BAFA-Antrag nicht möglich, wenn Erstzulassung länger als 12 Monate her?

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BAFA-Antrag nicht möglich, wenn Erstzulassung länger als 12 Monate her?

Michael_MUC
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Hallo zusammen,

Ich habe ein Problem mit der BAFA-Antragsseite für den Umweltbonus:

Ich habe einen BMW 330e geleast, der *weniger* als 12 Monate erstzugelassen war. Allerdings liegt das Datum der Erstzulassung *mehr* als 12 Monate zurück. Der Wagen war zwischenzeitlich abgemeldet:

Erstzulassung: 19.12.2019
Abmeldung: 08.10.2020
Wiederanmeldung: 13.02.2021

In der Bekanntmachung der BAFA-Richtlinie heißt es zu Gebrauchtwagen:

Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen sein oder darf im Fall der zweiten Zulassung maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein.
[...]
Im Fall einer Zweitzulassung zusätzlich [...] einen Nachweis über Zeiten der Abmeldedauer [...] vorzulegen.


Ein Nachweis über die Abmeldedauer liegt vor. Der Wagen erfüllt ganz somit klar die Anforderungen für den BAFA-Umweltbonus.

Trotzdem kann ich den BAFA-Antrag elektronisch nicht einreichen, weil ich eine Fehlermeldung erhalte, dass das Datum der Erstzulassung mehr als 12 Monate vor der Datum der Zulassung auf den Antragsteller liegt. Angaben zur Abmeldedauer kann ich nicht eintragen. Telefonisch und per E-Mail kann ich niemanden bei der BAFA erreichen.

Kennt jemand dieses Problem und weiß eine Lösung?

Vielen Dank! Gruß, Michael
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Re: BAFA-Antrag nicht möglich, wenn Erstzulassung länger als 12 Monate her?

Berlini3
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Hättest du ein wenig gesucht, wäre dir der fred vielleicht aufgefallen :
viewtopic.php?f=68&t=64866

Das Thema gibt es schon, jedoch noch keinen der bestätigt hätte eine Gebrauchtwagenförderung erhalten zu haben, wenn das Auto älter als 12 Monate war.
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