Junge Gebrauchtwagen Nachweis Bruttolistenpreis
Junge Gebrauchtwagen Nachweis Bruttolistenpreis
Guten Tag,
wir haben im November ein VW Golf Jahreswagen gekauft. Für junge gebrachte muss man laut Bafa den Bruttolistenpreisnachweisen. Das Autohaus hat uns hierrüber eine Bescheinigung ausgestellt. Diese wird nicht akzeptiert... Es wird eine Neuwagenrechnung verlangt (die liegt dem Autohaus aber nicht vor), da dieses das Auto bei VW als Jahreswagen gekauft hat oder wir sollen ein Gutachten der DAT einreichen. Ein solches Gutachten würde uns 115€ kosten. Gibt es da Erfahrungen?? Was haben Sie als Nachweis eingereicht?
wir haben im November ein VW Golf Jahreswagen gekauft. Für junge gebrachte muss man laut Bafa den Bruttolistenpreisnachweisen. Das Autohaus hat uns hierrüber eine Bescheinigung ausgestellt. Diese wird nicht akzeptiert... Es wird eine Neuwagenrechnung verlangt (die liegt dem Autohaus aber nicht vor), da dieses das Auto bei VW als Jahreswagen gekauft hat oder wir sollen ein Gutachten der DAT einreichen. Ein solches Gutachten würde uns 115€ kosten. Gibt es da Erfahrungen?? Was haben Sie als Nachweis eingereicht?
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Re: Junge Gebrauchtwagen Nachweis Bruttolistenpreis
Hallo zusammen,
da ich auch mit dem Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeuges beschäftige hab ich mich auch in die Thematik reingelesen und bin auch auf die Möglichkeit mit dem Gutachten der DAT gestoßen wenn man keine Neufahrzeugrechnung hat.
Man braucht das Gutachten für drei Dinge: Nachweis ehemaliger Listenpreis, Bestätigung der KM und Alter durch den Gutachter.
Der Preis von € 115 ist aber viel zu hoch. Auf der DAT-Homepage selbst werden € 29 erwähnt.
da ich auch mit dem Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeuges beschäftige hab ich mich auch in die Thematik reingelesen und bin auch auf die Möglichkeit mit dem Gutachten der DAT gestoßen wenn man keine Neufahrzeugrechnung hat.
Man braucht das Gutachten für drei Dinge: Nachweis ehemaliger Listenpreis, Bestätigung der KM und Alter durch den Gutachter.
Der Preis von € 115 ist aber viel zu hoch. Auf der DAT-Homepage selbst werden € 29 erwähnt.
Re: Junge Gebrauchtwagen Nachweis Bruttolistenpreis
Hast du mal den Link auf die DAT-Seite mit den 29€?
Befürchte ich werde das auch in naher Zukunft brauche. Meinen Förderantrag für einen gebrauchten eGolf habe ich Anfang November 2020 gestellt. Damals galt zwar noch die Regelung, dass der Neuwagenpreis auch mit einer identischen Neuwagenkonfiguration nachgewiesen werden kann (habe ich so auch den Antragsunterlagen beigefügt), aber mittlerweile will das BAFA davon wohl nichts mehr wissen. Bislang habe ich noch keinen Bescheid bekommen, gehe aber davon aus, dass mein Antrag auch erstmal abgelehnt wird.
Blöd ist nur, dass ich bereits einmal beim TÜV Gebühren für die Feststellung des Kilometerstandes gezahlt habe (muss ja auch nachgewiesen werden) Wenn von Anfang an ein Gutachten zur Ermittlung des Neuwagenpreises erfoderlich gewesen wäre, hätte ich das gleich in einem Aufwasch erledigen können.
Bleibt auf jeden Fall spannend. Zur Not zahle ich halt die 115€ (oder besser 29€) und freue mich anschließend über die Überweisung von 5000€.
Befürchte ich werde das auch in naher Zukunft brauche. Meinen Förderantrag für einen gebrauchten eGolf habe ich Anfang November 2020 gestellt. Damals galt zwar noch die Regelung, dass der Neuwagenpreis auch mit einer identischen Neuwagenkonfiguration nachgewiesen werden kann (habe ich so auch den Antragsunterlagen beigefügt), aber mittlerweile will das BAFA davon wohl nichts mehr wissen. Bislang habe ich noch keinen Bescheid bekommen, gehe aber davon aus, dass mein Antrag auch erstmal abgelehnt wird.
Blöd ist nur, dass ich bereits einmal beim TÜV Gebühren für die Feststellung des Kilometerstandes gezahlt habe (muss ja auch nachgewiesen werden) Wenn von Anfang an ein Gutachten zur Ermittlung des Neuwagenpreises erfoderlich gewesen wäre, hätte ich das gleich in einem Aufwasch erledigen können.
Bleibt auf jeden Fall spannend. Zur Not zahle ich halt die 115€ (oder besser 29€) und freue mich anschließend über die Überweisung von 5000€.
Re: Junge Gebrauchtwagen Nachweis Bruttolistenpreis
Aber klar:
https://www.dat.de/bafa-foerderung-von- ... n-e-autos/
Ziemlich unten bei den FAQs: "Für die Erstellung einer DAT-Urkunde bzw. das DAT-Gutachten, welche(s) Sie für den Förderantrag benötigen, empfehlen BAFA und DAT bundeseinheitlich einen Preis von 29 Euro inklusive Mehrwertsteuer."
