Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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hgerhauser hat geschrieben: Ich halte das Argument weiter für richtig und bei öffentlichen Ladestationen passt es auf jeden Fall. Da kann ich gar nicht die Prämie versteuern, da ich deren Höhe nicht kenne, bzw. noch nicht mal weiß, ob der Betreiber der Ladestation die THG Quote überhaupt zu Geld macht. Ich zahle halt nur einen reduzierten Preis.

Bisher habe ich nur Spekulationen dazu gesehen, wie die Finanzämter die THG Quote bewerten werden, eindeutige, belastbare Aussagen von offizieler Stelle gibt es dazu noch nicht. Spätestens wenn die ersten Einkommenssteuerbescheide für 2022 erstellt sind irgendwann Anfang 2023 wird sich das ändern. Hoffentlich schon vorher durch eine eindeutige Stellungnahme von offizieller Stelle.
Wie kommst du jetzt auf die Idee, THG-Quote für das Laden an öffentlichen Stationen versteuern zu wollen?
Diese Quote steht nicht dir zu, sondern den Betreibern der Ladestationen. Somit haben auch die es zu versteuern.

Wenn du das Argument, man könne irgendwelche Stromkosten als Werbungskosten abziehen, für richtig hältst, liegst du falsch.
Die THG-Quote ist pauschal berechnet. Man kriegt sie auch, wenn man keine einzige kWh lädt und das Auto das ganze Jahr in der Garage steht. Warum sollten also Stromkosten Werbungskosten sein? Sie sind nicht nötig oder überhaupt dienlich, um Einnahmen aus der THG-Quote zu erzielen.

Mit einer Stellungnahme von offizieller Seite würde ich eher nicht rechnen. Üblicherweise kommen die immer erst ein paar Jahre später.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Die Abschreibung für das Auto sind die Werbungskosten. Denn ohne diese Kosten gibt es keine Einkünfte durch die THG-Quote.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

MasterGreen
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Was eigentlich, wenn ich THG Quoten auf dem Markt kaufe? Kann ich die dann auch von der Steuer absetzen? 🤷🏽
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Köln Bonner hat geschrieben: Die Abschreibung für das Auto sind die Werbungskosten. Denn ohne diese Kosten gibt es keine Einkünfte durch die THG-Quote.
Und du nutzt dein Auto nur für Zwecke des Verkaufs der THG-Quote? Nicht vielleicht auch für irgendwas anderes? Zum Beispiel, um von A nach B zu kommen?
War aber sehr vorausschauend von dir, schon 2019 ein Auto extra dafür zu kaufen. Du musst eine sehr gute Kristallkugel haben.

@Viddek Kommt darauf an, was du damit machst. Wenn du die Quoten mit Gewinn weiterverkaufst, ist der Einkauf Betriebsausgaben, die Einnahmen aus dem Verkauf Betriebseinnahmen. Wenn du damit deine Wände tapezierst, nein.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Stephaistos hat geschrieben:
Köln Bonner hat geschrieben: Die Abschreibung für das Auto sind die Werbungskosten. Denn ohne diese Kosten gibt es keine Einkünfte durch die THG-Quote.
Und du nutzt dein Auto nur für Zwecke des Verkaufs der THG-Quote? Nicht vielleicht auch für irgendwas anderes? Zum Beispiel, um von A nach B zu kommen?
War aber sehr vorausschauend von dir, schon 2019 ein Auto extra dafür zu kaufen. Du musst eine sehr gute Kristallkugel haben.
Das Argument überzeugt mich nicht, da es nicht zu der bisherigen steuerlichen Behandlung von Fahrzeugkosten passt.. Denn bei einem privat gekauften Auto, dass ich gekauft habe, ohne an geschäftliche Fahrten zu denken, und dann später doch eine geschäftliche Fahrt habe, darf ich trotzdem die Abschreibung als Kosten ansetzen, wenn ich den Kilometersatz berechne. Nach Deinen beiden Argumenten dürfte ich das nicht.

Weiterhin gilt Dein zweites Argument dann nicht mehr für neu gekaufte Autos, denn dann kann ich schon beim Kauf die THG-Quote direkt berücksichtigen. Es ist unwahrscheinlich, dass hier im Steuerrecht für bestehende und neu gekaufte Autos ein Unterschied gemacht wird.

