Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Und die privaten Kilometer ignorierst du einfach?

Rechenbeispiel für privates Kfz, das ab und zu betrieblich genutzt wird:
Gesamte Kosten (AfA, Versicherung, Treibstoff): 10.000 € pro Jahr
Private Kilometer: 19.000
Betriebliche Kilometer: 1.000
Kosten pro Kilometer: (10.000€ / 20.000km) = 0,50 €/km
abzugsfähige Betriebsausgaben: 0,50 €/km * 1.000 km = 500 €

Wenn du bei der THG-Quote nach Kilometern aufteilst, sieht die Rechnung so aus:
Gesamte Kosten (AfA, Versicherung, Treibstoff): 10.000 € pro Jahr
Private Kilometer: 19.000
Kilometer für THG-Quote: 0
Kosten pro Kilometer: (10.000€ / 19.000km) = 0,52 €/km
abzugsfähige Werbungskosten: 0,52 €/km * 0 km = 0 €

100 % anzusetzen ist komplett abwegig und fernab von jeder Lebensrealität.
Du darfst die private Nutzung nicht vergessen.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

imwoba
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Ich glaube, Dein Rechenbeispiel ist falsch. Richtig wäre:
Gesamtkosten ./. THG-Quote = 10.000 € - 400 € = 9.600 €. km-Satz neu = 9.600 € / 20.000 km = 0,48 €
abzugsfähige Werbungskosten = 0,48 x 1.000 km = 480 €.

Demzufolge ist die THG-Quote mit 500-480 = 20 € (von 400 €) eingegangen, als mit 5%. 1.000 km von 20.000 km sind auch 5%.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Mein zweites Rechenbeispiel sollte den Fall darstellen, dass man ein Auto nur privat nutzt, kein Betrieb oder dergleichen.
Einfach nur 19.000 privat gefahrene Kilometer bei 19.000 km Gesamtfahrleistung.
Und egal wie hoch die Kosten dabei sind (und ob man den Erlös aus der THG-Quote davon in Abzug bringt), 0 % von x ist immer 0,00 €.
War vielleicht etwas missverständlich.

Ich will einfach nur aufzeigen, dass die Kfz-Kosten für Fahrten mit dem Kfz anfallen und deshalb auch diesen Fahrten zuzuordnen sind. Stichwort wirtschaftliche Veranlassung. Man kauft sich kein Auto, um THG-Quote zu verkaufen, sondern um zu fahren. Deshalb sind die Aufwendungen durch die Fahrten veranlasst und sind diesen zuzuordnen. Zu sagen, die ganzen Autokosten seien zu 100 % als Werbungskosten dem Verkauf der THG-Quote zuzurechnen, ist einfach Quatsch.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

imwoba
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Ah, jetzt verstehe ich Deinen Rechenweg.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

hgerhauser
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Also, wenn ich umsonst ein Ladekabel beim Auto dabei habe, muss ich die Einnahmen aus dem Verkauf des Ladekabels versteuern oder erklären wie viele gefahrene Kilometer dem Ladekabelverkauf zuzurechnen sind?

Ich finde die Steuerdiskussion absolut hirnrissig. Die THG Quote macht das Elektroauto bzw. den Ladestrom etwas billiger. Das ist keine Einnahme.

Was natürlich nichts darüber sagt, wie das Finanzämter sehen werden.

Diese Argumentation: "die THG Quote fällt als Geschenk Gottes einfach so vom Himmel ohne gegenzurechnende Aufwände und deswegen ist es eine zu versteuernde Einnahme"
Finde ich einfach absurd.

Natürlich kriege ich die THG Quote nur als Beigabe, wenn ich vorher Geld ausgebe. Und da ist es meiner Sicht nach egal, ob es zum Elektroauto/Ladestrom einen Teddybär, ein Ladekabel, ein Paket Futures für Benzin oder die THG Quote als kostenlose Beigabe gibt.

Solange ich mit dem Verkauf des Teddybärs oder der THG Quote nicht mehr verdiene als mich das Auto / der Ladestrom gekostet hat, ist es keine Einnahme.

Und da änder auch die Pauschalisierung der Ladestromkosten nichts dran.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Wenn du ein Ladekabel verkaufst, wäre es grundsätzlich auch steuerpflichtig, wenn es innerhalb eines Jahres erfolgt. Da der Gesetzgeber das nicht wollte, hat er eine Ausnahme für Gegenstände des täglichen Gebrauchs eingeführt.

Da ein Recht aber kein Gegenstand ist, befinden wir uns nicht im § 23 EStG, sondern landen, wie weiter oben erörtert im § 22 Nr. 3 EStG.

Und du kannst auch nicht die kompletten Anschaffungskosten des Autos vom Erlös der THG-Quote abziehen. Du hast schließlich ein Auto gekauft, keine THG-Quote.

Ist ja schön, dass du das alles absurd findest, und dass du findest, dass es keine Einnahme ist.
Bringt dir nur nichts, weil was du findest irrelevant ist. Wir sprechen hier über steuerrechtliche Regelungen, nicht über deine Gefühle.

