BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag
BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag
Liebe Mitleidende,
ich versuche einen Förderantrag für ein junges Gebrauchtfahrzeug zu erstellen. Das Fahrzeug erfüllt nach Aussage des Autohauses sowie nach eigener Prüfung alle Kriterien. Der Online-Antrag zeigt allerdings folgende Fehlermeldung an: "Das Fahrzeug darf maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein." Laut TÜV-Gutachten war das Fahrzeug knapp 8 Monate erstzugelassen.
Ich frage mich worauf diese Fehlermeldung basieren soll. Es wird ja nur das Datum der Erstzulassung abgefragt, nicht allerdings das Datum der Abmeldung. Außerdem bestätige ich weiter oben explizit durch eine Checkbox, dass das Auto weniger als 12 Monate erstzugelassen war. Ich habe einen Screenshot zur Illustration beigefügt.
Hat jemand das gleiche Problem und evtl sogar eine Lösung gefunden? Meine Support-Anfrage über das Kontaktformular blieb bisher leider unbeantwortet.
Beste Grüße
Rob
ich versuche einen Förderantrag für ein junges Gebrauchtfahrzeug zu erstellen. Das Fahrzeug erfüllt nach Aussage des Autohauses sowie nach eigener Prüfung alle Kriterien. Der Online-Antrag zeigt allerdings folgende Fehlermeldung an: "Das Fahrzeug darf maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein." Laut TÜV-Gutachten war das Fahrzeug knapp 8 Monate erstzugelassen.
Ich frage mich worauf diese Fehlermeldung basieren soll. Es wird ja nur das Datum der Erstzulassung abgefragt, nicht allerdings das Datum der Abmeldung. Außerdem bestätige ich weiter oben explizit durch eine Checkbox, dass das Auto weniger als 12 Monate erstzugelassen war. Ich habe einen Screenshot zur Illustration beigefügt.
Hat jemand das gleiche Problem und evtl sogar eine Lösung gefunden? Meine Support-Anfrage über das Kontaktformular blieb bisher leider unbeantwortet.
Beste Grüße
Rob
Anzeige
Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag
- Profil
- Beiträge: 186
- Registriert: Sa 28. Dez 2019, 21:23
- Hat sich bedankt: 140 Mal
- Danke erhalten: 41 Mal
Datum der erstzulassung laut deinem screenshot am 19.12.2019 !
Somit älter als 12 Monate , da ist es egal ob es nur einen Tag zugelassen wurde oder 8 Monate.
Auf das Alter kommt es an und das darf nicht mehr als 12 Monate sein.
Somit keine Gebrauchtwagenförderfähigkeit , weil älter als 12 Monate.
Somit älter als 12 Monate , da ist es egal ob es nur einen Tag zugelassen wurde oder 8 Monate.
Auf das Alter kommt es an und das darf nicht mehr als 12 Monate sein.
Somit keine Gebrauchtwagenförderfähigkeit , weil älter als 12 Monate.
BMW i3 ,120ah mit Sportpaket : Ladestation in der Nähe wird durch die Berliner Verwaltung blockiert
Update: der Vermieter blockt nicht mehr und will eigene Wallbox installieren und weitervermieten
Nachfolger bestellt: BMW i3, 120ah ab Mai 2021
Update: der Vermieter blockt nicht mehr und will eigene Wallbox installieren und weitervermieten
Nachfolger bestellt: BMW i3, 120ah ab Mai 2021
Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag
- Profil
- Beiträge: 141
- Registriert: Mi 14. Sep 2016, 22:24
- Wohnort: Sachsen
- Hat sich bedankt: 142 Mal
- Danke erhalten: 67 Mal
Sicher?
In der Richtlinie steht:
Aber Interpretation und Realität weichen gern voneinander ab, klar.
Im Formular "Nachweispaket für Gebrauchtwagen" gibt es immerhin ein Feld für das Abmeldedatum der ersten Zulassung, also könnte es sich durchaus auch um einen Fehler im Online-Formular handeln.
In der Richtlinie steht:
und nichtDas Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen sein oder darf im Fall der zweiten Zulassung maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein.
Man könnte es also tatsächlich wie @der_rob interpretieren.Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen sein oder darf im Fall der zweiten Zulassung maximal vor zwölf Monate erstzugelassen worden sein.
Aber Interpretation und Realität weichen gern voneinander ab, klar.
Im Formular "Nachweispaket für Gebrauchtwagen" gibt es immerhin ein Feld für das Abmeldedatum der ersten Zulassung, also könnte es sich durchaus auch um einen Fehler im Online-Formular handeln.
Renault ZOE Lieferzeiten Statistik
Statistik des verbrauchten BAFA-Fördervolumens
Zoe Experience R110 (alles außer "Komfort"). Seit 03.12. Hauptfahrzeug.
Statistik des verbrauchten BAFA-Fördervolumens
Zoe Experience R110 (alles außer "Komfort"). Seit 03.12. Hauptfahrzeug.
Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag
- Profil
- Beiträge: 186
- Registriert: Sa 28. Dez 2019, 21:23
- Hat sich bedankt: 140 Mal
- Danke erhalten: 41 Mal
Zitat BAFA:
„ Das junge gebrauchte Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und darf eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen.“
Für mich ganz klar, das Fahrzeug darf nicht älter als 12 Monate sein und das Alter ist abhängig von der Erstzulassung.
„ Das junge gebrauchte Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und darf eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen.“
Für mich ganz klar, das Fahrzeug darf nicht älter als 12 Monate sein und das Alter ist abhängig von der Erstzulassung.
