Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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Die Wechselwirkung hab ich grad in einem Planspiel (für meinen speziellen Einzelfall) gerechnet. 600 Euro eingenommen, würde 250 Euro Mehrsteuer machen. 600 Euro Spendeneintrag, dann bleibt noch 73 Euro Mehrsteuer. Gleich sich in meinem Fall nicht ganz aus.
Nur ein Rechenexempel, die Kohle behalte ich. Spende genug das Jahr über.
KIA E-Soul verkauft
Mitshubishi Eclipse Cross dafür gekauft.
Seat Mii electric
Ecoflow Powerstation wegen dem Krieg
https://youtube.com/playlist?list=PL8Nf ... 9dP2BTNl4R
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

hgerhauser
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k_b hat geschrieben: Warum macht ihr es so kompliziert, es ist eine Einnahme, also gibt man es bei seinen Einnahmen an.
Ich hoffe sehr, dass es nicht als Einnahme betrachtet wird sondern als Rabatt auf die Treibstoffkosten von Elektroautos.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

k_b
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Bei mir ist es zum Glück wirklich einfacher: alle Einnahmen auf einen Haufen, alle Ausgaben davon abgezogen; Differenz wird versteuert.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

MeyerRheine
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hgerhauser hat geschrieben:
k_b hat geschrieben: Warum macht ihr es so kompliziert, es ist eine Einnahme, also gibt man es bei seinen Einnahmen an.
Ich hoffe sehr, dass es nicht als Einnahme betrachtet wird sondern als Rabatt auf die Treibstoffkosten von Elektroautos.
Ich bin gespannt, was hier zum Thema Mitte/Ende 2023 berichtet wird. Dann sind die Steuerbescheide für 2022 da. Dann muss es nur noch einen Prozess vor dem Finanzgericht + Urteil geben.
Also wissen wir Ende 2024 mehr.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

k_b
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Ich denke, ich hätte Jura studieren sollen. Damit lässt sich anscheinend ordentlich Geld verdienen. Wenn alles, auch solche kleinen Beträge, in einem Gerichtsprozess enden sollen.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

MeyerRheine
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k_b hat geschrieben: Ich denke, ich hätte Jura studieren sollen. Damit lässt sich anscheinend ordentlich Geld verdienen. Wenn alles, auch solche kleinen Beträge, in einem Gerichtsprozess enden sollen.
Ich habe einige Kollegen vom Charaker "Korithenk***er". Die verfolgenden jeden cent bis zur letzten Instanz. Das heißt dann: Gerechtigkeit.
Ich bin immer total nett zu den Steuersachbearbeitern und die zu mir.
Klappt einfach.

Der Trick funktioniert auch bei fast alle Verkehrskontrollen. Das geht hin bis zum Hinweis: Sagen sie einfach nichts .. ist besser.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

k_b
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Das kann ich bestätigen; ich hatte vor ein paar Jahren eine Steuerprüfung, das war bisher die angenehmste und freundlichste Zusammenarbeit mit einer Behörde überhaupt. Ich wurde auch auf einige kleine Fehler meinerseits hingewiesen und dabei Hilfestellung für die Zukunft gegeben. Fehler zu meinen Gunsten und zu meinen Ungunsten, übrigens. Da ich das System ausgesprochen fair finde, arbeite ich gerne weiter zusammen.
Um auf unser Thema zurück zu kommen, aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, den erhaltenen THQ Betrag anzugeben und es dem Bearbeiter zu überlassen, wie es angerechnet wird..

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

hgerhauser
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Bei PV habe ich neulich etwas zum Thema Liebhaberei gesehen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... f%C3%A4llt.

Die interessanten zwei Sätze dabei:

"Geregelt wird das in einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums vom 2. Juni 2021. Erfüllen Sie die im BMF-Schreiben genannten Voraussetzungen, genügt ein formloser Antrag beim Finanzamt, damit Sie die Einkünfte aus der Photovoltaikanlage in der Einkommensteuererklärung nicht angeben müssen."

Also, bitte zeitnah etwas ähnliches zur THG Quote und gut ist. Ja, natürlich kann ich das auch in der Steuererklärung für 2022 angeben. Finde ich aber allein schon deswegen Mist, weil ich keine Steuererklärung (mehr) machen muss und die nur dafür einreichen müsste.
heikoheiko.blogspot.com

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

VeannonGE
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Und alles in & Charge Kilometer und Konsorten vergüten lassen und abfahren ist keine Option?

Ich geh zu fairnergy und bin hier raus. Zuviel Hickhack für 100 Euro mehr im Jahr.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

k_b
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hgerhauser hat geschrieben:Ja, natürlich kann ich das auch in der Steuererklärung für 2022 angeben. Finde ich aber allein schon deswegen Mist, weil ich keine Steuererklärung (mehr) machen muss und die nur dafür einreichen müsste.
Du hast jetzt also mehr freie Zeit als früher, da du keine Steuererklärung mehr machen musst.
Da inzwischen ELSTER verwendet wird, kostet dich der Zeitaufwand für deine zukünftige abgespeckte Erklärung vielleicht 30 Minuten im folgenden Jahr - wahrscheinlich sogar weniger. Das hält, nebenbei gesagt, auch die Gehirnzellen auf Trab.
Also alles nur positive Aspekte! Wahrscheinlich fängst du sogar an, dich auf deine Steuererklärung zu freuen..
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