Eine Frage: Was verstehst du vom Steuerrecht? Hast du es studiert? Hast du relevante Berufserfahrung? Bist du Jurist? Oder bist du einfach "Experte für alles worüber gerade gesprochen wird", wie alle in unserem Land (82 Millionen Bundestrainer, Virologen, Steuerrechtler)?
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

hgerhauser
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Du hast hier sehr viel geschrieben, dem ich entnehmen kann, dass Du Dich durchaus mit dem Thema Steuer auskennen dürftest. Wahrscheinlich mehr als ich. Und nur weil ich etwas absurd finde, kann es immer noch sein, dass das Finanzamt es anders sieht.

Und spätestens, wenn Anfang 2023 ein Haufen Einkommenssteuerbescheide da ist, wird da tatsächlich Klarheit zur Position des Finanzamts da sein. Bis jetzt ist hier aber nur spekuliert worden, meinetwegen auch von durchaus kompetenten (allerdings anonymen) Personen.

Selbst ein Link zu einem Artikel von einem Steuerfachmann in einer passenden Zeitschrift habe ich hier bisher nicht gesehen, geschweige denn eine offizielle Stellungnahme.

Ich finde Deine Erklärungen leider, auch wenn sie durchaus zumindest den Anschein von vorhandenem Fachwissen haben, nicht nachvollziehbar.

So soll die Pauschalisierung nach Deiner Aussage nicht bei den Kosten für den Ladestrom gelten, da man ja auch 0 kWh laden könnte und doch die Quote bekäme.

Sowas stößt mir auf, wenn ich sehe, dass es eine Regelung gibt, nach der für dienstlich genutzte Elektroautos, die zu Hause aufgeladen werden, eine 70 Euro Pauschale pro Monat steuerlich freigetellt wird. Da akzeptiert das Finanzamt also eine pauschale Annahme zu den Kosten (auch wenn man theoretisch alles öffentlich geladen haben könnte) und bei der THQ Quote ist Pauschale plötzlich = 0?

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... C3%B6glich.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Ich befürchte, dass selbst die in 2023 eintrudelnden Steuerbescheide nicht viel Klarheit bringen werden, wenn bis dahin kein BMF-Schreiben o.Ä. dazu vorliegt.
Die Bearbeiter in den Finanzämtern haben auch kein perfektes Wissen, so dass es durchaus sein kann, dass es sehr unterschiedliche Bescheide geben wird.

Die Anonymität ist einerseits was schönes, andererseits macht sie vieles schwieriger. Meine Anonymität möchte ich mir trotzdem wahren, da es auch nichts bringt. Behauptete Qualifikationen könnte ja hier auch niemand überprüfen.

Ja, diese pauschale Regelung zur steuerfreien Erstattung von Ladekosten gibt es. Das hat der Gesetzgeber bzw. das BMF so beschlossen.
Nur gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen dieser Regelung zur Steuerbefreiung von Arbeitslohn und dem Ansatz von Werbungskosten bei der THG-Quote.
Vielleicht kommt da noch was, vielleicht nicht.
Wenn du in deiner Steuererklärung es so angibst, winkt es das Finanzamt vielleicht durch, vielleicht nicht. Es geht ja auch im Einzelfall nicht um besonders viel Geld.

Es ist eine schwierige Materie. Das Bauchgefühl trügt im Steuerrecht oft. Selbst Dinge die höchstrichterlich entschieden sind, fühlen sich oft falsch und ungerecht an.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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hgerhauser hat geschrieben: Sowas stößt mir auf, wenn ich sehe, dass es eine Regelung gibt, nach der für dienstlich genutzte Elektroautos, die zu Hause aufgeladen werden, eine 70 Euro Pauschale pro Monat steuerlich freigetellt wird. Da akzeptiert das Finanzamt also eine pauschale Annahme zu den Kosten (auch wenn man theoretisch alles öffentlich geladen haben könnte) und bei der THQ Quote ist Pauschale plötzlich = 0?

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... C3%B6glich.
Morgen...!
Du verwechselst hier aber etwas. Die von dir genannte Pauschale zahlt dir der Arbeitgeber...Steuerfrei. Es ist also eine Pauschale zwischen dir und dem Arbeitgeber. Diese Möglichkeit hat übrigens auch dein Chef, indem er dir jeden Monat einen z.B. Tankgutschein für max 50 EUR ausstellt. Darauf musst du KEINE Steuern zahlen. Kannst ihn aber verwenden wie du möchtest...;)

Interessant wäre ja folgendes. :)
Man Argumentiert, dass man einen Gegenstand / anders Wirtschaftsgut namens "THG-Quote" für 0 EUR gekauft/erworben und im gleichen Jahr für z.B. 350 EUR wieder verkauft hat. [1]
Hierfür gibt es dann wohl eine Freigrenze von 600 EUR?!?

Was sagt unser Experte Stephaistos?!;)

MfG André

[1] https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte ... versteuern.
Škoda Citigo e iV - Style in Crystal-Blau (Hier geht´s zur Vollkostenübersicht)
Fuchs Schmiedefelgen, H&R Sportfedernsatz, SCC Spurverbreiterung

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

hgerhauser
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Dass mit den 600 Euro hatte ich auch gesehen (bei google Suche nach "Gegenstände des täglichen Gebrauchs", Privatverkauf oder so ähnlich) und mich gewundert.

Ich vermute, dass Tankgutscheine nicht akzeptabel sind bei Benzin für Dienstwagen. Ich würde vermuten, dass das über eine Tankkarte oder Belege gemacht werden muss und da eine Pauschale nicht akzeptiert wird. Wahrscheinlich weiß Stephaistos auch das, ohne es weiter nachschlagen zu müssen.
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