BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

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BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

der_rob
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Liebe Mitleidende,

ich versuche einen Förderantrag für ein junges Gebrauchtfahrzeug zu erstellen. Das Fahrzeug erfüllt nach Aussage des Autohauses sowie nach eigener Prüfung alle Kriterien. Der Online-Antrag zeigt allerdings folgende Fehlermeldung an: "Das Fahrzeug darf maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein." Laut TÜV-Gutachten war das Fahrzeug knapp 8 Monate erstzugelassen.

Ich frage mich worauf diese Fehlermeldung basieren soll. Es wird ja nur das Datum der Erstzulassung abgefragt, nicht allerdings das Datum der Abmeldung. Außerdem bestätige ich weiter oben explizit durch eine Checkbox, dass das Auto weniger als 12 Monate erstzugelassen war. Ich habe einen Screenshot zur Illustration beigefügt.

Hat jemand das gleiche Problem und evtl sogar eine Lösung gefunden? Meine Support-Anfrage über das Kontaktformular blieb bisher leider unbeantwortet.

Beste Grüße
Rob
Dateianhänge
BAFA Fehlermeldung.png
Tags: Antrag BAFA Erstzulassung Fehlermeldung
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Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

Berlini3
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Datum der erstzulassung laut deinem screenshot am 19.12.2019 !
Somit älter als 12 Monate , da ist es egal ob es nur einen Tag zugelassen wurde oder 8 Monate.
Auf das Alter kommt es an und das darf nicht mehr als 12 Monate sein.
Somit keine Gebrauchtwagenförderfähigkeit , weil älter als 12 Monate.

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

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  • DerMaddin
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Sicher?

In der Richtlinie steht:
Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen sein oder darf im Fall der zweiten Zulassung maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein.
und nicht
Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen sein oder darf im Fall der zweiten Zulassung maximal vor zwölf Monate erstzugelassen worden sein.
Man könnte es also tatsächlich wie @der_rob interpretieren.
Aber Interpretation und Realität weichen gern voneinander ab, klar.

Im Formular "Nachweispaket für Gebrauchtwagen" gibt es immerhin ein Feld für das Abmeldedatum der ersten Zulassung, also könnte es sich durchaus auch um einen Fehler im Online-Formular handeln.
Zoe Ph2 Experience R110 ZE50. Seit 12/2020. Hauptfahrzeug.

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

Berlini3
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Zitat BAFA:
„ Das junge gebrauchte Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und darf eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen.“

Für mich ganz klar, das Fahrzeug darf nicht älter als 12 Monate sein und das Alter ist abhängig von der Erstzulassung.

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

norman198
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Moin,

@der_rob
seh ich genau so wie du. Ich habe tatsächlich auch genau das gleiche Problem. In meinem Fall handelt es sich um einen E-Golf, ehemaliges Geschäftsfahrzeug der VWAG. Die VWAG hat mir die Förderfähigkeit ausdrücklich bestätigt.

Alleine die Zeit vom Unterschreiben des Kaufvertrags bis Auslieferung mit gleichzeitiger Zweitzulassung waren bei mir 4 Wochen, weshalb diese Berechnung vom Online-Formular für mich überhaupt keinen Sinn ergibt.

Ich habe das Problem bereits vor einer Woche an elektromobilitaet@bafa.bund.de geschildert. Antwort lässt bisher auf sich warten.

Ach so, was noch für unsere Interpretation spricht:
Das Fahrzeug muss nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen sein. Die Erstzulassung kann
auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.
Dieser Satz wäre ja überflüssig, wenn das Fahrzeug sowieso nicht älter als 12 Monate sein darf. Richtig?
Zuletzt geändert von norman198 am Do 11. Feb 2021, 11:48, insgesamt 1-mal geändert.

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

hydrou
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Na dann ist es doch ganz einfach: Wenn du eine schriftliche Bestätigung der Förderfähigkeit seitens des Händlers / VWAG hast, dann wende dich vertrauensvoll an diese und klage dort die Förderung ein.

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

norman198
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Ja, das habe ich schriftlich. Aber mein erster Gedanke wäre, dass ein RA sich einmal mit der BAFA auseinandersetzt.
Ein bisschen Zeit geb ich der BAFA aber noch ;)

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

Berlini3
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Hallo
Hier noch eine quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie , bmwi.de
Anbei screenshot:
415FDC6E-6915-4A8F-B97A-C373B5F7AD75.jpeg

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

norman198
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Und im Bundesanzeiger steht es wieder anders...

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... onFile&v=4

Bleibt wohl erst einmal nur abwarten.

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

hydrou
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Ich denke, dass Problem liegt an der Verbindung der Begriffe Erst- und -zulassung sowie 12 Monate. Nach meiner Lesart müssen folgende Kriterien für die Förderbarkeit erfüllt sein:

- nur einmal zugelassen
- max. 12 Monate alt

Und zwar nicht entweder oder, sondern beides. Und daher auch nicht x Monate zugelassen, dann y Monate abgemeldet und dann verkauft, wenn x+y > 12 Monate.
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