Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

jimrockford
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Weil es eine Freigrenze bis zu 256 EUR gibt und die Fragestellung lautet, ob die Freigrenze pro Person gilt.
Vielleicht kann @Stephaistos etwas dazu sagen.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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k_b hat geschrieben: Was ist daran so eigenartig; wenn man 510€ mehr im Geldbeutel hat: warum sollte man das nicht versteuern?
Weil man 510 Euro nicht versteuern müsste, wenn es auf zwei verteilt ist = z.B. Ehefrau und Ehemann.
Was ist so eigenartig daran, sich über solche Fragen Gedanken zu machen.
Wenn es 520 Euro mehr sind, dann stellt sich die Frage nicht mehr.
Ist schon sehr eigenartig, wenn in einem Forum Fragen gestellt werden. Sehr eigenartig.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

sloth
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"Haben beide Ehegatten Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG bezogen, gilt die Freigrenze für jeden Ehegatten."
aus: https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 29591.html
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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Bei meinen beiden Fahrzeugen werden jetzt pro Fzg. 300 Euro prognostiziert. Da ist es dann eh wurscht, ob die "Einnahmen" verteilt werden. Also extra das zweite Auto auf meine Frau zuzulassen, ist obsolet.
Von dem was dann übrig bleibt, wusste ich vor wenigen Monaten noch gar nix, von dem her gesehen nehme ich auch das verbleibende Plus lieber als gar nix.
Von den 600 Euro lässt mir dann der Fiskus laut meinem Steuerprogramm noch 350 Euro übrig. Also 250 Euro sind dann weg.
Angefangen hat geld-für-eauto mit 130 Euro pro Fzg. Über die 260 Euro hätte ich mich auch schon gefreut.
Da lieg ich dann mit 350 für 2 nach Steuern immer noch drüber.
Irgendwie muss man sich das ja mit positivem Denken schön reden.
;-) Schönes WE allen
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

k_b
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Genau, es zählt, was man am Ende mehr „im Geldbeutel hat“.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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OT?
Hab wegen der hohen 250 Euro zusätzliche Steuer nochmal mit dem Programm Planspiele gemacht. Bei der Gesamt-Berechnung wird mir ein Grenzsteuersatz von 29% attestiert.
Die 250 Euro bei 600 Mehreinnahmen (auf meine Person) entsprechen aber ca. 41%.
Da versteh ich grad eher nicht die Berechnungsweise des Programms, hat dann auch nix mit dem Thema zu tun. Da hab ich dann mit Buhl mal Klärungsbedarf, was da der Grund dahinter ist. Da kann ich nur raten, evtl. weil wir St.Klassen 4 - Faktor haben. Keine Ahnung. Veranlagungsart ist gemeinsam.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

GregorLeaf
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Ich glaube du verwechselst gerade Durchschnitts- und Grenzsteuersatz. 41% auf zusätzliches Einkommen klingt nach einem jährlichen Einkommen nahen dem Ende der Traifzone 3, also ~ 56000 €/Jahr. Diese 41% wären dein Grenzsteuersatz, die 29% dein Durchschnittssteuersatz.
https://www.test.de/steuerprogression-e ... 5813257-0/ erklärt das z.B. ...
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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@GegorLeaf
Danke für den Link, die Grafik ist super, aber nein, ich verwechsle das nicht und deswegen versteh ich das Programm grad nicht. So dumm und unbedarft bin ich nun doch nicht. ;)
Ich wollte jetzt mein Einkommen hier nicht breittreten.
Scheint mir jetzt nix anders übrig zu bleiben, um nicht als Trottel da zu stehen ?
Per Planspiel weisen dann die Gesamtberechnungen das hier aus:
Ohne 600 Euro THG-Quote, Durchschnittssteuersatz 12,94%, Grenzsteuersatz 27,14%
Mit 600 Euro THG-Quote, Durchschnittssteuersatz 13,20%, Grenzsteuersatz 27,32%
2 Steuerpflichtige, gemeinsame Veranlagung, Steuerklassen 4 mit Faktor.
Mache ich mit WISO-Steuer von Buhl das Planspiel, ist die Mehrsteuer für 600 Euro eben 250 Euro, dass sind 41,66% Steuer für diese 600 Euro.
Und diese Diskrepanz passt halt nicht. Werd das aber rausfinden, nur nicht eben Samstags.
Entweder ein Programmfehler oder sonst ein Aspekt, den ich noch nicht kenne.

Angesichts des Themas hier ist das eher OT, weil mein Problem eher ein Steuersoftwareproblem zu sein scheint. Die Software begleitet mich schon seit vielen Jahren und damit gab´s bisher nie ein Problem.

Nachtrag: Gerade versucht, mein Brutto der Lohnsteuerkarte einfach um 600 Euro zu erhöhen, was keinen Cent mehr Steuer ausmacht. Erst bei einer Erhöhung des Brutto um 1852Euro komme ich zur gleichen Mehrsteuer von 250,56€ wie mit der Eingabe von 600 Euro unter andere Einnahmen. Da muss irgendwo der Wurm drin sein. Werde ich forschen nächste Woche.

OT Ende.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

aequivalenz
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Ich würde mal bei Gelegenheit das Finanzamt fragen. Fraglich nur, ob ich da zeitnah eine Antwort erhalte.

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

SteWa
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sloth hat geschrieben: "Haben beide Ehegatten Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG bezogen, gilt die Freigrenze für jeden Ehegatten."
aus: https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 29591.html
Danke für den Link, der beantwortet alle meine Fragen. Aber dort steht auch ganz klar, das ein nicht ausgenutzer Freibetrag eines Ehegatten nicht auf den anderen übertragen werden kann. Also keine Zusammenveranlagung.
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