Und letztlich berücksichtige ich die Einnahmen durch die THG-Quote durchaus: denn vielleicht würde ich ohne die THG-Quote mein Auto verkaufen und durch einen PHEV, FCEV oder Verbrenner ersetzen.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Bei einem privaten Fahrzeug, das geschäftlich genutzt wird, kann man ANTEILIG die Kosten geltend machen, die auf geschäftliche Fahrten entfallen. Wie hoch würdest du den Anteil der Fahrzeugkosten schätzen, die durch die THG-Quote entstehen? Meine Schätzung liegt hier bei Null, weil dir die selben Kosten entstehen würden, wenn es keine THG-Quote gäbe.

Bei einem Neukauf mag die THG-Quote ein Faktor unter vielen sein, für welches Fahrzeug man sich entscheidet. Nicht aber DER Faktor, ob man sich ein Fahrzeug kauft. Ich glaube nicht, dass es irgendwen gibt, der sich ein E-Auto kauft, nur um die THG-Quote vermarkten zu können. Das wäre wegen der Kosten (Anschaffung, Versicherung, TÜV) nicht wirtschaftlich.

Wenn du dir eine neue Unterhose kaufst, hast du ja vielleicht auch im Hinterkopf, dass du sie zum Arbeiten anziehen kannst und tust es auch. Aber was glaubst du wird wohl das Finanzamt sagen, wenn du die Unterhose als Werbungskosten geltend machst?
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Stephaistos hat geschrieben: Bei einem privaten Fahrzeug, das geschäftlich genutzt wird, kann man ANTEILIG die Kosten geltend machen, die auf geschäftliche Fahrten entfallen. Wie hoch würdest du den Anteil der Fahrzeugkosten schätzen, die durch die THG-Quote entstehen? Meine Schätzung liegt hier bei Null, weil dir die selben Kosten entstehen würden, wenn es keine THG-Quote gäbe.
Moment, es geht hier um einen Analog: Ich kann bei meinem Arbeitseinkünfte die (pro Kilometer anteiligen) Vollkosten des Fahrzeugs absetzen für meine geschäftlichen Fahrten, obwohl ich die Anschaffungskosten (also die Abschreibung) auch ohne die geschäftichen Fahrten hätte.

Analog müsste ich auch die Vollkosten als Werbungskosten ansetzen können für die Einkünfte aus der THG-Quote. Wenn man (unabhängig von der bisherigen Praxis) die Vollkosten nicht akzeptiert, sondern nur den relevanten Anteil rechnen möchte, dann kommen immer noch die Fixkosten (insbesondere Abschreibung), da man ohne diese Fixkosten die THG-Einkünfte nicht hätte.

Und die Unterhose ist kein gutes Beispiel, da es explizite Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Berufskleidung gibt.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Und was sind die anteiligen Kosten, die auf die THG-Quote entfallen? Welchen Anteil würdest du ansetzen? 100%? 50%? 10%? Wie willst du die Aufteilung der Kosten auf einerseits Verwendung des Fahrzeugs und andererseits Vermarktung der THG-Quote berechnen? Was ist dein Maßstab?
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

imwoba
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Der Anteil entspricht dem Verhältnis von beruflich bedingter jährlicher Fahrstrecke zur Gesamtfahrstrecke. Wenn Du also 3.000 km beruflich gefahren bist von insgesamt 15.000 km, dann sind es 20%. Natürlich musst Du bei den beruflich veranlassten km vorher noch etwaige Erstattungen Deines AG (Reisekostenabrechnung) abziehen. Siehe z.B. hier: https://www.steuernetz.de/lexikon/tatsa ... zeugkosten

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Stephaistos hat geschrieben: Und was sind die anteiligen Kosten, die auf die THG-Quote entfallen? Welchen Anteil würdest du ansetzen? 100%? 50%? 10%? Wie willst du die Aufteilung der Kosten auf einerseits Verwendung des Fahrzeugs und andererseits Vermarktung der THG-Quote berechnen? Was ist dein Maßstab?
Wenn ich ansonsten keine Einkünfte aus der Verwendung des Fahrzeugs habe, 100%? Bei beruflicher Verwendung würde ich die jährlichen Betriebskosten um die THG-Einkünfte reduzieren.
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