BMW i3 ,120ah mit Sportpaket : Ladestation in der Nähe wird durch die Berliner Verwaltung blockiert
Update: der Vermieter blockt nicht mehr und will eigene Wallbox installieren und weitervermieten
Nachfolger bestellt: BMW i3, 120ah ab Mai 2021
Update: der Vermieter blockt nicht mehr und will eigene Wallbox installieren und weitervermieten
Nachfolger bestellt: BMW i3, 120ah ab Mai 2021
Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag
Moin,
@der_rob
seh ich genau so wie du. Ich habe tatsächlich auch genau das gleiche Problem. In meinem Fall handelt es sich um einen E-Golf, ehemaliges Geschäftsfahrzeug der VWAG. Die VWAG hat mir die Förderfähigkeit ausdrücklich bestätigt.
Alleine die Zeit vom Unterschreiben des Kaufvertrags bis Auslieferung mit gleichzeitiger Zweitzulassung waren bei mir 4 Wochen, weshalb diese Berechnung vom Online-Formular für mich überhaupt keinen Sinn ergibt.
Ich habe das Problem bereits vor einer Woche an elektromobilitaet@bafa.bund.de geschildert. Antwort lässt bisher auf sich warten.
Ach so, was noch für unsere Interpretation spricht:
@der_rob
seh ich genau so wie du. Ich habe tatsächlich auch genau das gleiche Problem. In meinem Fall handelt es sich um einen E-Golf, ehemaliges Geschäftsfahrzeug der VWAG. Die VWAG hat mir die Förderfähigkeit ausdrücklich bestätigt.
Alleine die Zeit vom Unterschreiben des Kaufvertrags bis Auslieferung mit gleichzeitiger Zweitzulassung waren bei mir 4 Wochen, weshalb diese Berechnung vom Online-Formular für mich überhaupt keinen Sinn ergibt.
Ich habe das Problem bereits vor einer Woche an elektromobilitaet@bafa.bund.de geschildert. Antwort lässt bisher auf sich warten.
Ach so, was noch für unsere Interpretation spricht:
Dieser Satz wäre ja überflüssig, wenn das Fahrzeug sowieso nicht älter als 12 Monate sein darf. Richtig?Das Fahrzeug muss nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen sein. Die Erstzulassung kann
auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.
Zuletzt geändert von norman198 am Do 11. Feb 2021, 11:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag
- Profil
- Beiträge: 186
- Registriert: Sa 28. Dez 2019, 21:23
- Hat sich bedankt: 140 Mal
- Danke erhalten: 41 Mal
Hallo
Hier noch eine quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie , bmwi.de
Anbei screenshot:
Hier noch eine quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie , bmwi.de
Anbei screenshot:
BMW i3 ,120ah mit Sportpaket : Ladestation in der Nähe wird durch die Berliner Verwaltung blockiert
Update: der Vermieter blockt nicht mehr und will eigene Wallbox installieren und weitervermieten
Nachfolger bestellt: BMW i3, 120ah ab Mai 2021
Update: der Vermieter blockt nicht mehr und will eigene Wallbox installieren und weitervermieten
Nachfolger bestellt: BMW i3, 120ah ab Mai 2021
Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag
Und im Bundesanzeiger steht es wieder anders...
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... onFile&v=4
Bleibt wohl erst einmal nur abwarten.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... onFile&v=4
Bleibt wohl erst einmal nur abwarten.
Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag
Ich denke, dass Problem liegt an der Verbindung der Begriffe Erst- und -zulassung sowie 12 Monate. Nach meiner Lesart müssen folgende Kriterien für die Förderbarkeit erfüllt sein:
- nur einmal zugelassen
- max. 12 Monate alt
Und zwar nicht entweder oder, sondern beides. Und daher auch nicht x Monate zugelassen, dann y Monate abgemeldet und dann verkauft, wenn x+y > 12 Monate.
- nur einmal zugelassen
- max. 12 Monate alt
Und zwar nicht entweder oder, sondern beides. Und daher auch nicht x Monate zugelassen, dann y Monate abgemeldet und dann verkauft, wenn x+y > 12 Monate.
Anzeige
-
- Vergleichbare Themen
-
-
Fehler im Online Antrag der BAFA?
von Brezi » Mo 21. Dez 2020, 10:12 » in e-up!, Citigoe iV, Mii electric - Allgemeine Themen -
Letzter Beitrag von timmey
Do 1. Apr 2021, 07:23
-
Fehler im Online Antrag der BAFA?
-
-
Nachweispaket von Gebrauchtwagen für die BAFA-Förderung
von jan002 » Mi 29. Jul 2020, 15:57 » in Elektroauto Förderung -
Letzter Beitrag von Mike98
Do 8. Okt 2020, 13:48
-
Nachweispaket von Gebrauchtwagen für die BAFA-Förderung
-
-
BAFA Prämie für Gebrauchtwagen bei Privatkauf?
von lazylulatsch » Do 15. Okt 2020, 21:47 » in Elektroauto Förderung -
Letzter Beitrag von carsten_lgz
So 13. Dez 2020, 09:06
-
BAFA Prämie für Gebrauchtwagen bei Privatkauf?
-
-
Frage zu Bafa Förderung bei Gebrauchtwagen Leasing
von Elektroeinsteiger » Di 17. Nov 2020, 12:31 » in Elektroauto Förderung -
Letzter Beitrag von Elektroeinsteiger
Di 17. Nov 2020, 12:31
-
Frage zu Bafa Förderung bei Gebrauchtwagen Leasing
-
-
BAFA Leasing Gebrauchtwagen/Vorführfahrzeug "Trick"?
von Tetris00 » Sa 9. Jan 2021, 13:20 » in Elektroauto Förderung -
Letzter Beitrag von drilling
So 10. Jan 2021, 19:17
-
BAFA Leasing Gebrauchtwagen/Vorführfahrzeug "Trick"?