Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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@lemuba
steht der letzte Satz: "Stand jetzt wäre eine Auszahlung über 255 Euro jeweils an Sie und an Ihre Frau jedoch steuerfrei."
nicht im Widerspruch zum Text darüber ?????????

Müsste doch lauten: "Stand jetzt wäre eine Auszahlung =< 255 Euro jeweils an Sie und an Ihre Frau jedoch steuerfrei."

So würde sich auch mein Steuerprogramm (Steuerjahr 2021) verhalten. Schreibe ich jeweils 255 auf mich und auf die Frau, dann steuerfrei. Schreibe ich 2x255 auf mich, dann Steuerzahlung (und zwar 41% von dem Betrag trotz Grenzsteuersatz 27%, das peil ich auch nicht)

Da mir aber zur Zeit 2x300€ vorgemerkt sind und beide Autos auf mich angemeldet sind, kann ich mir den Act mit Fahrzeug ummelden auf die Frau sparen.

Ich schau mir das dieses Jahr mal an, zahl Steuern und dann sieht man weiter, wie sich das die nächsten Jahre entwickelt.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Ich verstehe den steuerlichen Aspekt dahingehend nicht als das der Quote doch auch Kosten gegenüberstehen?

Das Umweltbundesamt bewertet ja jedes E-Auto mit dem Pauschalwert von 1.940 kWh, was CO2-Emissionen von ca. 0,838t CO2 pro e-KFZ entspricht. Dabei ist es irrelevant wie viel und oft ihr mit welcher Leistung jährlich mit euren reinen Elektroautos fahrt.

Im günstigsten Falle - und gewiss recht einfach gerechnet - stehen den 1.940 kWh fast 700€ Stromkosten gegenüber. (Wertverlust, Inspektion, etc. einmal ignoriert) Entsprechend habe ich doch nie und nimmer einen Gewinn?
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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@Bibl
Ich weiß, der Thread ist lang, aber muss das wirklich sein, dass alle drei Seiten das gleiche, falsche Argument vorgebracht wird?

@est58
Der Steuerberater meint wenn er "eine Auszahlung über 255 Euro" schreibt, eine Auszahlung in Höhe von 255 Euro.
Ist vielleicht ein bisschen antiquiertes Juristendeutsch, aber auch keine unübliche Formulierung.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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aaaahhhh.... ja , stimmt. Deutsch ist halt sehr vieldeutig.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Harrona
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@Stephaistos

Ja klar, das Wort "über" ist hier im Sinne von "in Höhe von" gemeint.

So habe ich das auch verstanden.

Hieß es hier aber nicht mal im Thread, dass die Freigrenzen (der Ehepartner) nicht einfach addiert werden dürfen?

Oder war das "Addieren" wiederum darauf bezogen, wenn man bei einem Ehepartner über die 255,- kommt, man dann nicht den Freibetrag des anderen nutzen darf?

Wenn beide jeweils unter 256,- sind ist das wiederum o.k.?

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

TorstenW
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Moin,

ich würde mal vermuten, dass es darauf ankommt, ob man getrennte oder gemeinsame Veranlagung gewählt hat.

Grüße
Torsten

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Stephaistos
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Jeder Ehegatte hat seine eigene Freigrenze, egal ob zusammen oder getrennt (bzw. einzeln, getrennt gibt es nicht mehr) veranlagt.
Kriegt also der Mann 255 € für sein Auto und die Frau 255 € für ihr Auto ist alles gut.
Kriegt der Mann 510 € und die Frau nix, sind die 510 € voll zu versteuern.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Bibl hat geschrieben: Ich verstehe den steuerlichen Aspekt dahingehend nicht als das der Quote doch auch Kosten gegenüberstehen?

Das Umweltbundesamt bewertet ja jedes E-Auto mit dem Pauschalwert von 1.940 kWh, was CO2-Emissionen von ca. 0,838t CO2 pro e-KFZ entspricht. Dabei ist es irrelevant wie viel und oft ihr mit welcher Leistung jährlich mit euren reinen Elektroautos fahrt.

Im günstigsten Falle - und gewiss recht einfach gerechnet - stehen den 1.940 kWh fast 700€ Stromkosten gegenüber. (Wertverlust, Inspektion, etc. einmal ignoriert) Entsprechend habe ich doch nie und nimmer einen Gewinn?
Morgen...!
Der Wert hat sich positiv geändert.
Lag dieser vorher bei 1.943 kWh, steigt er nun auf volle 2.000 kWh.[1] Daraus folgt ein höherer THG-Quoten-Erlös von knapp 3%. ;)

MfG André

[1] https://www.umweltbundesamt.de/sites/de ... 021_b3.pdf
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

hgerhauser
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Stephaistos hat geschrieben:
Ich weiß, der Thread ist lang, aber muss das wirklich sein, dass alle drei Seiten das gleiche, falsche Argument vorgebracht wird?
Ich halte das Argument weiter für richtig und bei öffentlichen Ladestationen passt es auf jeden Fall. Da kann ich gar nicht die Prämie versteuern, da ich deren Höhe nicht kenne, bzw. noch nicht mal weiß, ob der Betreiber der Ladestation die THG Quote überhaupt zu Geld macht. Ich zahle halt nur einen reduzierten Preis.

Bisher habe ich nur Spekulationen dazu gesehen, wie die Finanzämter die THG Quote bewerten werden, eindeutige, belastbare Aussagen von offizieler Stelle gibt es dazu noch nicht. Spätestens wenn die ersten Einkommenssteuerbescheide für 2022 erstellt sind irgendwann Anfang 2023 wird sich das ändern. Hoffentlich schon vorher durch eine eindeutige Stellungnahme von offizieller Stelle.
heikoheiko.blogspot.com

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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pcandre hat geschrieben: Morgen...!
Der Wert hat sich positiv geändert.
Lag dieser vorher bei 1.943 kWh, steigt er nun auf volle 2.000 kWh.[1] Daraus folgt ein höherer THG-Quoten-Erlös von knapp 3%. ;)

MfG André

[1] https://www.umweltbundesamt.de/sites/de ... 021_b3.pdf
OT, aber stimmt natürlich:
Das Umweltbundesamt bewertet dabei jedes E-Auto mit dem Pauschalwert von 2.000 kWh, was CO2-Emissionen von ca.  0,862t CO2 pro e-KFZ entspricht. Dabei ist es irrelevant wie viel und oft ihr mit welcher Leistung jährlich mit euren reinen Elektroautos fahrt. Bezogen auf den Strafzoll von 600€ / t CO2 für die Mineralunternehmen entspricht das Quotenpreisen von 600€ x 0,862 = 517€
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