zumindest egal (setzen eh alle Kosten und Einnahmen an), aber dass hier der Staat Quasisteuermittel von 421 Euro (faktisch ist das fast das Gleiche wie eine Steuer auf Benzin und Diesel in der Höhe) durch die Ausgestaltung des Steuerrechts anscheinend 166 Euro (fast 40%) Zwischenhändlern zu Gute kommen lassen will, regt mich immer noch auf (ja bin keiner großer Freund der deutschen Steuergesetztgebung und bei so was geht bei mir fast die Sicherung durch).
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

GregorLeaf
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hgerhauser hat geschrieben: aber dass hier der Staat (...) durch die Ausgestaltung des Steuerrechts anscheinend 166 Euro (fast 40%) Zwischenhändlern zu Gute kommen lassen will
Die Freigrenze von 256€ für sonstige Einnahmen ist jetzt nicht wirklich neu. Daraus einen Vorsatz zu generieren, nur weil der Staat es dir jetzt ermöglicht, sonstige Einnahmen oberhalb dieser Grenze zu erwirtschaften, ist schon weit her geholt.
Denkt doch mal an die armen Leute, die auch vorher schon sonstige Einnahmen unterhalb der Freigrenze hatten. Die müssen deiner Logik nach ja auf noch mehr verzichten um bloss keine zusätzlichen Steuern zu zahlen...?
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