Bis jetzt ist mir nur das Gutachten der DAT bekannt wo außerhalb einer Rechnung/Konfigurator der Listenpreis nachgewiesen werden kann. Die greifen mW mittels FIN-Abfrage auf die Hersteller-Datenbank zu.
Re: Junge Gebrauchtwagen Nachweis Bruttolistenpreis
jola6 hat geschrieben: ↑ Hast du mal den Link auf die DAT-Seite mit den 29€?
Befürchte ich werde das auch in naher Zukunft brauche. Meinen Förderantrag für einen gebrauchten eGolf habe ich Anfang November 2020 gestellt. Damals galt zwar noch die Regelung, dass der Neuwagenpreis auch mit einer identischen Neuwagenkonfiguration nachgewiesen werden kann (habe ich so auch den Antragsunterlagen beigefügt), aber mittlerweile will das BAFA davon wohl nichts mehr wissen. Bislang habe ich noch keinen Bescheid bekommen, gehe aber davon aus, dass mein Antrag auch erstmal abgelehnt wird.
Blöd ist nur, dass ich bereits einmal beim TÜV Gebühren für die Feststellung des Kilometerstandes gezahlt habe (muss ja auch nachgewiesen werden) Wenn von Anfang an ein Gutachten zur Ermittlung des Neuwagenpreises erfoderlich gewesen wäre, hätte ich das gleich in einem Aufwasch erledigen können.
Bleibt auf jeden Fall spannend. Zur Not zahle ich halt die 115€ (oder besser 29€) und freue mich anschließend über die Überweisung von 5000€.
Mittlerweile haben wir das Gutachten bekommen und haben jetzt 60€ bezahlt. Völlig ok. Jetzt stehen wir vor einem neuen Problem. Laut diesem Gutachten beträgt der Neupreis 37.724€. Das Autohaus hat uns 39.175€ bescheinigt. Wenn ich von den 37.724€ 80% nehme liege ich bei 30.000€. Grundsätzlich lege ich dann mit einem Kaufpreis von 28.000€ im förderfähigen Rahmen.
Aber es heißt ja, es muss noch ein Herstelleranteil abgezogen werden.. Ist dieser in dem DAT Gutachten wohl schon berücksichtigt ? Oder woher weiß ich wie hoch der Herstelleranteil ist? Wenn der Herstelleranteil bei ca. 2500€ lege und ich diese von den 37.000 abziehe, liegen wir mit unserem Kaufpreis über der Grenze...
Re: Junge Gebrauchtwagen Nachweis Bruttolistenpreis
Soweit ich weiß muss der Kaufpreis inkl. angezogener Prämie (2.500 netto, also 2975 brutto) sein.
Das ist aber schon ein extremer Preisunterschied zwischen Autohaus und dem Gutachten. Hast Du mal die Ausstattungen verglichen ob alles angerechnet werden darf?
Auf der DAT-Homepage bin ich darüber gestolpert:
Bei der mobilen Sonderausstattung handelt es sich nach Auslegung der Förderrichtlinie durch den Richtliniengeber und das BAFA um keine Bestandteile des Neufahrzeugs, da diese nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Es kann auch nicht revisionssicher geprüft werden, ob diese mobilen Bestandteile tatsächlich an den Gebrauchtwagenkäufer weitergegeben wurden. Gleiches gilt für Fahrzeuggarantien und einen zweiten Reifensatz.
Seit Förderbeginn sieht die geltende Verwaltungspraxis vor, sowohl aus Neufahrzeugrechnungen als auch aus den Gebrauchtfahrzeugaufstellungen die o.g. Bestandteile herauszurechnen. Diese Verwaltungspraxis stellt sicher, dass Antragstellern durch den Kauf mobiler Sonderausstattung, Garantien etc. keine Nachteile erwachsen.
Nicht dass Dir das Autohaus diese Elemente mit draufrechnet und Du am Ende keine Förderung bekommst, da Schwellenwert zu hoch.
Das ist aber schon ein extremer Preisunterschied zwischen Autohaus und dem Gutachten. Hast Du mal die Ausstattungen verglichen ob alles angerechnet werden darf?
Auf der DAT-Homepage bin ich darüber gestolpert:
Bei der mobilen Sonderausstattung handelt es sich nach Auslegung der Förderrichtlinie durch den Richtliniengeber und das BAFA um keine Bestandteile des Neufahrzeugs, da diese nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Es kann auch nicht revisionssicher geprüft werden, ob diese mobilen Bestandteile tatsächlich an den Gebrauchtwagenkäufer weitergegeben wurden. Gleiches gilt für Fahrzeuggarantien und einen zweiten Reifensatz.
Seit Förderbeginn sieht die geltende Verwaltungspraxis vor, sowohl aus Neufahrzeugrechnungen als auch aus den Gebrauchtfahrzeugaufstellungen die o.g. Bestandteile herauszurechnen. Diese Verwaltungspraxis stellt sicher, dass Antragstellern durch den Kauf mobiler Sonderausstattung, Garantien etc. keine Nachteile erwachsen.
Nicht dass Dir das Autohaus diese Elemente mit draufrechnet und Du am Ende keine Förderung bekommst, da Schwellenwert zu hoch.
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